BGB AT III
Erlöschen des Primäranspruchs. Das Prüfungswissen für Studium und Examen
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.
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Produktinformationen zu „BGB AT III “
Klappentext zu „BGB AT III “
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.
Inhalt:
-Rechtsvernichtende Einwendungen
- Erfüllung,
362 BGB
- Erfüllungssurrogate
- Ausgeübte Gestaltungsrechte
- Leistungsstörungen
- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation
- Ausübungsschranken
-Rechtshemmende Einreden
- Dauernde Einreden
- Aufschiebende Einreden
- Anspruchsbeschränkende Einreden
Bibliographische Angaben
- Autoren: Karl-Edmund Hemmer , Achim Wüst , Michael Tyroller
- 2017, 14., überarb. Aufl., V, 233 Seiten, Maße: 20,7 x 29,7 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: hemmer/wüst
- ISBN-10: 3861936593
- ISBN-13: 9783861936596
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