Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention.
Dissertationsschrift
Dass die Menschenwürde in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht ausdrücklich benannt ist, schmälert ihre Bedeutung als Grund sowie als Ziel und Zweck der Konvention nicht. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass der Menschenwürde im...
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Produktinformationen zu „Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. “
Dass die Menschenwürde in der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) nicht ausdrücklich benannt ist, schmälert ihre Bedeutung als Grund sowie als Ziel und Zweck der Konvention nicht. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass der Menschenwürde im Konventionsrecht eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zukommt. Zudem wird eine positive Bestimmung des konventionsrechtlichen Menschenwürdebegriffs vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR in den Blick genommen und ein Vergleich mit dem Grundgesetz und dem EU-Recht angestellt.
Klappentext zu „Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. “
Insbesondere nach Ende des Zweiten Weltkriegs bildete sich die Menschenwürde als Rechtsbegriff heraus und fand Eingang in das Völkerrecht. Das deutsche Grundgesetz (GG) war die erste Verfassung, die die Menschenwürde an die Spitze der Verfassungsordnung stellte. In der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK) ist die Menschenwürde hingegen nicht ausdrücklich benannt. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) nimmt jedoch regelmäßig auf sie Bezug.Die Arbeit geht der Frage nach, welche Rechtsqualität die Menschenwürde im Konventionsrecht besitzt. Zudem wird eine positive Begriffsbestimmung vorgenommen. Dabei wird vor allem der völkerrechtliche Gehalt der Menschenwürde ebenso wie die Rechtsprechung des EGMR näher untersucht und ein Vergleich mit der Menschenwürde nach dem GG und auf der Ebene des EU-Rechts angestellt. Der Autor arbeitet grundlegend heraus, dass es sich bei der Menschenwürde um die gemeinsame Grundlage des internationalen Menschenrechtsschutzes, um einen allgemeinen Rechtsgrundsatz und ein universelles Rechtsprinzip handelt. Der Menschenwürde kommt eine normative Doppelfunktion als objektivem Rechtsgrundsatz sowie als eigenständigem Grundrecht zu. Diese Annahme prägt nicht nur das Menschenwürdeverständnis des GG und des EU-Rechts, sondern auch das Menschenwürdekonzept der EMRK.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Menschenwürdekonzept der Europäischen Menschenrechtskonvention. “
A. Einleitung und Gegenstand der UntersuchungB. Von der Idee zum Recht - die Entwicklung der Menschenwürde zum Rechtsbegriff und ihr völkerrechtlicher GehaltEine kleine Ideengeschichte der Menschenwürde - Die Herausbildung des Rechtsbegriffs der Menschenwürde und sein universeller GehaltC. Die Würde des Menschen nach dem GrundgesetzDie Neujustierung der Stellung des Staates gegenüber dem Menschen mithilfe der Menschenwürdegarantie - Begriffsbestimmung vom Verletzungsvorgang her - Die Menschenwürde als seinsgegebener Wert - Objektformel und Subjektqualität des Menschen - Die Menschenwürde als »Wurzel aller Grundrechte« und absolute Grenze staatlichen Handelns - Absolutheit und Unabwägbarkeit der Menschenwürdegarantie - Die Menschenwürde als Konstitutionsprinzip und zugleich als anspruchsbegründendes GrundrechtD. Die Würde des Menschen nach dem Recht der Europäischen UnionDer Grundrechtsschutz auf Unionsebene - Funktion und normativer Charakter der Menschenwürdegarantie in der EU -Die Würde des Menschen in der Rechtsprechung des EuGHE. Die Würde des Menschen nach der EMRK im Lichte der Rechtsprechung des EGMRDie Rechtsquellen der Menschenwürde auf der Ebene des Europarats und in der EMRK - Rechtsqualität und Bestimmung des normativen Gehalts des Menschenwürdesatzes in der EMRKF. SchlussbetrachtungLiteraturverzeichnisSach-/Personen- und Rechtsprechungsverzeichnis
Autoren-Porträt von Torben Bührer
Torben Bührer studierte Rechtswissenschaften an den Universitäten Göttingen und Kopenhagen mit Schwerpunkt auf dem Europa- und Völkerrecht. 2008 legte er die Erste Juristische Prüfung ab und erlangte mit Abschluss des Ergänzungsstudiengangs Rechtsintegration in Europa den Magister Legum Europae (MLE). Sein Referendariat am Kammergericht Berlin beendete er 2011 mit dem Zweiten Juristischen Staatsexamen. 2018 erfolgte die Promotion an der Universität Göttingen. Er war als Rechtsanwalt sowie als Lektor in einem juristischen Fachverlag tätig. Seit 2019 ist er Referent im Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend.
Bibliographische Angaben
- Autor: Torben Bührer
- 2020, 361 Seiten, Maße: 15,6 x 3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428156110
- ISBN-13: 9783428156115
- Erscheinungsdatum: 09.01.2020
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