Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 kann als Initialzündung für erhebliche bevorstehende Veränderungen im deutschen Sozialrecht betrachtet werden. So hat es sich die Bundesregierung auf die...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben “
Klappentext zu „Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben “
Die Ratifizierung der UN-Behindertenrechtskonvention in der Bundesrepublik Deutschland im Jahr 2009 kann als Initialzündung für erhebliche bevorstehende Veränderungen im deutschen Sozialrecht betrachtet werden. So hat es sich die Bundesregierung auf die Fahnen geschrieben, die Eingliederungshilfe weiterzuentwickeln und das herkömmliche System, insbesondere im Rahmen der Sozialgesetzbücher IX und XII, durch ein Bundesteilhabegesetz zu reformieren.Ein Hauptziel des Bundesteilhabegesetzes ist die vollständige Teilhabe von Menschen mit Behinderung in allen Lebensbereichen. Neben den angestrebten positiven Auswirkungen auf die Lebenswirklichkeit der Betroffenen müssen sich die bisherigen Leistungserbringer jedoch neu positionieren und ihre zum Teil sehr statischen Strukturen erheblich flexibilisieren. Demnach gilt es, ein möglichst realistisches Zukunftsszenario zu skizzieren, welches der strategischen Planung der Unternehmen dienen kann. Schließlich sollen daraus Unternehmensziele abgeleitet und Maßnahmen formuliert werden, um weiter am Markt zu bestehen.
Die Fragestellung der vorliegenden Arbeit beschäftigt sich mit den möglichen Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Werkstätten für Menschen mit Behinderungen (
136 SGB IX) bzw. mit der zukunftsorientierten Ausgestaltung der Angebote von Leistungsträgern der Eingliederungshilfe und deren Herausforderungen.
Lese-Probe zu „Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben “
Textprobe:Kapitel 4 Teilhabe am Arbeitsleben - Werkstätten für behinderte Menschen:
Derzeit befinden sich in 700 Werkstätten bundesweit 300 000 Menschen mit Behinderungen; davon werden 268 000 im Arbeitsbereich beschäftigt. Hauptverantwortliche Leistungsträger in einer Werkstatt sind die Bundesagentur für Arbeit und die Träger der gesetzlichen Rentenversicherung (für Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich) und die Träger der Sozialhilfe (für Leistungen im Arbeitsbereich und der Tagesförderstätte). Im Eingangsverfahren sowie im Berufsbildungsbereich erhalten die Teilnehmer ein Ausbildungsgeld oder ein Übergangsgeld, je nach Kostenträger infolge gewisser Vorversicherungszeiten. Die Beschäftigten im Arbeitsbereich erhalten ein Arbeitsentgelt, welches sich aus dem so genannten Grundbetrag, einem leistungsangemessenen Steigerungsbetrag und einem Arbeitsförderungsgeld zusammensetzt (vgl. BMAS 2014, S. 2 f.).
136 SGB IX: Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen
(1) Die Werkstatt für behinderte Menschen ist eine Einrichtung zur Teilhabe behinderter Menschen am Arbeitsleben im Sinne des Kapitels 5 des Teils 1 und zur Eingliederung in das Arbeitsleben. Sie hat denjenigen behinderten Menschen, die wegen Art oder Schwere der Behinderung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können,
1. eine angemessene berufliche Bildung und eine Beschäftigung zu einem ihrer Leistung angemessenen Arbeitsentgelt aus dem Arbeitsergebnis anzubieten und
2. zu ermöglichen, ihre Leistungs- oder Erwerbsfähigkeit zu erhalten, zu entwickeln, zu erhöhen oder wiederzugewinnen und dabei ihre Persönlichkeit weiterzuentwickeln.
Sie fördert den Übergang geeigneter Personen auf den allgemeinen Arbeitsmarkt durch geeignete Maßnahmen. Sie verfügt über ein möglichst breites Angebot an Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen sowie über qualifiziertes Personal und einen begleitenden Dienst. Zum Angebot an
... mehr
Berufsbildungs- und Arbeitsplätzen gehören ausgelagerte Plätze auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt. Die ausgelagerten Arbeitsplätze werden zum Zwecke des Übergangs und als dauerhaft ausgelagerte Plätze angeboten.
(2) Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.
(3) Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werk-statt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind.
In Kapitel 4 wird nun die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Werkstätten anhand der Gesetzgebung dargestellt, ohne jedoch einen Vollständigkeitsanspruch dabei zu erheben. Vielmehr soll der Wandel gezeichnet werden, durch den die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich gestärkt wurde. Dann soll die Struktur und der Aufbau einer klassischen Werkstatt anhand der Kernelemente Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich und Tagesförderstätte beschrieben werden. In einer daran anschließenden kritischen Auseinandersetzung werden verschiedene Problemfelder aufgezeigt. Danach werden die als Alternativmodelle benannten Maßnahmen der Unterstützen Beschäftigung und des Budgets für Arbeit vorgestellt. Letztlich werden die Hintergrundanalysen einer von Bund
(2) Die Werkstatt steht allen behinderten Menschen im Sinne des Absatzes 1 unabhängig von Art oder Schwere der Behinderung offen, sofern erwartet werden kann, dass sie spätestens nach Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich wenigstens ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung erbringen werden. Dies ist nicht der Fall bei behinderten Menschen, bei denen trotz einer der Behinderung angemessenen Betreuung eine erhebliche Selbst- oder Fremdgefährdung zu erwarten ist oder das Ausmaß der erforderlichen Betreuung und Pflege die Teilnahme an Maßnahmen im Berufsbildungsbereich oder sonstige Umstände ein Mindestmaß wirtschaftlich verwertbarer Arbeitsleistung im Arbeitsbereich dauerhaft nicht zulassen.
(3) Behinderte Menschen, die die Voraussetzungen für eine Beschäftigung in einer Werk-statt nicht erfüllen, sollen in Einrichtungen oder Gruppen betreut und gefördert werden, die der Werkstatt angegliedert sind.
In Kapitel 4 wird nun die Entstehungs- und Entwicklungsgeschichte der Werkstätten anhand der Gesetzgebung dargestellt, ohne jedoch einen Vollständigkeitsanspruch dabei zu erheben. Vielmehr soll der Wandel gezeichnet werden, durch den die Rechtsstellung von Menschen mit Behinderungen in diesem Bereich gestärkt wurde. Dann soll die Struktur und der Aufbau einer klassischen Werkstatt anhand der Kernelemente Eingangsverfahren, Berufsbildungsbereich, Arbeitsbereich und Tagesförderstätte beschrieben werden. In einer daran anschließenden kritischen Auseinandersetzung werden verschiedene Problemfelder aufgezeigt. Danach werden die als Alternativmodelle benannten Maßnahmen der Unterstützen Beschäftigung und des Budgets für Arbeit vorgestellt. Letztlich werden die Hintergrundanalysen einer von Bund
... weniger
Autoren-Porträt von Alexandra Thiele
Alexandra Thiele, Diplom Sozialarbeiterin und Master Sozialmanagement, wurde 1982 in Bückeburg geboren. Ihr Studium der Sozialen Arbeit absolvierte sie an der Fachhochschule Bielefeld (2008) und den Master an der Universität Lüneburg (2016). Ihre langjährige berufliche Praxis in der Arbeit mit Menschen mit Behinderung bewegte sie zur permanenten Auseinandersetzung mit den im Fachbereich relevanten sozialpolitischen Entwicklungen und den draus folgenden gesetzlichen Änderungen. Als Führungskraft in der Sozialwirtschaft unter dem Vorzeichen der Inklusion galt ihr vorrangiges Interesse den Herausforderungen der Zukunftsgestaltung und damit der Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe in besonderer Weise.
Bibliographische Angaben
- Autor: Alexandra Thiele
- 2019, 108 Seiten, 16 Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3961467277
- ISBN-13: 9783961467273
- Erscheinungsdatum: 18.09.2019
Kommentar zu "Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Auf dem Weg zur Inklusion: Zur Zukunft der Werkstätten für Menschen mit Behinderung. Mögliche Auswirkungen des Bundesteilhabegesetzes auf die Teilhabe am Arbeitsleben".
Kommentar verfassen