Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität
Eine Studie zu Art. 17 Abs. 4 MAR
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei...
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Produktinformationen zu „Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität “
Klappentext zu „Das Interesse des Kapitalmarkts am Aufschub der Ad-hoc-Publizität “
Seit dem 3. Juli 2016 ist die sogenannte Ad-hoc-Publizitätspflicht nicht mehr in 15 des deutschen WpHG, sondern in Art. 17 der unionsweit geltenden MarktmissbrauchsVO geregelt. Zentraler Bestandteil dieser anlassbezogenen Veröffentlichungspflicht ist dabei weiterhin ihr Befreiungstatbestand (Art. 17 Abs. 4 MAR). Umso bedauerlicher ist, dass der europäische Gesetzgeber darauf verzichtet hat, die Voraussetzungen für einen Aufschub der Ad-hoc-Mitteilung - über die Bildung von Regelbeispielen hinaus - rechtsverbindlich zu konkretisieren. Vor diesem Hintergrund entwickelt Philipp Steinrück allgemeingültige Konzepte zur Auslegung der Aufschubvoraussetzungen des Art. 17 Abs. 4 MAR, wobei der Schwerpunkt zweifelsohne in der Ermittlung des berechtigten Aufschubinteresses im Sinne von Art. 17 Abs. 4 lit. a) MAR liegt.
Autoren-Porträt von Philipp Steinrück
Geboren 1990; Studium des Internationalen Wirtschaftsrechts an der Universität Erlangen-Nürnberg (2013 Diplom); 2015 Erstes Juristisches Staatsexamen; 2017 Promotion; seit 2017 Rechtsreferendariat.
Bibliographische Angaben
- Autor: Philipp Steinrück
- 2018, 1. Auflage, XXVI, 218 Seiten, Maße: 15,9 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Mohr Siebeck
- ISBN-10: 3161558219
- ISBN-13: 9783161558214
- Erscheinungsdatum: 08.03.2018
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