Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO
Dissertationsschrift
Die Arbeit will die seit Jahrzehnten geführte Diskussion über den Streitgegenstand auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen. Dafür untersucht sie u.a. diejenigen Regelungen, die sich des Begriffs bedienen. Die...
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Produktinformationen zu „Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO “
Die Arbeit will die seit Jahrzehnten geführte Diskussion über den Streitgegenstand auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen. Dafür untersucht sie u.a. diejenigen Regelungen, die sich des Begriffs bedienen. Die Norminterpretation führt zu der Überlegung, ob nicht das materielle subjektive Recht anstelle des Streitgegenstandes das zentrale Institut des Prozesses sei. Über dieses entscheide das Urteil verbindlich und wirke in Anwendung des
121 VwGO als Einzelfall-Rechtssatz. Mit diesen und anderen materiell-rechtlichen Strukturen ließen sich viele der unter dem Streitgegenstandsbegriff diskutierten prozessualen Probleme auf einfachere Weise lösen.
121 VwGO als Einzelfall-Rechtssatz. Mit diesen und anderen materiell-rechtlichen Strukturen ließen sich viele der unter dem Streitgegenstandsbegriff diskutierten prozessualen Probleme auf einfachere Weise lösen.
Klappentext zu „Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO “
Die Auseinandersetzung um den Streitgegenstand als »Zentralinstitut« des Prozesses währt seit Jahrzehnten und ist noch immer für theoretische wie praktische Fragen relevant. Die Arbeit will diese Diskussion auf die Bedeutung, die der Begriff in den Normen der VwGO hat, zurückführen.Hierfür untersucht sie mittels Auslegung u.a. diejenigen Regelungen, in denen der Streitgegenstand genannt ist. Die Interpretation führt zu zwei Überlegungen: zum einen, ob die dem Begriff zugeordneten Probleme nicht bisweilen zu verschiedenartig sind, um einer einheitlichen Lösung zugänglich zu sein. Zum anderen, ob die prozessualen Fragen nicht vielfach bereits auf Ebene des materiellen Rechtes einfacher gelöst werden können.So entwirft die Arbeit ein Modell, in dem das materielle subjektive Recht anstelle des Streitgegenstandes im Zentrum des Prozesses steht. Sie will dadurch etwa bei der Rechtskraft die Brücke schlagen vom Verwaltungsakt, den Otto Mayer seinerzeit aus dem Urteil entwickelt hat, hinzu einem Verständnis auch des Urteils als Einzelfall-Rechtssatz. Auf diese Weise lassen sich viele der diskutierten Probleme in ein einheitliches System einfügen und einer Lösung zuführen.
Inhaltsverzeichnis zu „Der Streitgegenstandsbegriff in der VwGO “
1. Kapitel: Einleitung und Gang der UntersuchungProblemaufriss - Stand der Diskussion um die Funktionen des Begriffs - Identifikationsfunktion - Maßstabfestlegungsfunktion - Bindung der Zivilgerichte und Wiederholungsverbot - Fragestellung und Untersuchungsgegenstand2. Kapitel: Auslegung der VwGO-VorschriftenA. Der Streitgegenstand in 121 VwGO: Rechtssatzqualität von Urteilen - Adressaten der Urteilsnorm - Inhalt der Urteilsnorm (Identifikation der Urteils-»Entscheidung«, Entscheidungsteilmenge »über den Streitgegenstand«, Differenzierung nach Grund/Entscheidung, Amtshaftungsprozess, Wiederholungsverbot, Ne bis in idem, Eigener Ansatz: Rechtsschutzfunktion des Urteils, Funktionsüberprüfung, Prozessurteile) - ErgebnisB. Der Streitgegenstand in
110 VwGOC. Der Streitgegenstand in
123 VwGO3. Kapitel: Das subjektive Recht als ZentralbegriffVerwaltungsrechtsweg - Klagebefugnis - Begründetheit - Ergebnis (Ausnahmen, Normenkontrolle, Klagen ohne eigene Rechte)SchlussbetrachtungLiteratur- und Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Nicolai Kaniess
- 2012, 145 Seiten, Maße: 15,9 x 23,6 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428139704
- ISBN-13: 9783428139705
- Erscheinungsdatum: 12.11.2012
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