Die Europäisierung der Umweltpolitik am Beispiel des Gewässerschutzes in Dänemark, Deutschland und Polen
Umweltschutz muss über Staatsgrenzen hinaus erfolgen und Umweltpolitik international abgestimmt werden. Die Europäische Union bietet als Staatenverbund eine bisher einzigartige Möglichkeit, rechtsverbindliche Maßnahmen und Schwellenwerte für ihre...
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Produktinformationen zu „Die Europäisierung der Umweltpolitik am Beispiel des Gewässerschutzes in Dänemark, Deutschland und Polen “
Klappentext zu „Die Europäisierung der Umweltpolitik am Beispiel des Gewässerschutzes in Dänemark, Deutschland und Polen “
Umweltschutz muss über Staatsgrenzen hinaus erfolgen und Umweltpolitik international abgestimmt werden. Die Europäische Union bietet als Staatenverbund eine bisher einzigartige Möglichkeit, rechtsverbindliche Maßnahmen und Schwellenwerte für ihre Mitgliedstaaten zu bestimmen.Ca. 150.000 Quadratmeter des europäischen Kontinents sind mit Wasser bedeckt. Diese sind oft über Ländergrenzen hinaus miteinander verbunden. Mit der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) hat die EU im Jahr 2000 den Schutz von Grundwasser und Oberflächengewässern reformiert. Damit wurden einerseits die Ziele zum Schutz der Gewässer stark angezogen, zum anderen lässt die WRRL den Mitgliedstaaten aber auch sehr viel mehr Freiheiten bei der Umsetzung als bisherige EU-Richtlinien. Der WRRL sind u.a. die Grundwasser- und die Nitratrichtlinie untergeordnet, welche ebenfalls ausschlaggebend für den Schutz europäischer Gewässer sind.
Was die einzelnen Richtlinien ausmacht und wie sie bisher umgesetzt wurden, untersucht Marie Moritz für die Mitgliedstaaten Dänemark, Deutschland und Polen und analysiert die Gründe für die unterschiedlichen Umsetzungen.
Lese-Probe zu „Die Europäisierung der Umweltpolitik am Beispiel des Gewässerschutzes in Dänemark, Deutschland und Polen “
Textprobe:4.3 Beispiele der europäischen Gewässerpolitik:
Die europäische Wasserpolitik hatte stets mit weitreichenderen Problemen zu kämpfen. Denn der Gewässerzustand ließ sich über Gesetze, die allein auf dieses Medium bezogen waren nicht nachhaltig beeinflussen. U.a. verunreinigten Emissionen aus Landwirtschaft die Oberflächengewässer und das Grundwasser. Das Problem war hier sowohl territorialer als auch administrativer Natur. Denn die auf nationaler Ebene zuständigen Behörden hatten entlang der Flussläufe oft nur einen sehr beschränkten Einflussbereich und wenig Wirkungsmacht auf andere Politikfelder, welche die Wasserqualität beeinflussen (vgl. Moss 2004: 85).
Seit der Jahrtausendwende hat die Wasserpolitik der EU einige Fortschritte gemacht. Bis zur Einführung der Wasserrahmenrichtlinie war das europäische Wasserrecht mehr ein "inkonsistentes Stückwerk" (Reinhardt 2001: 206) politischer Notwendigkeiten dem eine einheitliche Struktur fehlte (vgl. ebd.: 206). Neben einer Ausweitung des Einflussbereichs wasserpolitischer Instrumente wurde seitdem auch die Stakeholderbeteiligung erhöht um die nationale und regionale Regulierung besser anpassen zu können (vgl. Moss 2004: 86).
Ein Einblick in die neue, erweiterte europäische Wasserpolitik geben die nachfolgenden Kapitel.
4.3.1 Die Wasserrahmenrichtlinie, ein Komprimierungsversuch:
Die Wasserrahmenrichtlinie der Europäischen Union (2000/60/EG) wurde 2000 erlassen (vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 19). Sie umfasst alle Wasserpolitiken der EU und basiert auf vier Säulen. Erstens, die Erreichung eines "guten ökologischen Status" für alle Gewässer der EU innerhalb von 15 bis maximal 27 Jahren; Zweitens, die Festlegung von Bewirtschaftungsplänen für die Flusseinzugsgebiete bis 2003; Drittens die Schaffung eines Rahmens für ein integriertes Wassermanagement und Viertens, die Förderung der Beteiligung von Öffentlichkeit und Stakeholdern im Planungsprozess (vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 29; Moss 2004: 88).
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Die zentralen Umweltziele sind die Verhinderung der Verschlechterung der aquatischen Ökosysteme und die Wiederherstellung von verschmutzen Gewässern. Zudem sollen die nachhaltige Nutzung von Wasserressourcen und die Verringerung von Hochwassern und Dürrefolgen gefördert werden (vgl. Moss 2004: 88).
Eine kohärentere Wasserpolitik in der EU zu entwickeln, war ein Hauptgrund für die Entwicklung der WRRL. Sie löste einige bestehende Richtlinien, wie die ursprüngliche Grundwasserrichtlinie, auf und ergänzte andere (vgl. Farmer, Geeraerts et.al. 2011: 71). Damit bildete sie ein gesetzliches Rahmenwerk sowohl für Oberflächen-, Küsten- und Übergangsgewässer als auch für Grundwasser und wurde damit das dominante Instrument der europäischen Wasserpolitik. Laut einiger ihrer Unterstützer leitete sie aufgrund ihrer Spannweite eine neue Ära in der Wasserpolitik ein (vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 30; Krämer 2001: 41).
Hauptinstrument der WRRL sind die Flussgebietsmanagementpläne (FGMPs). Mit ihnen werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale und grenzüberschreitende Flusseinzugsgebiete (FEGs) zu benennen und Bewirtschaftungspläne für diese zu erstellen (vgl. Albrecht 2013: 381; vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 30). Die Wasserbehörden werden aufgefordert sämtliche menschliche Aktivitäten, die sich auf Wasserverfügbarkeit und -qualität auswirken könnten, in der Flussgebietsplanung zu berücksichtigen (vgl. Moss 2004: 88). Bei grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten sollen die betroffenen Staaten einen gemeinsamen FGMP ausarbeiten (vgl. WRRL 2000: 3, 13).
Das zweite wichtige Instrument der WRRL sind die Maßnahmenprogramme. Sie legen in den FGMPs die einzuhaltenden Werte, um die Umweltziele zu erreichen fest (vgl. WRRL 2000: 11). Hier wird sich eines kombinierten Ansatzes aus Emissionsgrenzen und Immissionszielen bedient, bei dem je nach Einzelfall entschieden wird, welcher Teilansatz vorzuzieh
Eine kohärentere Wasserpolitik in der EU zu entwickeln, war ein Hauptgrund für die Entwicklung der WRRL. Sie löste einige bestehende Richtlinien, wie die ursprüngliche Grundwasserrichtlinie, auf und ergänzte andere (vgl. Farmer, Geeraerts et.al. 2011: 71). Damit bildete sie ein gesetzliches Rahmenwerk sowohl für Oberflächen-, Küsten- und Übergangsgewässer als auch für Grundwasser und wurde damit das dominante Instrument der europäischen Wasserpolitik. Laut einiger ihrer Unterstützer leitete sie aufgrund ihrer Spannweite eine neue Ära in der Wasserpolitik ein (vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 30; Krämer 2001: 41).
Hauptinstrument der WRRL sind die Flussgebietsmanagementpläne (FGMPs). Mit ihnen werden die Mitgliedsstaaten dazu verpflichtet, nationale und grenzüberschreitende Flusseinzugsgebiete (FEGs) zu benennen und Bewirtschaftungspläne für diese zu erstellen (vgl. Albrecht 2013: 381; vgl. Landgrebe, Özerol et.al. 2016: 30). Die Wasserbehörden werden aufgefordert sämtliche menschliche Aktivitäten, die sich auf Wasserverfügbarkeit und -qualität auswirken könnten, in der Flussgebietsplanung zu berücksichtigen (vgl. Moss 2004: 88). Bei grenzüberschreitenden Flusseinzugsgebieten sollen die betroffenen Staaten einen gemeinsamen FGMP ausarbeiten (vgl. WRRL 2000: 3, 13).
Das zweite wichtige Instrument der WRRL sind die Maßnahmenprogramme. Sie legen in den FGMPs die einzuhaltenden Werte, um die Umweltziele zu erreichen fest (vgl. WRRL 2000: 11). Hier wird sich eines kombinierten Ansatzes aus Emissionsgrenzen und Immissionszielen bedient, bei dem je nach Einzelfall entschieden wird, welcher Teilansatz vorzuzieh
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Autoren-Porträt von Marie Moritz
Marie Moritz, M.A., schloss ihr Studium der International Area Studies 2017 mit dem akademischen Grad Master of Science ab. Bereits während ihres Studiums sammelte sie in Umweltbehörden und -verbänden Erfahrungen zur Umsetzung und Kommunikation von umweltpolitischen Entscheidungen. Der Umsetzung der Umweltpolitik auf nationaler und internationaler Ebene widmete sie mehrere Publikationen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Marie Moritz
- 2018, 132 Seiten, 25 Abbildungen, Maße: 15,5 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3961466726
- ISBN-13: 9783961466726
- Erscheinungsdatum: 05.11.2018
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