Die bergrechtliche Förderabgabe im System des horizontalen Finanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen nach Art. 107 II GG.
Zur Verfassungswidrigkeit des Art. 6 Nr. 3 und 4 Haushaltsbegleitgesetz 1983 und gewisser Formen der »Berücksichtigung« der Förderabgabe bei den Ergänzungszuweisungen. Rechtsgutachten erstattet im Auftrag der Niedersächsichen L
Voraussichtlich lieferbar in 3 Tag(en)
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
41.10 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die bergrechtliche Förderabgabe im System des horizontalen Finanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen nach Art. 107 II GG. “
Autoren-Porträt von Peter Lerche, Christian Pestalozza
Prof. Dr. Dr. h.c. Peter Lerche gehört zu den bedeutendsten Staatsrechtslehrern der Bundesrepublik. 1928 geboren, studierte er Rechtswissenschaft in München, wurde 1961 Professor für Öffentliches Recht an der Freien Universität Berlin und lehrte von 1964 bis zu seiner Emeritierung 1996 an der Universität München. Er ist Mitglied der Bayerischen Akademie der Wissenschaften und Träger des Maximiliansordens für Wissenschaft und Kunst, war Mitglied des Wissenschaftsrats und Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer. Lerches Schriften haben die Wissenschaft vom Verfassungsrecht und die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts maßgeblich geprägt, nicht zuletzt durch seine prozedurale Akzentuierung materieller Rechtspositionen. Häufig war er Verfahrensbevollmächtigter in großen Prozessen. Zahlreiche Rechtsfiguren von Lerche sind heute selbstverständliche Bestandteile der Verfassungsrechtsdogmatik (z.B. schonender Ausgleich, Homogenität im Verfahren, Kontrolldichte, Grundrechtsprägung).
Bibliographische Angaben
- Autoren: Peter Lerche , Christian Pestalozza
- 1984, 108 Seiten, Maße: 15,9 x 23,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428055985
- ISBN-13: 9783428055982
Kommentar zu "Die bergrechtliche Förderabgabe im System des horizontalen Finanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen nach Art. 107 II GG."
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die bergrechtliche Förderabgabe im System des horizontalen Finanzausgleichs und der Bundesergänzungszuweisungen nach Art. 107 II GG.".
Kommentar verfassen