BGB AT III
Erlöschen des Primäranspruchs
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die...
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Produktinformationen zu „BGB AT III “
Klappentext zu „BGB AT III “
Der Primäranspruch bzw. Leistungs- oder Erfüllungsanspruch kann nachträglich wegfallen, z.B. durch Erfüllung, Aufrechnung, Anfechtung, Unmöglichkeit. Nur wer Unwirksamkeitsgründe im Kontext des gescheiterten Vertrags einordnet, lernt richtig.Die rechtshemmenden Einreden - z.B. Verjährung, Stundung, Zurückbehaltungsrechte - bewirken, dass der Berechtigte sein Recht nicht (mehr) geltend machen kann.Inhalt:Rechtsvernichtende Einwendungen- Erfüllung 362 BGB- Erfüllungssurrogate- Ausgeübte Gestaltungsrechte- Leistungsstörungen- Wechsel der Aktiv- oder Passivlegitimation- AusübungsschrankenRechtshemmende Einreden- Dauernde Einreden- Aufschiebende Einreden- Anspruchsbeschränkende Einreden
Bibliographische Angaben
- Autoren: Karl-Edmund Hemmer , Achim Wüst , Michael Tyroller
- 2020, 15., überarb. Aufl., V, 225 Seiten, Maße: 20,7 x 29,7 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: hemmer/wüst
- ISBN-10: 3861939525
- ISBN-13: 9783861939528
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