Bauwerke zur Kreditsicherung
Im Hinblick auf die Kreditsicherung durch Bauwerke gibt es noch zahlreiche ungelöste Fragen, insbesondere in Zusammenhang mit den Rechtsinstituten Baurecht, Superädifikat und Kellereigentum.
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Bauwerke zur Kreditsicherung “
Klappentext zu „Bauwerke zur Kreditsicherung “
Im Hinblick auf die Kreditsicherung durch Bauwerke gibt es noch zahlreiche ungelöste Fragen, insbesondere in Zusammenhang mit den Rechtsinstituten Baurecht, Superädifikat und Kellereigentum.Das vorliegende Buch behandelt die aktuellen Probleme, Streitfragen und Widersprüche und zeigt Lösungsvorschläge auf - erstmals unter Mitberücksichtigung des Kellereigentums. Außerdem unterbreiten die Autoren einen Vorschlag für eine Reform des ABGB, in concreto für ein neues, einheitliches Bauwerkeigentum.
Die Inhalte:
- Bauwerks-Begriff und taugliche Objekte
- (Rechtsgeschäftliche) Begründung und Übertragung
- Gutgläubiger Erwerb und Ersitzung
- Baurecht, Superädifikat und Kellereigentum als Kreditsicherheit (Pfandrecht, Begründung/Übertragung zur Sicherheit, Eigentumsvorbehalt)
- Erlöschen
- Entwurf eines neuen, einheitlichen Bauwerkeigentums samt erläuternden Bemerkungen
Großformatiges Paperback. Klappenbroschur
Autoren-Porträt von Gabriel Kogler, Kristian Mayrhofer
Gabriel Kogler ist Privatdozent und Assistenzprofessor am Institut für Zivilrecht der Universität Wien. Kristian Mayrhofer war Universitätsassistent am Institut für Zivilrecht der Universität Wien und ist derzeit Rechtsanwaltsanwärter in Wien.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Gabriel Kogler , Kristian Mayrhofer
- 2021, XXVI, 220 Seiten, Maße: 15,5 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214021788
- ISBN-13: 9783214021788
- Erscheinungsdatum: 11.08.2021
Pressezitat
"Die Autoren bieten hier einen ausgezeichneten Überblick über die derzeitige Rechtslage, die diesbezügliche Rsp und den Meinungsstand in der Lehre. Sie arbeiten auch immer wieder wesentliche Unterschiede zum jeweiligen anderen Rechtsgebiet heraus." (JBl - Juristische Blätter Nr. 3/2022, Martina Schickmair)
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