Das Dogma von Vertrag und Delikt
Zur Entstehungs- und Wirkungsgeschichte der zweigeteilten Haftungsordnung. Diss. Univ. Bern 2003 (Erg. Fass.)
Vertrag und Delikt sind die wichtigsten Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. Diese Einteilung wird üblicherweise auf das Lehrbuch "institutiones" des römischen Juristen Gaius (2. Jh. n. Chr.) zurückgeführt, der zwischen "obligationes ex contractu" und...
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Produktinformationen zu „Das Dogma von Vertrag und Delikt “
Vertrag und Delikt sind die wichtigsten Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. Diese Einteilung wird üblicherweise auf das Lehrbuch "institutiones" des römischen Juristen Gaius (2. Jh. n. Chr.) zurückgeführt, der zwischen "obligationes ex contractu" und solchen "ex delicto" unterschied. In Anlehnung an diese Unterteilung entstand die zweigeteilte Haftungsordnung, welche grundsätzlich zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und solchen aus Delikt unterscheidet. Sie findet sich noch heute in allen Privatrechtssystemen des Civil Law- und des Common Law-Rechtskreises. Die vorliegende Studie hinterfragt, ob es sich bei der Entstehungsgeschichte des Dogmas von der zweigeteilten Haftungsordnung wirklich um ein Kontinuum der Rechtsgeschichte handelt. Anhand ihrer zweitausendjährigen Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte wird deutlich, daß es sich dabei um einen Mythos handelt. Grundsätzlich zeigt das Buch auf, welche Bedeutung rechtshistorische Untersuchungen für dogmatische Fragestellungen im Privatrecht heute haben können.e wichtigsten Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. Diese Einteilung wird üblicherweise auf das Lehrbuch "institutiones" des römischen Juristen Gaius (2. Jh. n. Chr.) zurückgeführt, der zwischen "obligationes ex contractu" und solchen "ex delicto" unterschied. In Anlehnung an diese Unterteilung entstand die zweigeteilte Haftungsordnung, welche grundsätzlich zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und solchen aus Delikt unterscheidet. Sie findet sich noch heute in allen Privatrechtssystemen des Civil Law- und des Common Law-Rechtskreises. Die vorliegende Studie hinterfragt, ob es sich bei der Entstehungsgeschichte des Dogmas von der zweigeteilten Haftungsordnung wirklich um ein Kontinuum der Rechtsgeschichte handelt. Anhand ihrer zweitausendjährigen Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte wird deutlich, daß es sich dabei um einen Mythos handelt. Grundsätzlich zeigt das Buch auf, welche Bedeutung rechtshistorische Untersuchungen für dogmatische Fragestellungen im Priva
Klappentext zu „Das Dogma von Vertrag und Delikt “
Vertrag und Delikt sind die wichtigsten Entstehungsgründe von Schuldverhältnissen. Diese Einteilung wird üblicherweise auf das Lehrbuch "institutiones" des römischen Juristen Gaius (2. Jh. n. Chr.) zurückgeführt, der zwischen "obligationes ex contractu" und solchen "ex delicto" unterschied. In Anlehnung an diese Unterteilung entstand die zweigeteilte Haftungsordnung, welche grundsätzlich zwischen Schadensersatzansprüchen aus Vertragsverletzung und solchen aus Delikt unterscheidet. Sie findet sich noch heute in allen Privatrechtssystemen des Civil Law- und des Common Law-Rechtskreises. Die vorliegende Studie hinterfragt, ob es sich bei der Entstehungsgeschichte des Dogmas von der zweigeteilten Haftungsordnung wirklich um ein Kontinuum der Rechtsgeschichte handelt. Anhand ihrer zweitausendjährigen Wirkungs- und Rezeptionsgeschichte wird deutlich, daß es sich dabei um einen Mythos handelt. Grundsätzlich zeigt das Buch auf, welche Bedeutung rechtshistorische Untersuchungen für dogmatische Fragestellungen im Privatrecht heute haben können.
Autoren-Porträt von Martin Immenhauser
Immenhauser, Martin1967 geboren in Bern1986 - 1994 Studium der Rechtswissenschaften an den Universitäten Bern und Basel
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Immenhauser
- 2006, 1. Auflage, 516 Seiten, Maße: 16,7 x 23,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Böhlau
- ISBN-10: 3412085065
- ISBN-13: 9783412085063
- Erscheinungsdatum: 03.11.2006
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