Das persönliche Recht auf Aussonderung
Das Rechtsinstitut der persönlichen Aussonderung betrifft die insolvenzrechtliche Grundfrage, wer Sachen aus der Insolvenzmasse verlangen kann. Wann und warum das auf Grund eines nur relativen Rechts möglich sein soll, gibt der Rechtsdogmatik seit jeher...
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Produktinformationen zu „Das persönliche Recht auf Aussonderung “
Klappentext zu „Das persönliche Recht auf Aussonderung “
Das Rechtsinstitut der persönlichen Aussonderung betrifft die insolvenzrechtliche Grundfrage, wer Sachen aus der Insolvenzmasse verlangen kann. Wann und warum das auf Grund eines nur relativen Rechts möglich sein soll, gibt der Rechtsdogmatik seit jeher Rätsel auf. Nachdem das Werk Ursprung und Zweck dieser Aussonderungsmöglichkeit freilegt, untersucht es die praktisch wichtigsten Konstellationen:
Treuhand
Kommissionsgeschäfte
Aussonderung von Buchgeld
Aussonderung nach Insolvenzanfechtung
Autoren-Porträt von Martin Spitzer
Univ.-Prof. Dr. Martin Spitzer lehrt Bürgerliches Recht und Zivilverfahrensrecht am Institut für Zivil- und Unternehmensrecht der Wirtschaftsuniversität Wien, wo er Programmdirektor des rechtswissenschaftlichen Studiums ist. Er ist unter anderem Mitautor eines Standardlehrbuchs zum Bürgerlichen Recht, hat zentrale Gebiete des Zivil- und Zivilverfahrensrechts kommentiert und ist Mitherausgeber eines Kommentars zur Insolvenzordnung.
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Spitzer
- 2017, LIV, 334 Seiten, Maße: 23,2 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214088068
- ISBN-13: 9783214088064
Rezension zu „Das persönliche Recht auf Aussonderung “
"Martin Spitzer ist mit seiner Habilitationsschrift eine klassische Monographie gelungen, die ungeachtet der Fülle des verarbeiteten Materials ein zentrales Thema gründlich aufarbeitet - heutzutage leider eher eine Seltenheit. Wirklich spannend, ja brillant ist sie insbesondere in der Analyse des Problems, im Aufzeigen der vielen Ungereimtheiten des Meinungs- und Judikaturstandes in Österreich und in Deutschland." (JBl - Juristische Blätter Nr. 11/2018, Christian Holzner)
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