Der Betriebsrat als Mandant im Rahmen des 111 BetrVG
Rechtsfähigkeit - Haftung - Vertreterhaftung
Die umstrittene Außen-Rechtsfähigkeit des Betriebsrats ist Hauptgegenstand dieser praxisbezogenen Untersuchung. Sie wird im Ergebnis durch Gesetzesauslegung als partielle Rechts- und Vermögensfähigkeit exemplarisch für den entgeltlichen Beratungsvertrag...
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Klappentext zu „Der Betriebsrat als Mandant im Rahmen des 111 BetrVG “
Die umstrittene Außen-Rechtsfähigkeit des Betriebsrats ist Hauptgegenstand dieser praxisbezogenen Untersuchung. Sie wird im Ergebnis durch Gesetzesauslegung als partielle Rechts- und Vermögensfähigkeit exemplarisch für den entgeltlichen Beratungsvertrag nach 111 Satz 2 BetrVG festgestellt und in ihrer akzessorischen Beschränkung durch 40 Abs. 1 BetrVG nach Art und Umfang des einsetzbaren Vermögens konkretisiert. Der Betriebsrat "kann" sich mit seiner Teil-Vermögenspflichtfähigkeit nicht zu einer Geldzahlung verpflichten. In einem zweiten Schwerpunkt werden die mit der Teil-Vermögensfähigkeit zusammenhängende Vertragshaftung des Betriebsrats und seiner Mitglieder, die Vertreterhaftung des Betriebsratsvorsitzenden sowie die Vertragshaftung der Arbeitnehmer, des Arbeitgebers und des Beraters untersucht. Der letzte Hauptteil behandelt den Beratungsvertrag selbst ( 111 Satz 2 BetrVG) sowie die Rechtsstellung, Befugnisse und Pflichten des Beraters ausführlich und praxisnah.
Bibliographische Angaben
- Autor: Iris Reuter
- 2018, 1. Auflage, 308 Seiten, Maße: 15,4 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Nomos
- ISBN-10: 3848752263
- ISBN-13: 9783848752263
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