Folter, Pranger, Scheiterhaufen
Rechtsprechung im Mittelalter
Dieses Buch bringt Licht ins Dunkel des mittelalterlichen Rechts. Der Jurist Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde, der selbst durch...
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Produktinformationen zu „Folter, Pranger, Scheiterhaufen “
Dieses Buch bringt Licht ins Dunkel des mittelalterlichen Rechts. Der Jurist Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde, der selbst durch Gottesurteil in die irdischen Verfahren eingriff.
Klappentext zu „Folter, Pranger, Scheiterhaufen “
Die mittelalterlichen Rechtsprechung - Hintergründe, Fallbeispiele und spannende ErläuterungenKaum eine Epoche löst derart gemischte Gefühle aus wie das Mittelalter. Einerseits sind wir fasziniert vom höfischen Leben, bestaunen glänzende Ritterrüstungen und schätzen die hohe Kunst der Minne. Andererseits blicken wir verständnislos auf die gnadenlose Verfolgung und Bestrafung selbst kleinster Vergehen, sind verstört von den Folterinstrumenten in den Verliesen und schaudern angesichts der drastischen Hinrichtungsarten.Der renommierte Rechtswissenschaftler Wolfgang Schild bringt uns die Weltsicht der damaligen Zeit nahe, in der das Recht als Teil der Schöpfungsordnung des christlichen Gottes verstanden wurde, der selbst durch Gottesurteil in die irdischen Verfahren eingriff. Die vielfältigen Aspekte dieses früheren Rechts - von den Verfahrensarten, Gottesurteilen, Folterungen und Hinrichtungszeremonien bis zu den Personen (den Richtern und Henkern einerseits, den Missetätern andererseits) - werden durch den kompetenten Text in einen verständlichen Gesamtzusammenhang gebracht und durch zahlreiche Abbildungen aus alten Handschriften und Druckwerken illustriert. Zugleich werden manche der heutigen Vorstellungen als moderne, fantasievolle Erfindungen aufgedeckt.
Lese-Probe zu „Folter, Pranger, Scheiterhaufen “
Wie in meiner "Alten Gerichtsbarkeit" (1980, 2.Aufl.1985) wird auch in diesem Buch der Versuch unternommen, wesentliche Inhalte des Strafrechtslebens des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit in einem Zusammenspiel von Text und Bildern nachzuzeichnen und auch den nicht juristisch gebildeten, aber historisch Interessierten einen Einblick in die geistigen Grundlagen der damaligen Zeit zu geben. Insofern kann man von einer 3., aber völlig neu geschriebenen und konzipierten Auflage der "Alten Gerichtsbarkeit" sprechen; der Titel dieses Buches ist vom Verlag vorgegeben worden. Es ist oft schwierig, den geistigen Hintergrund mancher der geschilderten Rechtshandlungen zu verstehen. Aber gerade auch deshalb ist die Konfrontation mit einer für uns heute fremden Welt faszinierend. Dabei gilt es immer im Blick zu haben, dass die damals Lebenden nicht kindlich naiv aufgefasst werden dürfen, wozu allerdings die vielen bunten zeitgenössischen Bilder verführen könnten. Deshalb ist ausdrücklich festzuhalten, dass diese Menschen ebenso denkende und handelnde Subjekte waren wie wir heute, auch wenn sie sich in ein anderes, für sie verbindliches Weltbild eingebunden sahen, mit dessen Darstellung daher auch dieses Buch beginnt.Text und Bilder konzentrieren sich auf Rechtshandlungen, weshalb meist Illustrationen aus Rechtstexten des deutschsprachigen Raumes herangezogen werden. Es finden sich nur wenige Abbildungen aus der "schönen Kunst" (die der Interessierte in meinem Buch "Bilder von Recht und Gerechtigkeit" [1995] genießen kann). Ebenso sind keine Gegenstände der Rechtlichen Volkskunde aufgenommen. Dabei ist ein Hinweis angebracht. Die "Quellen", aus denen wir heute auf das frühere Recht(-sleben) schließen, waren manchmal als Fälschungen angelegt, wurden aber auch oft in Erinnerung geschrieben und daher verändert. Einiges wurde verzerrt und übertrieben, wie im konfessionellen Kampf die Tradition des jeweiligen Gegners oder im Bemühen, die Vergangenheit besonders finster und
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die Gegenwart strahlend "aufgeklärt" erscheinen zu lassen. Ich habe mich bemüht, nur verlässliche Quellen heranzuziehen. Auf einige Fälschungen bin ich im jeweiligen Zusammenhang eingegangen. Dazu kommt die allgemeine Schwierigkeit, dass viele Rechtsquellen, vor allem, wenn sie - wie die Flugblätter - bebildert sind, sich auf auffallende Einzelfälle beziehen, weshalb es gefährlich ist, aus ihnen auf Allgemeines und damit auf "das" damalige Recht zu schließen. Ich habe versucht, dieser Gefahr durch die Einordnung in die geistigen Zusammenhänge zu entgehen. Seit dem ersten Erscheinen der "Alten Gerichtsbarkeit" im Jahre 1980 sind 30 Jahre vergangen; und damit eine lange Zeit für Lektüre, für eigene Forschungen und für viele Lehrveranstaltungen und Vorträge. Dadurch haben sich manche Thesen bestärkt und verfestigt, manches wurde als Irrtum erkannt und daher nun verändert, vieles wurde neu entdeckt. Auch die technischen Möglichkeiten, ein solches Buch in der Einheit von Text und überwiegend farbigen Abbildungen zu machen, haben sich seit 1980 wesentlich verbessert. Ebenso haben sich die Möglichkeiten der Recherche im Internet in einer fast unglaublichen Weise erweitert, diese sind dadurch einerseits erschwert, andererseits gewaltig erleichtert.
Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern in den Archiven, Museen und Bibliotheken. Stets waren sie bemüht, meine Anfragen und Bilderwünsche schnell zu erfüllen. Vor allem möchte ich Claus Hilschmann und Thomas Holzner für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Gestaltung der einzelnen Seiten herzlich Dank sagen. Wenn dies ein trotz des oft grausigen Inhalts überzeugendes Buch geworden ist, ist dies auch ihr Werk.
Ich widme dieses Buch meiner Ehefrau. Wolfgang Schild
Das christlich-religiöse Rechtsverständnis
Das heute geltende Strafrecht findet man in den staatlichen Gesetzen, die von Staatsorganen angewendet und von wissenschaftlich ausgebildeten Juristen interpretiert und kommentiert werden.
Es verdankt seine Geltung der Macht des Staates, der unter den Vorgaben der Verfassung die Straftaten umschreibt, das Strafverfahren und den Strafvollzug regelt und diese Vorschriften durchsetzt. Ihre Legitimation beziehen Staat und Recht aus der Zustimmung und dem Vertrauen der Bürger, die diese Regelungen im Wesentlichen als vernünftig anerkennen, denn sie sichern letztlich die Rechtsstellung und ermöglichen ein gerechtes Zusammenleben.
Im Gegensatz dazu war das frühere Recht mangels einer anerkannten staatlichen Macht auf eine die irdisch-weltliche Sphäre übersteigende Instanz bezogen und angewiesen, und zwar auf den christlichen trinitarischen Gott, dem Recht und Gericht auch auf Erden zugeordnet wurden. Wie das gesamte Leben, so verwirklichte sich auch das Strafrecht in einem christlich-religiösen Weltbild. Genauso erhielten die Missetaten ihren eigentlichen Grund in dem von Gott zugelassenen Wirken des personal gedachten
Bösen, des Teufels.
Der Verfasser Eike von Repgow kniet, vom Heiligen Geist (in Gestalt der Taube) inspiriert, in der obersten Bildzeile vor den christlichen Kaisern Karl d. Gr. und Konstantin. Darunter ist die Übergabe des Schwertes der
rechtlichen Macht durch Christus an den König dargestellt. Die beiden unteren Bildzeilen zeigen die Schöpfungsgeschichte. Wolfenbütteler Bilderhandschrift des "Sachsenspiegels". Drittes Viertel des 14Jhs,f.9v.
Der göttliche Inhalt des "Sachsenspiegels", zwischen dessen Seiten der Autor liegt, wird durch das Herausschauen Gottes dargestellt. Links stellen sich zwei Männer gegen Gott und das Recht: sie treten das Rechtsbuch und spucken es an. Der Mensch ist von Gott als sein Ebenbild in Freiheit geschaffen. Nach dem Sündenfall wurde er durch den Tod Christi am Kreuz erlöst, weshalb der Teufel am Eingang des Höllenrachens angekettet ist. Wolfenbütteler Bilderhandschrift des "Sachsenspiegels". Drittes Viertel des 14.]hs, f.85r; 46v.
Gott übergibt dem Moses die beiden Tafeln mit den zehn Geboten (Dekalog). Die beiden Männer verstoßen gegen das erste Gebot, weil sie einen Götzen anbeten. Ausschnitt aus: Lucas Cranach d. Ä. (Werkstatt), Zehn-Gebote-Tafel. Gemälde 1516. Wittenberg, Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt.
Der rechtliche Gott
Diese Einbindung des irdischen Rechts in ein religiöses Weltbild bedeutete zugleich die Verrechtlichung des christlichen Gottes. Sie kam am klarsten zum Ausdruck im Prolog des "Sachsenspiegels", verfasst zwischen 1224 und 1230/31 von Eike von Repgow, Ministerialer des Grafen Hoyer von Falkenstein: "Gott ist selbst recht(lich), darum ist ihm das Recht(e) lieb." In der Reimvorrede stellte Eike von Repgow zudem klar: "Wer das Recht verdreht, bricht den Bund mit Gott. Gott selber hat uns gelehrt, dass wir alle Recht sind und das Unrecht uns missfalle." Deshalb habe er sich dieses nun niedergeschriebene Sachsenrecht nicht selbst ausgedacht. Er stelle vielmehr "Recht und Unrecht der Sachsen der Gnade Gottes entsprechend und mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt und zum Nutzen der ganzen Welt" dar.
Mein ganz besonderer Dank gilt den Mitarbeitern in den Archiven, Museen und Bibliotheken. Stets waren sie bemüht, meine Anfragen und Bilderwünsche schnell zu erfüllen. Vor allem möchte ich Claus Hilschmann und Thomas Holzner für die sehr gute Zusammenarbeit bei der Gestaltung der einzelnen Seiten herzlich Dank sagen. Wenn dies ein trotz des oft grausigen Inhalts überzeugendes Buch geworden ist, ist dies auch ihr Werk.
Ich widme dieses Buch meiner Ehefrau. Wolfgang Schild
Das christlich-religiöse Rechtsverständnis
Das heute geltende Strafrecht findet man in den staatlichen Gesetzen, die von Staatsorganen angewendet und von wissenschaftlich ausgebildeten Juristen interpretiert und kommentiert werden.
Es verdankt seine Geltung der Macht des Staates, der unter den Vorgaben der Verfassung die Straftaten umschreibt, das Strafverfahren und den Strafvollzug regelt und diese Vorschriften durchsetzt. Ihre Legitimation beziehen Staat und Recht aus der Zustimmung und dem Vertrauen der Bürger, die diese Regelungen im Wesentlichen als vernünftig anerkennen, denn sie sichern letztlich die Rechtsstellung und ermöglichen ein gerechtes Zusammenleben.
Im Gegensatz dazu war das frühere Recht mangels einer anerkannten staatlichen Macht auf eine die irdisch-weltliche Sphäre übersteigende Instanz bezogen und angewiesen, und zwar auf den christlichen trinitarischen Gott, dem Recht und Gericht auch auf Erden zugeordnet wurden. Wie das gesamte Leben, so verwirklichte sich auch das Strafrecht in einem christlich-religiösen Weltbild. Genauso erhielten die Missetaten ihren eigentlichen Grund in dem von Gott zugelassenen Wirken des personal gedachten
Bösen, des Teufels.
Der Verfasser Eike von Repgow kniet, vom Heiligen Geist (in Gestalt der Taube) inspiriert, in der obersten Bildzeile vor den christlichen Kaisern Karl d. Gr. und Konstantin. Darunter ist die Übergabe des Schwertes der
rechtlichen Macht durch Christus an den König dargestellt. Die beiden unteren Bildzeilen zeigen die Schöpfungsgeschichte. Wolfenbütteler Bilderhandschrift des "Sachsenspiegels". Drittes Viertel des 14Jhs,f.9v.
Der göttliche Inhalt des "Sachsenspiegels", zwischen dessen Seiten der Autor liegt, wird durch das Herausschauen Gottes dargestellt. Links stellen sich zwei Männer gegen Gott und das Recht: sie treten das Rechtsbuch und spucken es an. Der Mensch ist von Gott als sein Ebenbild in Freiheit geschaffen. Nach dem Sündenfall wurde er durch den Tod Christi am Kreuz erlöst, weshalb der Teufel am Eingang des Höllenrachens angekettet ist. Wolfenbütteler Bilderhandschrift des "Sachsenspiegels". Drittes Viertel des 14.]hs, f.85r; 46v.
Gott übergibt dem Moses die beiden Tafeln mit den zehn Geboten (Dekalog). Die beiden Männer verstoßen gegen das erste Gebot, weil sie einen Götzen anbeten. Ausschnitt aus: Lucas Cranach d. Ä. (Werkstatt), Zehn-Gebote-Tafel. Gemälde 1516. Wittenberg, Stiftung Luthergedenkstätten in Sachsen-Anhalt.
Der rechtliche Gott
Diese Einbindung des irdischen Rechts in ein religiöses Weltbild bedeutete zugleich die Verrechtlichung des christlichen Gottes. Sie kam am klarsten zum Ausdruck im Prolog des "Sachsenspiegels", verfasst zwischen 1224 und 1230/31 von Eike von Repgow, Ministerialer des Grafen Hoyer von Falkenstein: "Gott ist selbst recht(lich), darum ist ihm das Recht(e) lieb." In der Reimvorrede stellte Eike von Repgow zudem klar: "Wer das Recht verdreht, bricht den Bund mit Gott. Gott selber hat uns gelehrt, dass wir alle Recht sind und das Unrecht uns missfalle." Deshalb habe er sich dieses nun niedergeschriebene Sachsenrecht nicht selbst ausgedacht. Er stelle vielmehr "Recht und Unrecht der Sachsen der Gnade Gottes entsprechend und mit der Kraft des Heiligen Geistes gestärkt und zum Nutzen der ganzen Welt" dar.
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Autoren-Porträt von Wolfgang Schild
Wolfgang Schild, geboren 1946 in Wien, ist Jurist und Rechtswissenschaftler, der seit 1977 an der Universität Bielefeld den Lehrstuhl für Strafrecht, Strafprozessrecht, Strafrechtsgeschichte und Rechtsphilosophie inne hat. Von 1990 bis 1993 war er Mitglied der Gründungskommission der Juristenfakultät der Universität Leipzig und ist seither am dortigen Institut Lehrbeauftragter. Zudem lehrt er als Dozent an der Senioren-Universität Bad Meinberg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Wolfgang Schild
- 2010, 192 Seiten, 100 farbige Abbildungen, mit Schwarz-Weiß-Abbildungen, Maße: 21,9 x 28,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Bassermann
- ISBN-10: 380948010X
- ISBN-13: 9783809480105
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