Das Für und Wider zum Beitritt der Türkei in die EU: Disharmonie im Annäherungsprozess
Die über 40jährige Erfolgsgeschichte der europäischen Vereinigung war von Anfang an kein homogener Prozess. Es gab immer wieder Fortschritte, notwendige Kompromisse, aber auch Rückschläge. Um einen für alle Beteiligten akzeptablen Weg zu finden, sind...
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Produktinformationen zu „Das Für und Wider zum Beitritt der Türkei in die EU: Disharmonie im Annäherungsprozess “
Klappentext zu „Das Für und Wider zum Beitritt der Türkei in die EU: Disharmonie im Annäherungsprozess “
Die über 40jährige Erfolgsgeschichte der europäischen Vereinigung war von Anfang an kein homogener Prozess. Es gab immer wieder Fortschritte, notwendige Kompromisse, aber auch Rückschläge. Um einen für alle Beteiligten akzeptablen Weg zu finden, sind kontroverse Diskussionen unvermeidlich. Aber kaum ein Thema wurde seither so kontrovers diskutiert wie ein möglicher EU-Beitritt der Türkei. Dabei waren und sind die am häufigsten diskutierten Streitpunkte bei dieser Debatte, die Frage nach der Zugehörigkeit der Türkei zu Europa in geographischer, geschichtlicher, politischer, religiöser und kultureller Hinsicht sowie Menschenrechtsverletzungen, Demokratiedefizite, Europas Grenzen, Migration und Sicherheit. Die Diskussionen darüber werden meistens sehr emotionsgeladen geführt und erschöpfen sich oft in der Aufzählung bestehender Probleme, ohne ernsthaft auf Lösungen abzuzielen und eine realistische Perspektive zu bieten.Ziel dieses Buch ist es einen möglichst objektiven, wissenschaftlichen Beitrag zum Thema EU-Beitritt der Türkei, insbesondere in Bezug auf Pro- und Contra- Argumente zu leisten.
Lese-Probe zu „Das Für und Wider zum Beitritt der Türkei in die EU: Disharmonie im Annäherungsprozess “
Textprobe:Kapitel 3.2, Antrag auf Vollmitgliedschaft:
In den 70er Jahren war die türkische Politik durch innenpolitische Probleme stark beeinträchtigt. Neben ökonomischen und sozialen Problemen verschlechterte der Zypern-Konflikt die gesamte Lage. Unter diesen Umständen stellte die Türkei 1979 einen Antrag auf Vollmitgliedschaft in der Europäischen Gemeinschaft. Jedoch verlor dieser Antrag ein Jahr später durch einen Militärputsch seine Bedeutung. Das Ankara-Abkommen von 1963 wurde 1982 ausgesetzt, wodurch die Türkei die Möglichkeit einer Vollmitgliedschaft für lange Zeit verlor. Eine Wiederaufnahme der Verhandlungen, wie sie das Ankara-Abkommen vorsah, erfolgte bis 1988 nicht, auch nicht, nachdem im Jahre 1983 eine zivile Regierung die Macht übernommen hatte, obwohl sich die Beziehungen normalisierten.
Die Türkei stellte noch einmal einen Antrag auf Vollmitgliedschaft im Jahre 1987, dabei lag die Betonung auf dem Artikel 237 des EWG-Vertrags, der allen europäischen Ländern die Möglichkeit gibt, Vollmitglied der EU zu werden. Der türkische Antrag wurde vom Rat an die Kommission weitergeleitet. Dieser Umstand bestätigte die Berechtigung der Türkei angesichts der Tatsache, dass ein ähnlicher Antrag Marokkos abgelehnt wurde, da es nicht als europäisches Land eingestuft wurde. Nachdem die Kommission den türkischen Antrag untersucht hatte, wurde dieser abgelehnt. Es wurde aber grundsätzlich bestätigt, dass die Türkei beitrittsberechtigt sei. Diese Ablehnung des türkischen Antrages wurde dadurch begründet, dass die Türkei wirtschaftlich und politisch für einen EU-Beitritt noch nicht reif sei. Außerdem wurde darauf hingewiesen, dass die Türkei keine stabile Demokratie habe und dass in der Türkei Menschenrechte verletzt werden, wozu auch die Verletzung der Minderheitenrechte gehört.
3.3, Zollunion:
Nachdem der Antrag der Türkei auf Vollmitgliedschaft abgelehnt wurde, kühlten sich die Beziehungen, anders als von beiden Seiten erwünscht, ab. Nach der Erklärung der
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europäischen Seite auf den Gipfeln von Lissabon 1992 und von Kopenhagen 1993, dass Zusammenarbeit und eine Intensivierung der Beziehungen mit der Türkei erwünscht seien, verbesserten sich die Beziehungen wieder. Trotzdem wurde das Ziel, eine Zollunion zwischen der Türkei und der EU zu schaffen, wie das Ankara-Abkommen 1963 vorsah, nicht aus den Augen verloren. Die Zollunion zwischen beiden Seiten sollte schließlich eine wichtige Übergansphase darstellen. Sie sollte den freien Warenverkehr befördern, was konkret die Abschaffung der Zölle und quantitativen Begrenzungen des Handels zwischen beiden Seiten bedeutet. Bei der Zollunion geht es aber nicht nur um freien Warenverkehr, sondern um jegliche Form des Handels und der Wettbewerbspolitik. Die Zollunion sah im Allgemeinen folgendes vor:
Sowohl die Türkei als auch Europäische Union verzichten auf Zölle und quantitative Begrenzungen für Industriegüter und verarbeitete Agrarprodukte,
Ausführungsbestimmungen der EU zur Gemeinsamen Handelspolitik werden dementsprechend von der Türkei übernommen,
Gleichartigkeit der Durchführung der Zolltarife von türkischer Seite bezüglich Drittländer und Anpassung aller Zollbestimmungen an die EU,
Befreiung des türkischen Textil-Sektors von Beschränkungen von europäischer Seite.
Durch die Errichtung der Zollunion und deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1996 wurde das Ziel, die Zölle zwischen der Türkei und der Europäischen Union grundsätzlich abzubauen, erreicht, es konnte ein gemeinsamer Außenzoll erreicht werden. Die Türkei wertete die Einführung der Zollunion als weiteren Meilenstein auf ihrem Weg zur Vollmitgliedschaft in der EU. Die Zollunion brachte die Türkei der EU näher und eröffnete neue Perspektiven für eine Vollmitgliedschaft. Ein wichtiger Aspekt der Zollunion Türkei-EU ist, dass die Türkei mit Ausnahme von Malta, San Marino und Andorra das erste und einzige Land ist, das auf eine derart fortgeschrittene
Sowohl die Türkei als auch Europäische Union verzichten auf Zölle und quantitative Begrenzungen für Industriegüter und verarbeitete Agrarprodukte,
Ausführungsbestimmungen der EU zur Gemeinsamen Handelspolitik werden dementsprechend von der Türkei übernommen,
Gleichartigkeit der Durchführung der Zolltarife von türkischer Seite bezüglich Drittländer und Anpassung aller Zollbestimmungen an die EU,
Befreiung des türkischen Textil-Sektors von Beschränkungen von europäischer Seite.
Durch die Errichtung der Zollunion und deren In-Kraft-Treten am 1. Januar 1996 wurde das Ziel, die Zölle zwischen der Türkei und der Europäischen Union grundsätzlich abzubauen, erreicht, es konnte ein gemeinsamer Außenzoll erreicht werden. Die Türkei wertete die Einführung der Zollunion als weiteren Meilenstein auf ihrem Weg zur Vollmitgliedschaft in der EU. Die Zollunion brachte die Türkei der EU näher und eröffnete neue Perspektiven für eine Vollmitgliedschaft. Ein wichtiger Aspekt der Zollunion Türkei-EU ist, dass die Türkei mit Ausnahme von Malta, San Marino und Andorra das erste und einzige Land ist, das auf eine derart fortgeschrittene
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Autoren-Porträt von Ahmet Kirgin
Ahmet Kirgin, M.A. wurde 1978 in Urfa, in der Türkei geboren. Sein Studium der Politikwissenschaft an der Universität Augsburg schloss der Autor im Jahre 2008 mit dem akademischen Grad Magistra Artium erfolgreich ab. Er interessiert sich für folgende Themen: Internationale Beziehungen, Systemtransformation, EU und Sozialkapital. Der Autor schreibt gelegentlich für verschiedene türkische Zeitungen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Ahmet Kirgin
- 2014, Erstauflage, 100 Seiten, 10 Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3958506712
- ISBN-13: 9783958506718
- Erscheinungsdatum: 31.03.2017
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