Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat
Die Arbeit behandelt den betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat. Ausgehend von der neuen Rechtsprechung des BAG, die diesen Anspruch nicht mehr anerkennen will, untersucht der Verfasser neben dem System...
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Produktinformationen zu „Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat “
Die Arbeit behandelt den betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat. Ausgehend von der neuen Rechtsprechung des BAG, die diesen Anspruch nicht mehr anerkennen will, untersucht der Verfasser neben dem System arbeitgeberseitiger Möglichkeiten zur Reaktion auf betriebsverfassungswidriges Verhalten die maßgeblichen Vorschriften des BetrVG und kommt zu einer differenzierten eigenen Lösung, die sich am Zentralbegriff des subjektiven Rechts orientiert.
Klappentext zu „Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat “
»The Employer's Action for Injunctive Relief from Unlawful Actions by the Works Council«How to prevent breaches of works constitution law has been subject to controversial debates in German labour law since the 1980s. While the discussion initially focused on unlawful acts by the employer, since 2010 a debate has arisen on how to avert unlawful acts by the works council. This doctorate thesis compares different legal instruments an employer might use and aims at developing employers' legal protection by granting them a right to injunctive relief.
Inhaltsverzeichnis zu „Der betriebsverfassungsrechtliche Unterlassungsanspruch des Arbeitgebers gegen den Betriebsrat “
1. EinleitungAktualität des Themas - Ziel und Gang der Untersuchung
2. Das Konkurrenzverhältnis des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs zu anderen Instituten
Die Konkurrenz zum Verfahren nach 23 Abs. 1 BetrVG: 23 Abs. 1 BetrVG als abschließende Regelung? - Die Konkurrenz zum Antrag auf Feststellung nach 80 Abs. 2, 46. Abs. 2 ArbGG in Verbindung mit 256 Abs. 1 ZPO - Die Konkurrenz zur betriebsverfassungsrechtlichen Abmahnung - Die Konkurrenz zum Anspruch aus 1004 Abs. 1 Satz 2 BGB - Die Konkurrenz zum Einigungsstellenverfahren
3. Die Begründung des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Die Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Zusammenfassung zur Rechtsgrundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs - Rechtszuweisungsverständnis und generelle Einwände
4. Die Untersuchung der einzelnen pflichtenstatuierenden Vorschriften der Betriebsverfassung als Grundlage des betriebsverfassungsrechtlichen Unterlassungsanspruchs
Die Zuweisung subjektiver Rechte in einzelnen Vorschriften der Betriebsverfassung - Zusammenfassung zur Zuweisung subjektiver Rechte in einzelnen Vorschriften der Betriebsverfassung
5. Schlussbetrachtung und Zusammenfassung der Ergebnisse in Thesen
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Kevin Lukes
Kevin Lukes studierte in den Jahren 2008 bis 2013 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln sowie im Jahr 2010 International and European Law an der Universiteit van Amsterdam. Nach Ablegung seiner Ersten Juristischen Staatsprüfung beim Justizprüfungsamt des Oberlandesgerichts Köln erfolgte die Anfertigung seiner Dissertation unter Betreuung von Professor Dr. Dr. h.c. Ulrich Preis am Institut für Deutsches und Europäisches Arbeits- und Sozialrecht der Universität zu Köln. Begleitend hierzu war er von 2013 bis 2016 als wissenschaftlicher Mitarbeiter dort tätig. Seit Februar 2016 ist der Autor Rechtsreferendar im Bezirk des Landgerichts Köln.
Bibliographische Angaben
- Autor: Kevin Lukes
- 2016, 402 Seiten, Maße: 16,1 x 23,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428149262
- ISBN-13: 9783428149261
- Erscheinungsdatum: 22.07.2016
Pressezitat
"Diese Arbeit wird daher mit Sicherheit die weitere Diskussion zu diesem Themenfeld im deutschen Rechtsbereich prägend bestimmen." Dr. Andreas Mair, in: Das Recht der Arbeit, Heft 4/2017
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