Der Amtsträger als Beschuldigter
Eine Untersuchung zur Rechtfertigung des Bruchs der Verschwiegenheitspflicht als Mittel der Verteidigung im Strafverfahren
Bricht der Amtsträger seine ihm obliegende Verschwiegenheitspflicht, um sich gegen die ihm zu Last gelegten Vorwürfe im Strafverfahren zu verteidigen, setzt er sich durch die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Gefahr der erneuten Strafverfolgung...
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Produktinformationen zu „Der Amtsträger als Beschuldigter “
Bricht der Amtsträger seine ihm obliegende Verschwiegenheitspflicht, um sich gegen die ihm zu Last gelegten Vorwürfe im Strafverfahren zu verteidigen, setzt er sich durch die Verletzung der Verschwiegenheitspflicht der Gefahr der erneuten Strafverfolgung aus. Die Arbeit setzt sich eingehend mit der Frage auseinander, ob sich der beschuldigte Amtsträger in dieser Situation angesichts der drohenden Verurteilung auf Rechtfertigungsgründe berufen kann und welche Voraussetzungen hierfür erfüllt sein müssen.
Klappentext zu „Der Amtsträger als Beschuldigter “
Sieht sich der Amtsträger mit der Durchführung eines gegen ihn gerichteten Strafverfahrens konfrontiert, treffen zwei Grundsätze aufeinander, die sich auf den ersten Blick unvereinbar gegenüberstehen. Zum einen unterliegt der Amtsträger, auch als Beschuldigter eines Strafverfahrens, einer sanktionsbewehrten Verschwiegenheitspflicht und zum anderen gehört es zu den grundlegenden Rechten eines jeden Beschuldigten, sich gegen die ihm zu Last gelegten Vorwürfe äußern zu dürfen. Wird der Amtsträger nicht von seiner Verschwiegenheitspflicht durch den Dienstherrn entbunden, ist er grundsätzlich weiterhin dazu verpflichtet zu schweigen. In dieser Situation drängt sich angesichts der drohenden Verurteilung die Frage auf, ob der beschuldigte Amtsträger zu Verteidigungszwecken seine Verschwiegenheitspflicht verletzen darf. Ausgehend vom Amtsträgerbegriff setzt sich die Arbeit mit der Frage auseinander, unter welchen Voraussetzungen der Amtsträger als Beschuldigter zur Verschwiegenheit verpflichtet ist und wie der Bruch der Verschwiegenheitspflicht strafrechtlich zu bewerten ist.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Amtsträger als Beschuldigter “
EinleitungProblemdarstellung - Gang der Untersuchung
1. Die Verschwiegenheitspflicht des Amtsträgers
Begriff des Amtsträgers - Die rechtlichen Grundlagen der Verschwiegenheitspflicht
2. Die Stellung des Amtsträgers im Strafverfahren
Der Amtsträger als Zeuge - Der Amtsträger als Beschuldigter im Strafverfahren - Exkurs: Vergleich zu anderen Geheimnisträgern
3. Rechtsschutzmöglichkeiten des Amtsträgers
Rechtsschutz gegen die Versagung der Aussagegenehmigung - Inhaber eines öffentlich-rechtlichen Amtes - Anspruch auf Entbindung von der vertraglichen Verschwiegenheitspflicht - Konsequenz: Aussetzung des Strafverfahrens?
4. Die Sanktionierung von Verstößen gegen die Verschwiegenheitspflicht
Allgemeiner Geheimnisbegriff - Strafrechtliche Sanktionsnormen - Außerstrafrechtliche Sanktionsmöglichkeiten - Exkurs: Regress
5. Die Rechtfertigung oder Entschuldigung des Bruchs der Verschwiegenheitspflicht
System der Rechtfertigungsgründe - Die einzelnen Rechtfertigungsgründe - Schuld
Zusammenfassung
Literaturverzeichnis, Sachwortregister
Bibliographische Angaben
- Autor: Martin Schäfer
- 2018, 343 Seiten, Maße: 15,9 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428154576
- ISBN-13: 9783428154579
- Erscheinungsdatum: 30.07.2018
Pressezitat
»Aus Sicht der Rezensentin zeichnet sich die Arbeit von Schäfer durch einen erheblichen Grad an Facettenreichtum, Detailtiefe und Begründungsumfängen aus, die im Ergebnis aufgrund ausgeprägter Argumentationsstärke kaum ein anderes Ergebnis als das dargestellte zulassen. [...] Dabei versäumt es Schäfer nicht, auch den Blick über den thematischen Tellerrand hinaus zu wagen, um sogleich zum Kern zurückzukehren und am Ende der Arbeit die Untersuchungsfrage mit einem Satz zu beantworten, der bei aller Komplexität des Diskussionsgegenstandes für den Amtsträger als Beschuldigter vielleicht nicht zufriedenstellend, im Ergebnis aber eindeutig ist. Insofern wird hiereine eindeutige Empfehlung für die thematische interessierte Leserschaft ausgesprochen.« Anke Arkenau, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, 4/2019
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