Das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG)
Neue Vorschriften, Kommentierung, Arbeitshilfen. Mit Arbeitshilfen online. In Zus.arb. mit Haus + Grund München
Die Autoren erklären, wie die Pflichten, die sich für Vermieter und Eigentümer aus den Gesetzesänderungen ergeben, am effektivsten in die Praxis umgesetzt werden. Eine Kommentierung der Neuerungen sowie zahlreiche Beispiele geben schnelle Orientierung. So...
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Produktinformationen zu „Das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) “
Klappentext zu „Das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) “
Die Autoren erklären, wie die Pflichten, die sich für Vermieter und Eigentümer aus den Gesetzesänderungen ergeben, am effektivsten in die Praxis umgesetzt werden. Eine Kommentierung der Neuerungen sowie zahlreiche Beispiele geben schnelle Orientierung. So vermeiden Sie als Jurist Beratungsfehler.Inhalte:
Neue Regelungen bei energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Vereinfachte Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen.
Leichtere Durchsetzbarkeit der Modernisierungsmieterhöhung.
Effizientere Durchsetzung von Räumungsansprüchen.
Mit Arbeitshilfen online:
Formulare, Vertragsvorlagen, Gesetzestexte.
Lese-Probe zu „Das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) “
2.3 BEKÄMPFUNG DER MIETNOMADENNeben den klimapolitischen Zielen sah der Gesetzgeber auch gegenüber Mietern, die ihren Zahlungsverpflichtungen aus einem Mietverhältnis nicht nachkommen, Handlungsbedarf.Das bisherige Recht wurde den Erfordernissen eines modernen und effizienten Mietrechts nicht mehr uneingeschränkt gerecht. Dies betraf insbesondere die Konstellationen, in denen sich einzelne Mieter planmäßig ihren vertraglichen Zahlungsverpflichtungen entziehen, was vor allem private Kleinvermieter auf dem Wohnungsmarkt im Einzelfall erheblich schädigt. Fälle dieser Art werden in der Öffentlichkeit auch unter dem Schlagwort "Mietnomadentum" diskutiert.In Zukunft kann der Vermieter, der im guten Glauben eine Wohnung vermietet, schneller reagieren, wenn der Mieter die Mietkaution bei Abschluss des Mietvertrages nicht bzw. nicht vollständig bezahlt: Er kann bereits wegen des Kautionsrückstandes fristlos kündigen und muss nicht mehr abwarten, bis auch die monatlichen Mietzahlungen ausbleiben. Dadurch kann er seinen Mietausfall begrenzen und die geräumte Wohnung schneller weitervermieten.Es wurde ein ganzes Maßnahmenbündel zur Bekämpfung der Mietnomaden auf den Weg gebracht:- Die Vermieter profitieren nun davon, dass ein Mietverhältnis jetzt bereits dann gekündigt werden kann, wenn der Mieter die Mietkaution bei Beginn des Mietverhältnisses nicht bezahlt, vgl. § 569 Abs. 2a BGB. Damit wird ein weiterer fristloser Kündigungsgrund zur Beendigung der Wohnraummietverhältnisse geschaffen.
- Zudem hat der Vermieter nunmehr die Möglichkeit, durch eine Sicherheitsanordnung den Mieter dazu zu zwingen, die monatlich auflaufende Nutzungsentschädigung bei Gericht zu hinterlegen, § 283a ZPO. Kommt der Mieter dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Vermieter im Wege einer einstweiligen Verfügung die Wohnung räumen lassen, § 940a Abs. 3 ZPO.
Inhaltsverzeichnis zu „Das Mietrechtsänderungsgesetz (MietRÄndG) “
VorwortEinführung
Die wichtigsten Änderungen auf einen Blick
Energetische Modernisierung: Erleichterungen für Vermieter
Gesetzliche Regelung des Wärmecontracting
Bekämpfung der Mietnomaden
Ausweitung des Mieterschutzes bei Umwandlung in Eigentumswohnungen
Regionale Begrenzung von Mieterhöhungen
Das Mietrechtsänderungsgesetz 2013 im Detail
Leichtere Umsetzung von energetischen Modernisierungen
Neuer Fahrplan bei Erhaltungs-und Modernisierungsregelungen
Erhaltungsmaßnahmen,
555a BGB
Schaffung neuer Modernisierungstatbestände in
555b BGB
Vereinfachte Modernisierungsankündigung,
555c BGB
Duldung von Modernisierungsmaßnahmen,
555d BGB
Bessere Mieterhöhungsmöglichkeiten nach Modernisierung,
559 BGB
Sonderkündigungsrecht des Mieters,
555e BGB
Vereinbarungen über Erhaltungs-und Modernisierungsmaßnahmen,
555f BGB
Geltendmachung der Mieterhöhung, Wirkung der Erhöhungserklärung,
559b BGB
Befristeter Ausschluss des Minderungsrechts,
536 Abs. 1a BGB
Wärmecontracting: Von der Eigenversorgung zur Wärmebelieferung
Was ist Contracting?
Voraussetzungen für die Umstellung
Ökologische Wohnwertmerkmale als Mietspiegelkriterium,
558 Abs. 2 Satz 1 BGB
Maßnahmen gegen Mietnomaden
Fristlose Kündigung bei Rückstand mit der Mietkaution,
569 Abs. 2a BGB
Neue prozessuale und vollstreckungsrechtliche Regelungen
Ausweitung des Mieterschutzes
Mehr Schutz bei der Umwandlung in Eigentumswohnungen,
577a Abs. 1a BGB
Regionale Begrenzung von Mieterhöhungen durch reduzierte Kappungsgrenze
Übergangsregelungen
Arbeitshilfen
Kündigung wegen Nichtzahlung der Mietkaution
Modernisierungsankündigung
Zustimmungsverlangen zur Mieterhöhung
Umstellung der Wärme-und Warmwasserversorgung (Contracting)
Räumung und Herausgabe der Wohnung: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Verzug mit Sicherheitsleistung: Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung
Checkliste: Modernisierungsankündigung,
555c BGB
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Checkliste: Mieterhöhung gemäß
558 ff. BGB
Gesetzesmaterialien
Synopse zum Mietrechtsänderungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Zivilprozessordnung
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Auszug)
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/10485)
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009
Bürgerliches Gesetzbuch - Auszug -
Zivilprozessordnung - Auszug -
Wohnungseigentumsgesetz - Auszug -
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Checkliste: Mieterhöhung gemäß
558 ff. BGB
Gesetzesmaterialien
Synopse zum Mietrechtsänderungsgesetz
Bürgerliches Gesetzbuch
Zivilprozessordnung
Einführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch
Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln (Auszug)
Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses (6. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung (Drucksache 17/10485)
Bekanntmachung der Regeln zur Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand vom 30. Juli 2009
Bürgerliches Gesetzbuch - Auszug -
Zivilprozessordnung - Auszug -
Wohnungseigentumsgesetz - Auszug -
Abkürzungsverzeichnis
Stichwortverzeichnis
... weniger
Autoren-Porträt von Detlef Sterns, Melanie Sterns-Kolbeck
etlef Sterns ist Rechtsanwalt bei Haus+Grund München. Er hat sich auf das WEG-Recht spezialisiert.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Detlef Sterns , Melanie Sterns-Kolbeck
- 2013, 1. Aufl., 200 Seiten, Maße: 17,2 x 23,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648017683
- ISBN-13: 9783648017685
- Erscheinungsdatum: 29.05.2013
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