Die Gerichtsmedizinerin
Wie die Wissenschaft Verbrecher überführt
Was kann Rechtsmedizin heute leisten? Und wie sieht die Realität wirklich aus, zwischen Obduktions- und Gerichtssaal?
Mit Elisabeth Türk gibt erstmals eine Frau tiefe Einblicke in die Wirklichkeit ihres hochinteressanten und...
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Gerichtsmedizinerin “
Was kann Rechtsmedizin heute leisten? Und wie sieht die Realität wirklich aus, zwischen Obduktions- und Gerichtssaal?
Mit Elisabeth Türk gibt erstmals eine Frau tiefe Einblicke in die Wirklichkeit ihres hochinteressanten und vermeintlich schrecklichen Berufes. Direkt und doch diskret schauen wir der Gerichtsmedizinerin über die Schulter. Wir erfahren, wie facettenreich die Rechtsmedizin ist und welch' große Bedeutung sie hat.
Klappentext zu „Die Gerichtsmedizinerin “
Zwischen Leben und TodHalbwahrheiten und falsche Vorstellungen prägen unser Bild von der Rechtsmedizin. In Filmen und Büchern bekommen wir alles andere als einen realistischen Eindruck davon, was Rechtsmedizin kann und was das Leben zwischen Tatorten und Obduktions- und Gerichtssaal bedeutet. Dabei ist die Arbeit der Forensiker oft viel spannender, als wir es aus Büchern und Filmen kennen.
Mit Elisabeth Türk gibt erstmals eine Frau tiefe Einblicke in die Wirklichkeit ihres hochinteressanten und nur vermeintlich schrecklichen Berufes. Direkt und doch diskret schauen wir der Gerichtsmedizinerin über die Schulter und erfahren, wie facettenreich die Rechtsmedizin, wie unverzichtbar sie in vielen Bereichen des Todes, aber auch des Lebens ist - illustriert an Fällen, die manchmal zu den alltäglichen gehören, manchmal zu den unglaublichen und faszinierenden.
Lese-Probe zu „Die Gerichtsmedizinerin “
Die Gerichtsmedizinerin von Elisabeth Türk und Ulf G. Stuberger Vorwort
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Was macht eigentlich eine Gerichtsmedizinerin? Ach so, Sie sind also Pathologin.» «Nein, nicht Pathologin», stelle ich richtig. «Rechtsmedizinerin.» «Aha? Was ist denn da genau der Unterschied?» So wie meinem Gesprächspartner in diesem Dialog, den ich immer wieder aufs Neue führen muss, geht es wohl den meisten. Man hat höchstens eine ungefähre Vorstellung von dem, was ein Rechtsmediziner macht: Er arbeitet mit Leichen, er arbeitet für die Polizei. Was wir genau tun, wissen die wenigsten. Erkläre ich mein Tätigkeitsfeld, kommt unweigerlich die nächste Frage: «Wie kann eine so hübsche, junge Frau nur einen solchen Beruf wählen?» Bis heute habe ich nicht genau verstanden, warum ein hässlicher, alter Mann für die Herausforderungen der forensischen Medizin, wie die Rechtsmedizin auch genannt wird, besser gewappnet sein sollte (selbstverständlich freue ich mich jedes Mal über das in der Frage enthaltene Kompliment). Die Rechtsmedizin ist nicht jedermanns Sache. Ich habe Abgründe kennengelernt und hautnah erlebt, dass manche Menschen zu unvorstellbarer Grausamkeit fähig sind. Vor allem habe ich aber die Rechtsmedizin als ein spannendes und vielseitiges Fach erfahren, in dem Ärzte sich ernsthaft und professionell einsetzen für jene, die sich am wenigsten wehren können: Opfer von Gewalt, darunter viele Kinder und alte Menschen, und nicht zuletzt Verstorbene. Wir treten als Sachverständige vor Gericht auf, helfen bei der Identifikation der Opfer von Massenkatastrophen wie etwa dem Tsunami in Südostasien 2004 und begutachten sogenannte ärztliche Kunstfehler. Rechtsmediziner sind keine Pathologen. Die wesentliche Arbeit eines Pathologen ist die mikroskopische Untersuchung von Gewebe, das lebenden Patienten operativ entfernt wurde. Dadurch soll zum Beispiel festgestellt werden, ob ein Tumor gut- oder bösartig ist. Pathologen obduzieren außerdem Leichen von Patienten, die im Krankenhaus gestorben sind (wenn die Angehörigen damit einverstanden sind). Dabei wird die Leiche geöffnet, um die Todesursache festzustellen. Auch Rechtsmediziner führen Obduktionen durch, doch für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wir untersuchen die Leichen von Menschen, die unter unklaren Umständen oder nach einer Gewalteinwirkung umgekommen sind. Ähnlich wie Pathologen wollen wir die Todesursache herausfinden, aber wir müssen zusätzlich weitere Fragen beantworten: Wann ist der Mensch gestorben? Wer ist der Verstorbene? Haben Verletzungen zum Tod geführt, und mit welchem Tatwerkzeug wurden sie beigebracht? Aus welcher Richtung? Konnte sich das Opfer noch wehren, und wenn ja, wie lange? Stand das Opfer zum Todeszeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss? Wir klären also auf, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt, wie wir einen solchen aus innerer Ursache bezeichnen, oder um einen nichtnatürlichen Tod, der durch äußere Einwirkung hervorgerufen wurde. Dabei muss diese nicht zwangsläufig eine Einwirkung von fremder Hand sein, etwa ein Mord. Viel häufiger ist ein nichtnatürlicher Tod durch Unfall oder Suizid. Auch ein Tod als Folge medizinischer Maßnahmen kann ein nichtnatürlicher Tod sein. Um das herauszubekommen, sammeln wir alle Hinweise und versuchen mit ihrer Hilfe, das Tatgeschehen möglichst genau zu rekonstruieren. So wie wir Rechtsmediziner keine Pathologen sind, so sind wir auch keine Ermittler. Wir vernehmen keine Zeugen oder jagen Tatverdächtige durch die Stadt und begeben uns dabei sogar in Lebensgefahr. Wir erstellen keine Täterprofile und machen keine Aussagen zur Persönlichkeit eines Verstorbenen. Diese Ermittlungstätigkeit ist Aufgabe der Polizei. Rechtsmediziner lösen keine Fälle und überführen keine Täter. Wir bewerten eine Tat niemals als Mord, Totschlag oder Körperverletzung, als kaltblütig, absichtlich oder versehentlich. Wir erbringen Sachbeweise, unsere Befunde, und interpretieren diese vor dem Hintergrund unseres medizinischen und naturwissenschaftlichen Wissens. Damit liefern wir wichtige Bausteine für die Aufklärung von Kriminalfällen, für die Überführung von Tätern oder für die Entlastung von zu Unrecht Beschuldigten. Die Polizei baut diese Erkenntnisse in ihre Ermittlungsergebnisse ein. Die endgültige Beurteilung, etwa ob es Mord oder Totschlag war, ist Aufgabe der Richter. Dennoch: Kaum eine Berufsgruppe ist in den Medien unserer Zeit so häufig vertreten wie die der Rechtsmediziner. In vielen Kriminalromanen, in unzähligen deutschen und amerikanischen Fernsehserien tauchen meine Kollegen auf und helfen mit ihrer Expertise tatkräftig dabei, Verbrechen aufzuklären. Doch das ist nicht die Wirklichkeit. Dabei ist unsere Arbeit in mancher Hinsicht viel spannender, als wir es aus Büchern und Filmen kennen, zumal sie sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat. Noch immer nehmen Rechtsmediziner die klassischen Aufgaben wahr, insbesondere die Arbeit am Leichenfundort («Tatort») sowie die äußere und innere Leichenschau. Aber immer mehr untersuchen wir auch lebende Opfer - misshandelte Kinder, geschlagene und vergewaltigte Frauen -, um anhand ihrer Verletzungen zur Rekonstruktion eines Gewaltverbrechens beitragen zu können. Inzwischen werden an vielen rechtsmedizinischen Instituten genauso viele lebende wie tote Gewaltopfer untersucht. Außerdem wird in unserem Fach die Laborarbeit immer wichtiger. Dazu gehört etwa die Spurenkunde oder die Molekulargenetik, bei der kleinste, mit bloßem Auge nicht sichtbare Spuren von Speichel oder Blut analysiert und einer Person (einem Tatverdächtigen oder einem Opfer) zugeordnet werden können. In der forensischen Toxikologie wiederum werden Proben auf Medikamente, stets neue Drogen sowie auf Alkohol und seine Begleitstoffe überprüft. Seit vielen Jahren gewinnt auch die bildgebende Diagnostik an Bedeutung. Rechtsmediziner untersuchen dabei Verstorbene mittels Schichtröntgen (Computertomogramm) und Kernspintomografie (MRT), Ultraschall und anderen modernen bildgebenden Verfahren, die viele nur zur Anwendung bei lebenden Patienten in der klinischen Medizin kennen. Nicht nur die Inhalte der forensischen Medizin werden in den Medien oft falsch wiedergegeben, davon betroffen ist auch die allgemeine Situation der Rechtsmediziner. Angesichts der Krimischwemme im deutschen Fernsehen kann man den Eindruck gewinnen, überall stünden Rechtsmediziner den Ermittlungsbeamten unbegrenzt zur Verfügung. Leider sieht die Wirklichkeit vielfach anders aus. Vor allem aus finanziellen Überlegungen heraus wurden allein in der Zeit, während der ich in der Rechtsmedizin tätig war, viele Institute in Deutschland verkleinert oder sogar ganz geschlossen. Die verbliebenen haben immer größere regionale Gebiete zu versorgen. Dabei geht die Zahl der Verbrechen, für deren Aufklärung dringend Rechtsmediziner gebraucht werden, nicht zurück. Das hat gravierende Folgen. In manchen Fällen wird gar kein Rechtsmediziner mehr zum Tatort oder zur Obduktion gebeten, weil die Wege zu weit und die Kosten zu hoch sind. Eine gründliche Untersuchung von Gewaltopfern bleibt manchmal aus. Verbrechen werden so nicht erkannt, in der Statistik tauchen sie nicht auf. Am Ende sieht es dann aus, als würde die Zahl der Verbrechen zurückgehen.
Mit diesem Buch möchte ich einen Eindruck darüber vermitteln, wie spannend und facettenreich die Rechtsmedizin, wie unverzichtbar sie in vielen Bereichen des Lebens und des Todes ist - illustriert an Fällen, die manchmal zu den gewöhnlicheren gehören, manchmal zu den faszinierenderen. Dieses Buch erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht alles, was die Rechtsmedizin leistet, kann ich darin unterbringen, es würde den Rahmen sprengen. Zehn Jahre habe ich als Ärztin im Fach Rechtsmedizin gearbeitet. Angefangen habe ich im Hamburger Institut für Rechtsmedizin, wo ich die Weiterbildung zum Facharzt absolviert und mich habilitiert habe. Danach bin ich für zwei Jahre nach England gegangen und war stellvertretende Institutsleiterin der «Forensic Pathology Unit» an der Universität von Leicester. Zurück in Deutschland, war ich weitere zwei Jahre leitende Oberärztin im Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg. Von dort aus haben wir auch in Luxemburg obduziert, sodass ich die Arbeit in drei unterschiedlichen Ländern kennenlernte. Meine Beispielfälle stammen aus allen Instituten. Nach zehn Jahren Rechtsmedizin holte mich dann aber mein ursprünglicher Wunsch, Internistin zu werden, wieder ein. Deshalb habe ich wieder neu angefangen und widme mich jetzt lebenden Patienten. Meine Zeit in der Rechtsmedizin werde ich jedoch niemals vergessen. Es war ein besonders prägender Abschnitt meines Lebens. Aus diesem Grund erinnere ich meine Erlebnisse so, als wäre ich immer noch dabei.
1 - Ort des Verbrechens - Der Tatort
Eines Nachts im August, ich hatte wieder einmal Bereitschaftsdienst, wurde ich gegen drei Uhr morgens recht unsanft vom Klingeln des Telefons aus dem Tiefschlaf geholt. Im Dunkeln tastete ich nach dem Handy. Es fiel zu Boden. Schimpfend machte ich Licht, stieg aus dem Bett und sammelte es wieder auf. Natürlich war es hinter den Nachtschrank gefallen. Als ich auf «Annehmen » drückte, hatte der Anrufer schon aufgelegt. «Unbekannt» erschien auf dem Display. Na toll, dachte ich. Jetzt konnte ich nicht einmal zurückrufen, und «Unbekannt» war eigentlich immer die Polizei. Es war also ein wichtiger Anruf, irgendein Einsatz, vielleicht musste es sogar schnell gehen. Ich zog mich schon mal an, während ich darauf wartete, dass der Anrufer es erneut versuchte. Hoffentlich melden die sich bald, dachte ich. Es war mir ziemlich peinlich, im Bereitschaftsdienst nicht erreichbar zu sein. Zum Glück klingelte das Telefon nach fünf Minuten erneut, und es meldete sich ein Polizeibeamter aus Niedersachsen. «Spreche ich mit Frau Dr. Türk?» «Ja.» «Guten Morgen! Wir bräuchten Sie für einen Tatort. Ein altes Ehepaar ist in seinem Haus ermordet worden. Können Sie sich die Leichen mal ansehen, und wir brauchen auch eine Blutspurenanalyse ...» Ich war aufgeregt. Von dem kleinen Ort in Niedersachsen, den mir der Beamte nannte, hatte ich noch nie etwas gehört, und meinen Spezialkurs über Blutspurenanalyse hatte ich erst kürzlich abgeschlossen. Seitdem hatte ich erst eine einzige solche Untersuchung gemacht - und war von meinen Fähigkeiten alles andere als überzeugt. Jedoch ließ ich mir nichts anmerken. «Klar», erwiderte ich. «Wie komme ich denn da hin?» Nachdem ich mir die Wegbeschreibung und eine Rückrufnummer notiert hatte, telefonierte ich mit einer jüngeren Kollegin, der ich versprochen hatte, sie zum nächsten Tatort mitzunehmen. Ich holte sie zu Hause ab. Den Tatortkoffer mitsamt Ausrüstung hatte ich schon im Kofferraum. In meinem alten Mini Cooper hatte ich kein Navigationssystem, und die Kollegin kannte das kleine Dorf genauso wenig wie ich. Die Tankstelle und die Kreuzung, die mir der Polizeibeamte als Orientierungshilfe genannt hatte, waren nirgendwo zu finden. Es schien, dass wir uns hoffnungslos verfahren hatten. Schließlich rief die Kollegin den Polizeibeamten an. Wir erfuhren, was wir selbst schon mehr als ahnten: Wir waren vollkommen falsch gefahren. Der Mann dirigierte uns schließlich zu dem Einfamilienhaus, in dem das Verbrechen geschehen war. Es dämmerte bereits der Morgen, als wir dort hielten. Wenigstens hatte ich meine Aufregung über meine mangelnde Erfahrung in der Blutanalyse vergessen. Und als wir uns dann dem Tatort näherten, war für Aufregung überhaupt kein Platz mehr. Der leitende Kriminalbeamte empfing uns an der Tür. «Schön, dass Sie da sind.» Er gab uns eine kurze Zusammenfassung von dem, was er bisher ermittelt hatte. Eine Nachbarin hatte die alten Leute am Abend tot im Eingangsbereich des Hauses entdeckt. Vorher war der Sohn der beiden zu Besuch gewesen. Im Haus war nichts durchwühlt, und es schienen keine Wertsachen zu fehlen. Die Tür war nicht aufgebrochen worden, sie war aber auch nicht abgeschlossen, sondern nur ins Schloss gezogen, als man auf das Ehepaar stieß.
Ein bisschen wunderte ich mich, dass man mich erst nachts um drei angerufen hatte, obwohl die Leichen schon am Abend gefunden worden waren. Aber so hatte ich es schon einige Male erlebt: Die Polizei stellt oft erste Ermittlungen an, bevor sie einen Rechtsmediziner dazubittet. Sie will in Erfahrung bringen: Ist es überhaupt ein Verbrechen? Gibt es Hinweise auf einen Täter? Was sagt die Spurenlage am Tatort? Dabei würden zusätzliche Leute am Ort des Verbrechens, selbst Rechtsmediziner, häufig nur stören. Nach der kurzen Einführung durch den Kriminalbeamten zogen wir uns faserarme Anzüge, Handschuhe, einen Mundschutz und Plastiküberschuhe an, um nicht selbst Spuren zu legen. Dann betraten wir den Eingangsbereich des Hauses, wo die Leichen lagen. Es roch nach frischem Blut, ein warmer, etwas metallischer Geruch, der mir von vorherigen Tatorten vertraut war. Nie habe ich mich ganz an ihn gewöhnen können. Er hat mir immer zu deutlich vor Augen geführt, dass der Tote vor mir kurz davor noch ein Lebender war. Trotzdem gewann ich durch das Vertraute dieses Geruchs meine Sicherheit vollends zurück. Die alte Frau lag bäuchlings direkt hinter der Tür, mit dem Kopf in einer Blutlache. Schleifspuren aus Blut gingen von der Tür bis dorthin, wo ihr Kopf war. In einer dieser Schleifspuren konnte man den Abdruck eines Schuhsohlenprofils erkennen. Die Leiche war offensichtlich beim Öffnen der Tür ins Haus hineingeschoben worden. Ihr Mann befand sich rücklings am Fuß der Wohnungstreppe, sein Kopf in einer Blutlache auf der ersten Stufe. An der Wand rechts und links der schmalen Treppe waren Blutspritzer zu sehen. Alle Zimmer des Einfamilienhauses waren ordentlich und aufgeräumt, ohne Spuren eines Kampfes oder eines Einbruchs. Am Türrahmen waren noch einige verschmierte Blutschlieren zu sehen, die der Täter wahrscheinlich beim Verlassen des Gebäudes hinterlassen hatte.
Als ich die Leichen näher betrachtete, fiel mir auf, dass beide Personen schwere Kopfverletzungen aufwiesen. Außerdem hatten der Mann wie auch die Frau Verletzungen an den Unterarmen. «Das spricht dafür, dass der Täter sie mit einem harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen hat und dass sie versucht haben, den Kopf mit den Armen zu schützen», erklärte ich dem leitenden Kriminalbeamten. «Diese Verletzungen kann man sich nicht selbst beibringen. Es ist definitiv eine Tötung durch eine dritte Person.» Der letzte Rest einer Hoffnung für die Beamten, es könnte sich vielleicht um einen erweiterten Suizid handeln, bei dem einer der Ehepartner zunächst den anderen und dann sich selbst getötet hat, war damit endgültig zerschlagen - sie mussten nun wegen Mordes ermitteln. Polizeibeamte klebten die Leichen jetzt mit Streifen einer Spezialfolie ab, um vielleicht kleinste Faserspuren zu sichern, die der Täter am Tatort hinterlassen hatte - zum Beispiel Haare oder Kleiderfussel. Als sie damit fertig waren, konnte ich den Mann und die Frau untersuchen. «Leichenstarre in allen Gelenken vorhanden, sie wird um 7.05 Uhr im linken Ellenbogengelenk gelöst», diktierte ich der Kollegin, während ich die tote Frau in Augenschein nahm. «Leichenflecken voll ausgeprägt, vorn, noch unvollständig wegdrückbar. Elektrische Erregbarkeit der mimischen Muskulatur negativ. Pupillenweite rechts drei Millimeter; um 7.15 Uhr wird ein pupillenerweiterndes Medikament eingeträufelt. Links großes Monokelhämatom, hier keine Untersuchung möglich. Rektaltemperatur 27,8 Grad Celsius, Umgebungstemperatur 18 Grad neben der Leiche, 24,5 Grad in einer Schublade neben der Tür. Bekleidung: zwei dünne Lagen, trocken; Untergrund aus Stein.» «Wann war die Todeszeit?», fragte mich der leitende Kriminalbeamte. «Länger als acht Stunden her, kürzer als zwanzig Stunden», erwiderte ich. «Etwas präziser kann ich es später noch ausrechnen.» Zumindest passte ein solcher Zeitraum in die bisherigen Ermittlungsergebnisse. Der Sohn hatte das Haus ja gegen 20 Uhr verlassen. «Und die genaue Todesursache kann ich Ihnen auch erst nach der Obduktion sagen», enttäuschte ich die Beamten weiter. «Es sieht aber alles nach tödlichen Kopfverletzungen aus. Eine mögliche Tatwaffe sehe ich nicht.» Bei der Leiche des Mannes kam ich zu ähnlichen Ergebnissen. Schließlich konnte ich gemeinsam mit den Kriminalbeamten eine erste Rekonstruktion des Tatablaufs wagen, so wie sie sich aus den Blutspuren und den Untersuchungen der Leichen ergab: Die Frau hatte dem Täter am Abend die Tür geöffnet - vielleicht war es der Sohn gewesen. Schon in der Tür hatte er ihr einen harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen, sodass sie zu Boden fiel. Mit der Tür hatte der Täter sie dann ins Haus hineingeschoben. Als der Mann die Treppe herunterkam, wurde auch er erschlagen. Er brach direkt dort zusammen. Der Täter verließ das Haus und nahm wahrscheinlich die Tatwaffe mit. Unsere Arbeit am Tatort war nun beendet. Gott sei Dank hatte es kein kompliziertes Blutspurenmuster gegeben, meine Aufregung war völlig umsonst gewesen. Die Polizeibeamten riefen einen Bestattungsunternehmer an, der die Leichen zur Obduktion in den Sektionssaal des nächstgelegenen Krankenhauses bringen sollte. Dort wollten wir uns für die Autopsie wieder treffen. Meine Kollegin und ich verließen den Tatort und stiegen in den Mini. «Trauriger Fall», sagte ich. «Was muss passieren, dass ein Sohn seine Eltern so umbringt? Denn danach sieht es ja aus.» Ich dachte an meine eigenen Eltern und daran, wie dankbar ich war, so ein gutes Verhältnis zu ihnen zu haben. Dann überlegte ich: Meine Eltern sind nur wenig jünger als die beiden Toten, hoffentlich sind sie zu Hause sicher ... In diesem Moment riss mich meine Kollegin aus meinen düsteren Gedanken. «Wollen wir vor der Obduktion etwas frühstücken?» Das war kein schlechter Vorschlag - ich hatte großen Hunger, und der Tag war noch lang. Wir hielten bei einem Bäcker mit einigen Stehtischen an. Bei heißem Kaffee und dick belegten Brötchen sprachen wir über Privates. Kein Wort über die Leichen. Als wir weiterfuhren, ging es mir richtig gut. Die Untersuchung des Auffindeorts einer Leiche ist die wohl bekannteste Aufgabe eines Rechtsmediziners und für viele die spannendste. Täglich können wir Fernseh-Rechtsmediziner bei dieser Arbeit beobachten. Ein solcher hätte im Fall der erschlagenen Eheleute schon nach kurzem Hinunterbeugen zu den Leichen allerhand gewusst: Todesursache sind Schläge auf den Kopf, wahrscheinlich mit einer Keule, zwischen 22 Uhr und 22.30 Uhr, und der Täter war ein Bekannter der Opfer, männlich, etwa ein Meter achtzig groß, Rechtshänder. Er hat sie überrascht, von hinten zugeschlagen. In der Wirklichkeit sind die Untersuchungen jedoch viel langwieriger und die Ergebnisse längst nicht so genau. Wie aber ist es in der Realität? Was tut ein Rechtsmediziner am Tatort, und wie kommt er zu seinen Ergebnissen? Fundort und Tatort müssen nicht zusammenfallen wie hier im Fall des ermordeten Ehepaars, es kann durchaus sein, dass ein Rechtsmediziner zwei Schauplätze des Verbrechens untersuchen muss. Zu einer Tat kann es sogar mehrere Tatorte geben, beispielsweise wenn ein Opfer erst in seiner Wohnung angegriffen, dann gewaltsam entführt, an einem zweiten Ort misshandelt und getötet und später an einer dritten Stelle «entsorgt» wird. An all diesen Orten können sich Spuren finden, und sie müssen von der Polizei und eventuell auch von einem Rechtsmediziner inspiziert werden. Im Extremfall kann die Polizei sogar mit einer nicht kontrollierbaren Zahl von Tatorten konfrontiert sein, etwa wenn eine Kontamination mit Infektionserregern oder Radioaktivität im Spiel ist. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Tod des ehemaligen russischen KGB-Agenten Alexander Litwinenko in einem Londoner Krankenhaus. Drei Wochen lag Litwinenko in der Klinik, und niemand hatte eine Idee, warum sich sein Zustand so dramatisch verschlechterte. Anfangs vermutete man, dass Thallium schuld daran sei, ein hochgiftiges Metall. Erst kurz vor seinem Ableben fand man radioaktives Polonium-210 in seinem Urin und stellte die tödliche Verstrahlung mit diesem Element fest. Weil zunächst niemand wusste, wie Litwinenko das Polonium aufgenommen hatte, standen sämtliche Orte, an denen er sich seit der Vergiftung aufgehalten hatte, im Verdacht, Tatorte gewesen zu sein. Insgesamt waren es mehr als einhundert. Darunter das Hotelzimmer, das er in London bewohnt hatte, alle anderen Zimmer des Millennium-Hotels (die Radioaktivität war durch das Reinigungspersonal überall verbreitet worden), die Hotelbar, ein Sushi-Restaurant, wo er in Gesellschaft gegessen hatte, sein Privathaus, von ihm benutzte Flugzeuge, sogar die Müllhalden, auf denen Sitze der Flugzeuge entsorgt worden waren. Das Krankenhaus, in dem Litwinenko starb, war der «Leichenfundort», aber natürlich nicht der Tatort. Als Erstes muss gewährleistet sein, dass das Betreten des Fundorts für alle Personen sicher ist. Das gilt besonders an Brandstellen, wo eine Einsturzgefahr für Gebäude bestehen kann - darum hat sich die Feuerwehr zu kümmern. Einmal wurde mir an einem Leichenfundort in Saarbrücken von der Polizei eine schusssichere Weste verordnet. Das Opfer war eine junge Frau, die zu Hause als Prostituierte gearbeitet hatte. Nachbarn hatten am späten Abend mehrere Schüsse aus ihrer Wohnung gehört und die Polizei verständigt. Als ich kurz nach Mitternacht dort eintraf, war die Straße von Polizeibeamten weiträumig abgesperrt. «Hier können Sie nicht durch», fuhr mich der Beamte an der Absperrung etwas unwirsch an. Als ich mich als Rechtsmedizinerin zu erkennen gab, entschuldigte er sich etwas kleinlaut. «Konnten Sie ja nicht wissen», sagte ich. «Wo muss ich denn hin?» «Dahin, wo die Mannschaftswagen stehen, Sie können es nicht verpassen.» Tatsächlich hatte sich ein großes Polizeiaufgebot vor einem Mehrfamilienhaus versammelt. Den Einsatzleiter kannte ich, auch viele der Beamten, die schon am Tatort arbeiteten. «Hier ist ja was los!», sagte ich. «Ist es weit oben?» Immerhin ging ich an Krücken, weil ich mir beim Sport einen Bänderriss im Sprunggelenk zugezogen hatte. «Erster Stock», erwiderte der Einsatzleiter mitfühlend. Er erzählte mir dann, dass die junge Frau gegen 23 Uhr in ihrer Wohnung erschossen worden war, zu diesem Zeitpunkt hätten die Zeugen die Schüsse gehört. «Da waren Sie aber schnell», sagte ich nicht ohne echte Hochachtung. So kurz nach der Tat war ich noch nie zu einem Tatort gerufen worden. Der Tatverdächtige war der Ex-Freund der Toten, der wohl kurz zuvor bei ihr geklingelt hatte. «Er ist flüchtig, und wir haben keine Tatwaffe gefunden», erklärte der Kripobeamte weiter. «Wir können nicht ausschließen, dass er sich noch irgendwo in unmittelbarer Nähe herumtreibt. Deswegen tragen alle schusssichere Westen. Auch Sie sollten sich eine überziehen.» Erst jetzt fiel es mir auf - tatsächlich hatten alle Beamten schusssichere Westen angelegt, und auf der anderen Straßenseite suchten Einsatzkräfte das Gebüsch ab. Mir lief ein Schauer über den Rücken. Es war das erste Mal, dass man bei einer Tatortuntersuchung um mein Leben fürchtete - wenn auch vielleicht nur theoretisch. Ich zog die Weste an und fühlte mich trotzdem unwohl. Mein Kopf war ungeschützt, ringsherum war es dunkel, nur der Polizist und ich standen im Licht. Schnell in die Wohnung. Die Leiche der jungen Frau lag direkt hinter der Eingangstür. Sie war mit einem Schlafanzug bekleidet. Ich konnte mehrere Schussverletzungen an ihrem Körper erkennen. In der gegenüberliegenden Wand steckten zwei Projektile, eines unter der Leiche im Fußboden. Der Täter hatte die Frau in der Eingangstür erschossen, das schien eindeutig. Sie hatte ihm die Tür geöffnet. Sorgfältig maßen wir aus, in welcher Höhe die Projektile die Wand durchschlagen hatten. Das würde später helfen, den Schusswinkel und die Position des Opfers bei der Tat zu bestimmen - nach der Obduktion, wenn wir an der Leiche die Verletzungen genau vermessen hatten. Die Leichenflecken der Toten waren erst spärlich ausgebildet, noch gut wegdrückbar. Durch elektrischen Strom über eine kleine Elektrode konnte ich eine komplette Gesichtsseite zum Zucken bringen. Das bedeutete: Die junge Frau war erst sehr kurze Zeit tot, das passte zu den Zeugenaussagen. Die weitere Tatortarbeit überließ ich den Polizeibeamten. Für mich gab es nichts mehr zu tun. Raus aus der Weste, schnell rein ins Auto und zurück nach Hause, dachte ich. Später kam ich mir etwas lächerlich vor, dass ich mich so unwohl gefühlt hatte. Es war nicht davon auszugehen, dass der Täter auf uns geschossen hätte. Tatsächlich war er geflohen. Er wurde einige Tage später in seinem Auto erschossen aufgefunden - er hatte Suizid begangen. Keine Aufgabe der rechtsmedizinischen Fund- beziehungsweise Tatortuntersuchung ist es, die Todesursache des Opfers festzustellen. Das wird erst später bei der Obduktion erledigt. Fast nie kann man einer Leiche von außen ansehen, was zu ihrem Exitus geführt hat. Selbst wenn schwere Verletzungen zu erkennen sind oder die Leiche zertrennt oder verbrannt ist - all dies kann auch nach dem Tod vom Täter vorgenommen worden sein! Bei der Untersuchung der Leiche steht an erster Stelle immer die eindeutige Feststellung des Todes, denn sonst hat man es ja nicht mit einer Leiche zu tun! Das erledigt häufig der Notarzt, weil er meist vor dem Rechtsmediziner vor Ort ist. Anschließend hat die Spurensicherung höchste Priorität, weil jedes weitere Hantieren an einer Leiche Spuren verwischen kann. Das ist auch für Notärzte und Rettungssanitäter wichtig. Wenn sie sicher sind, dass sie für den Patienten nichts mehr tun können, müssen sie darauf achten, möglichst wenig am Fundort zu verändern, um keine Spuren zu legen oder zu zerstören. SpuSi, Presse und Zaungäste - Probleme am Tatort Der überwiegende Anteil ihrer Sicherung wird durch die Polizei durchgeführt. Die Beamten fotografieren die verschiedenen Spuren zuerst als Übersicht, um zu dokumentieren, wo sie sich genau befinden, und dann im Detail, um festzuhalten, wie sie im Einzelnen aussehen. Wenn alles erfasst ist, stellen die Beamten der Spurensicherung, kurz «SpuSi» genannt, Gegenstände und Spurenmaterial sicher. Die Spuren können zum Beispiel Blutspuren sein, Sperma, Speichel, aber ebenso Schuh- und Fingerabdrücke, Haare oder liegengelassene Gegenstände wie etwa Zigarettenkippen oder Tatwaffen. Fingerabdrücke und kleinere Sekretspuren kann man nicht immer mit dem bloßen Auge erkennen. Sie müssen manchmal erst durch spezielle Techniken sichtbar gemacht werden. Selbst kleinste Fasern, die der Täter am Tatort hinterlassen hat, kann man durch Abkleben des Leichnams und seiner Umgebung mit Folie aufnehmen. War eine Schusswaffe im Gebrauch, müssen Schmauchspuren und Projektile gesichert werden. Auch andere mögliche Tatwerkzeuge sind einzusammeln und auf Spuren des Täters zu untersuchen. Jede Spur, die zu diesem Zeitpunkt nicht registriert wird, ist für immer verloren. Die Spurensicherung kann darum je nach Größe des Fund- oder Tatorts viele Stunden oder sogar Tage dauern, im Extremfall noch länger. Bei Tötungsdelikten sollten die SpuSi-Beamten zuerst die Spurensicherung an der Leiche vornehmen, damit der Rechtsmediziner diese möglichst schnell begutachten kann. Die Beurteilung der Befunde wird nämlich mit zunehmender Zeit schwieriger und ungenauer. Das heißt: Je später wir die Leiche untersuchen, desto weniger finden wir heraus. Die weitere Spurensicherung kann dann später stattfinden, nach dem Transport der Leiche in die Rechtsmedizin, mit oder ohne Rechtsmediziner. Der sollte die Polizeibeamten bei der Spurensicherung beraten und tatkräftig unterstützen, auch zur Klärung der Frage beitragen, welche Spuren für die Beurteilung und Aufklärung einer Tat wichtig sein können. Viele Fragen für die Ermittlung versucht man möglichst schon vor Ort zu beantworten: Finden sich mögliche Tatwerkzeuge, die zu einer Verletzung des Leichnams passen könnten? Welche Spuren müssen vor Ort an der Leiche gesichert werden, welche erst bei der Obduktion? In welcher Reihenfolge werden spurensichernde Maßnahmen an der Leiche am besten durchgeführt?
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Was macht eigentlich eine Gerichtsmedizinerin? Ach so, Sie sind also Pathologin.» «Nein, nicht Pathologin», stelle ich richtig. «Rechtsmedizinerin.» «Aha? Was ist denn da genau der Unterschied?» So wie meinem Gesprächspartner in diesem Dialog, den ich immer wieder aufs Neue führen muss, geht es wohl den meisten. Man hat höchstens eine ungefähre Vorstellung von dem, was ein Rechtsmediziner macht: Er arbeitet mit Leichen, er arbeitet für die Polizei. Was wir genau tun, wissen die wenigsten. Erkläre ich mein Tätigkeitsfeld, kommt unweigerlich die nächste Frage: «Wie kann eine so hübsche, junge Frau nur einen solchen Beruf wählen?» Bis heute habe ich nicht genau verstanden, warum ein hässlicher, alter Mann für die Herausforderungen der forensischen Medizin, wie die Rechtsmedizin auch genannt wird, besser gewappnet sein sollte (selbstverständlich freue ich mich jedes Mal über das in der Frage enthaltene Kompliment). Die Rechtsmedizin ist nicht jedermanns Sache. Ich habe Abgründe kennengelernt und hautnah erlebt, dass manche Menschen zu unvorstellbarer Grausamkeit fähig sind. Vor allem habe ich aber die Rechtsmedizin als ein spannendes und vielseitiges Fach erfahren, in dem Ärzte sich ernsthaft und professionell einsetzen für jene, die sich am wenigsten wehren können: Opfer von Gewalt, darunter viele Kinder und alte Menschen, und nicht zuletzt Verstorbene. Wir treten als Sachverständige vor Gericht auf, helfen bei der Identifikation der Opfer von Massenkatastrophen wie etwa dem Tsunami in Südostasien 2004 und begutachten sogenannte ärztliche Kunstfehler. Rechtsmediziner sind keine Pathologen. Die wesentliche Arbeit eines Pathologen ist die mikroskopische Untersuchung von Gewebe, das lebenden Patienten operativ entfernt wurde. Dadurch soll zum Beispiel festgestellt werden, ob ein Tumor gut- oder bösartig ist. Pathologen obduzieren außerdem Leichen von Patienten, die im Krankenhaus gestorben sind (wenn die Angehörigen damit einverstanden sind). Dabei wird die Leiche geöffnet, um die Todesursache festzustellen. Auch Rechtsmediziner führen Obduktionen durch, doch für Gerichte und Staatsanwaltschaften. Wir untersuchen die Leichen von Menschen, die unter unklaren Umständen oder nach einer Gewalteinwirkung umgekommen sind. Ähnlich wie Pathologen wollen wir die Todesursache herausfinden, aber wir müssen zusätzlich weitere Fragen beantworten: Wann ist der Mensch gestorben? Wer ist der Verstorbene? Haben Verletzungen zum Tod geführt, und mit welchem Tatwerkzeug wurden sie beigebracht? Aus welcher Richtung? Konnte sich das Opfer noch wehren, und wenn ja, wie lange? Stand das Opfer zum Todeszeitpunkt unter Alkohol- oder Drogeneinfluss? Wir klären also auf, ob es sich um einen natürlichen Tod handelt, wie wir einen solchen aus innerer Ursache bezeichnen, oder um einen nichtnatürlichen Tod, der durch äußere Einwirkung hervorgerufen wurde. Dabei muss diese nicht zwangsläufig eine Einwirkung von fremder Hand sein, etwa ein Mord. Viel häufiger ist ein nichtnatürlicher Tod durch Unfall oder Suizid. Auch ein Tod als Folge medizinischer Maßnahmen kann ein nichtnatürlicher Tod sein. Um das herauszubekommen, sammeln wir alle Hinweise und versuchen mit ihrer Hilfe, das Tatgeschehen möglichst genau zu rekonstruieren. So wie wir Rechtsmediziner keine Pathologen sind, so sind wir auch keine Ermittler. Wir vernehmen keine Zeugen oder jagen Tatverdächtige durch die Stadt und begeben uns dabei sogar in Lebensgefahr. Wir erstellen keine Täterprofile und machen keine Aussagen zur Persönlichkeit eines Verstorbenen. Diese Ermittlungstätigkeit ist Aufgabe der Polizei. Rechtsmediziner lösen keine Fälle und überführen keine Täter. Wir bewerten eine Tat niemals als Mord, Totschlag oder Körperverletzung, als kaltblütig, absichtlich oder versehentlich. Wir erbringen Sachbeweise, unsere Befunde, und interpretieren diese vor dem Hintergrund unseres medizinischen und naturwissenschaftlichen Wissens. Damit liefern wir wichtige Bausteine für die Aufklärung von Kriminalfällen, für die Überführung von Tätern oder für die Entlastung von zu Unrecht Beschuldigten. Die Polizei baut diese Erkenntnisse in ihre Ermittlungsergebnisse ein. Die endgültige Beurteilung, etwa ob es Mord oder Totschlag war, ist Aufgabe der Richter. Dennoch: Kaum eine Berufsgruppe ist in den Medien unserer Zeit so häufig vertreten wie die der Rechtsmediziner. In vielen Kriminalromanen, in unzähligen deutschen und amerikanischen Fernsehserien tauchen meine Kollegen auf und helfen mit ihrer Expertise tatkräftig dabei, Verbrechen aufzuklären. Doch das ist nicht die Wirklichkeit. Dabei ist unsere Arbeit in mancher Hinsicht viel spannender, als wir es aus Büchern und Filmen kennen, zumal sie sich in den letzten Jahrzehnten stark gewandelt hat. Noch immer nehmen Rechtsmediziner die klassischen Aufgaben wahr, insbesondere die Arbeit am Leichenfundort («Tatort») sowie die äußere und innere Leichenschau. Aber immer mehr untersuchen wir auch lebende Opfer - misshandelte Kinder, geschlagene und vergewaltigte Frauen -, um anhand ihrer Verletzungen zur Rekonstruktion eines Gewaltverbrechens beitragen zu können. Inzwischen werden an vielen rechtsmedizinischen Instituten genauso viele lebende wie tote Gewaltopfer untersucht. Außerdem wird in unserem Fach die Laborarbeit immer wichtiger. Dazu gehört etwa die Spurenkunde oder die Molekulargenetik, bei der kleinste, mit bloßem Auge nicht sichtbare Spuren von Speichel oder Blut analysiert und einer Person (einem Tatverdächtigen oder einem Opfer) zugeordnet werden können. In der forensischen Toxikologie wiederum werden Proben auf Medikamente, stets neue Drogen sowie auf Alkohol und seine Begleitstoffe überprüft. Seit vielen Jahren gewinnt auch die bildgebende Diagnostik an Bedeutung. Rechtsmediziner untersuchen dabei Verstorbene mittels Schichtröntgen (Computertomogramm) und Kernspintomografie (MRT), Ultraschall und anderen modernen bildgebenden Verfahren, die viele nur zur Anwendung bei lebenden Patienten in der klinischen Medizin kennen. Nicht nur die Inhalte der forensischen Medizin werden in den Medien oft falsch wiedergegeben, davon betroffen ist auch die allgemeine Situation der Rechtsmediziner. Angesichts der Krimischwemme im deutschen Fernsehen kann man den Eindruck gewinnen, überall stünden Rechtsmediziner den Ermittlungsbeamten unbegrenzt zur Verfügung. Leider sieht die Wirklichkeit vielfach anders aus. Vor allem aus finanziellen Überlegungen heraus wurden allein in der Zeit, während der ich in der Rechtsmedizin tätig war, viele Institute in Deutschland verkleinert oder sogar ganz geschlossen. Die verbliebenen haben immer größere regionale Gebiete zu versorgen. Dabei geht die Zahl der Verbrechen, für deren Aufklärung dringend Rechtsmediziner gebraucht werden, nicht zurück. Das hat gravierende Folgen. In manchen Fällen wird gar kein Rechtsmediziner mehr zum Tatort oder zur Obduktion gebeten, weil die Wege zu weit und die Kosten zu hoch sind. Eine gründliche Untersuchung von Gewaltopfern bleibt manchmal aus. Verbrechen werden so nicht erkannt, in der Statistik tauchen sie nicht auf. Am Ende sieht es dann aus, als würde die Zahl der Verbrechen zurückgehen.
Mit diesem Buch möchte ich einen Eindruck darüber vermitteln, wie spannend und facettenreich die Rechtsmedizin, wie unverzichtbar sie in vielen Bereichen des Lebens und des Todes ist - illustriert an Fällen, die manchmal zu den gewöhnlicheren gehören, manchmal zu den faszinierenderen. Dieses Buch erhebt aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Nicht alles, was die Rechtsmedizin leistet, kann ich darin unterbringen, es würde den Rahmen sprengen. Zehn Jahre habe ich als Ärztin im Fach Rechtsmedizin gearbeitet. Angefangen habe ich im Hamburger Institut für Rechtsmedizin, wo ich die Weiterbildung zum Facharzt absolviert und mich habilitiert habe. Danach bin ich für zwei Jahre nach England gegangen und war stellvertretende Institutsleiterin der «Forensic Pathology Unit» an der Universität von Leicester. Zurück in Deutschland, war ich weitere zwei Jahre leitende Oberärztin im Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg. Von dort aus haben wir auch in Luxemburg obduziert, sodass ich die Arbeit in drei unterschiedlichen Ländern kennenlernte. Meine Beispielfälle stammen aus allen Instituten. Nach zehn Jahren Rechtsmedizin holte mich dann aber mein ursprünglicher Wunsch, Internistin zu werden, wieder ein. Deshalb habe ich wieder neu angefangen und widme mich jetzt lebenden Patienten. Meine Zeit in der Rechtsmedizin werde ich jedoch niemals vergessen. Es war ein besonders prägender Abschnitt meines Lebens. Aus diesem Grund erinnere ich meine Erlebnisse so, als wäre ich immer noch dabei.
1 - Ort des Verbrechens - Der Tatort
Eines Nachts im August, ich hatte wieder einmal Bereitschaftsdienst, wurde ich gegen drei Uhr morgens recht unsanft vom Klingeln des Telefons aus dem Tiefschlaf geholt. Im Dunkeln tastete ich nach dem Handy. Es fiel zu Boden. Schimpfend machte ich Licht, stieg aus dem Bett und sammelte es wieder auf. Natürlich war es hinter den Nachtschrank gefallen. Als ich auf «Annehmen » drückte, hatte der Anrufer schon aufgelegt. «Unbekannt» erschien auf dem Display. Na toll, dachte ich. Jetzt konnte ich nicht einmal zurückrufen, und «Unbekannt» war eigentlich immer die Polizei. Es war also ein wichtiger Anruf, irgendein Einsatz, vielleicht musste es sogar schnell gehen. Ich zog mich schon mal an, während ich darauf wartete, dass der Anrufer es erneut versuchte. Hoffentlich melden die sich bald, dachte ich. Es war mir ziemlich peinlich, im Bereitschaftsdienst nicht erreichbar zu sein. Zum Glück klingelte das Telefon nach fünf Minuten erneut, und es meldete sich ein Polizeibeamter aus Niedersachsen. «Spreche ich mit Frau Dr. Türk?» «Ja.» «Guten Morgen! Wir bräuchten Sie für einen Tatort. Ein altes Ehepaar ist in seinem Haus ermordet worden. Können Sie sich die Leichen mal ansehen, und wir brauchen auch eine Blutspurenanalyse ...» Ich war aufgeregt. Von dem kleinen Ort in Niedersachsen, den mir der Beamte nannte, hatte ich noch nie etwas gehört, und meinen Spezialkurs über Blutspurenanalyse hatte ich erst kürzlich abgeschlossen. Seitdem hatte ich erst eine einzige solche Untersuchung gemacht - und war von meinen Fähigkeiten alles andere als überzeugt. Jedoch ließ ich mir nichts anmerken. «Klar», erwiderte ich. «Wie komme ich denn da hin?» Nachdem ich mir die Wegbeschreibung und eine Rückrufnummer notiert hatte, telefonierte ich mit einer jüngeren Kollegin, der ich versprochen hatte, sie zum nächsten Tatort mitzunehmen. Ich holte sie zu Hause ab. Den Tatortkoffer mitsamt Ausrüstung hatte ich schon im Kofferraum. In meinem alten Mini Cooper hatte ich kein Navigationssystem, und die Kollegin kannte das kleine Dorf genauso wenig wie ich. Die Tankstelle und die Kreuzung, die mir der Polizeibeamte als Orientierungshilfe genannt hatte, waren nirgendwo zu finden. Es schien, dass wir uns hoffnungslos verfahren hatten. Schließlich rief die Kollegin den Polizeibeamten an. Wir erfuhren, was wir selbst schon mehr als ahnten: Wir waren vollkommen falsch gefahren. Der Mann dirigierte uns schließlich zu dem Einfamilienhaus, in dem das Verbrechen geschehen war. Es dämmerte bereits der Morgen, als wir dort hielten. Wenigstens hatte ich meine Aufregung über meine mangelnde Erfahrung in der Blutanalyse vergessen. Und als wir uns dann dem Tatort näherten, war für Aufregung überhaupt kein Platz mehr. Der leitende Kriminalbeamte empfing uns an der Tür. «Schön, dass Sie da sind.» Er gab uns eine kurze Zusammenfassung von dem, was er bisher ermittelt hatte. Eine Nachbarin hatte die alten Leute am Abend tot im Eingangsbereich des Hauses entdeckt. Vorher war der Sohn der beiden zu Besuch gewesen. Im Haus war nichts durchwühlt, und es schienen keine Wertsachen zu fehlen. Die Tür war nicht aufgebrochen worden, sie war aber auch nicht abgeschlossen, sondern nur ins Schloss gezogen, als man auf das Ehepaar stieß.
Ein bisschen wunderte ich mich, dass man mich erst nachts um drei angerufen hatte, obwohl die Leichen schon am Abend gefunden worden waren. Aber so hatte ich es schon einige Male erlebt: Die Polizei stellt oft erste Ermittlungen an, bevor sie einen Rechtsmediziner dazubittet. Sie will in Erfahrung bringen: Ist es überhaupt ein Verbrechen? Gibt es Hinweise auf einen Täter? Was sagt die Spurenlage am Tatort? Dabei würden zusätzliche Leute am Ort des Verbrechens, selbst Rechtsmediziner, häufig nur stören. Nach der kurzen Einführung durch den Kriminalbeamten zogen wir uns faserarme Anzüge, Handschuhe, einen Mundschutz und Plastiküberschuhe an, um nicht selbst Spuren zu legen. Dann betraten wir den Eingangsbereich des Hauses, wo die Leichen lagen. Es roch nach frischem Blut, ein warmer, etwas metallischer Geruch, der mir von vorherigen Tatorten vertraut war. Nie habe ich mich ganz an ihn gewöhnen können. Er hat mir immer zu deutlich vor Augen geführt, dass der Tote vor mir kurz davor noch ein Lebender war. Trotzdem gewann ich durch das Vertraute dieses Geruchs meine Sicherheit vollends zurück. Die alte Frau lag bäuchlings direkt hinter der Tür, mit dem Kopf in einer Blutlache. Schleifspuren aus Blut gingen von der Tür bis dorthin, wo ihr Kopf war. In einer dieser Schleifspuren konnte man den Abdruck eines Schuhsohlenprofils erkennen. Die Leiche war offensichtlich beim Öffnen der Tür ins Haus hineingeschoben worden. Ihr Mann befand sich rücklings am Fuß der Wohnungstreppe, sein Kopf in einer Blutlache auf der ersten Stufe. An der Wand rechts und links der schmalen Treppe waren Blutspritzer zu sehen. Alle Zimmer des Einfamilienhauses waren ordentlich und aufgeräumt, ohne Spuren eines Kampfes oder eines Einbruchs. Am Türrahmen waren noch einige verschmierte Blutschlieren zu sehen, die der Täter wahrscheinlich beim Verlassen des Gebäudes hinterlassen hatte.
Als ich die Leichen näher betrachtete, fiel mir auf, dass beide Personen schwere Kopfverletzungen aufwiesen. Außerdem hatten der Mann wie auch die Frau Verletzungen an den Unterarmen. «Das spricht dafür, dass der Täter sie mit einem harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen hat und dass sie versucht haben, den Kopf mit den Armen zu schützen», erklärte ich dem leitenden Kriminalbeamten. «Diese Verletzungen kann man sich nicht selbst beibringen. Es ist definitiv eine Tötung durch eine dritte Person.» Der letzte Rest einer Hoffnung für die Beamten, es könnte sich vielleicht um einen erweiterten Suizid handeln, bei dem einer der Ehepartner zunächst den anderen und dann sich selbst getötet hat, war damit endgültig zerschlagen - sie mussten nun wegen Mordes ermitteln. Polizeibeamte klebten die Leichen jetzt mit Streifen einer Spezialfolie ab, um vielleicht kleinste Faserspuren zu sichern, die der Täter am Tatort hinterlassen hatte - zum Beispiel Haare oder Kleiderfussel. Als sie damit fertig waren, konnte ich den Mann und die Frau untersuchen. «Leichenstarre in allen Gelenken vorhanden, sie wird um 7.05 Uhr im linken Ellenbogengelenk gelöst», diktierte ich der Kollegin, während ich die tote Frau in Augenschein nahm. «Leichenflecken voll ausgeprägt, vorn, noch unvollständig wegdrückbar. Elektrische Erregbarkeit der mimischen Muskulatur negativ. Pupillenweite rechts drei Millimeter; um 7.15 Uhr wird ein pupillenerweiterndes Medikament eingeträufelt. Links großes Monokelhämatom, hier keine Untersuchung möglich. Rektaltemperatur 27,8 Grad Celsius, Umgebungstemperatur 18 Grad neben der Leiche, 24,5 Grad in einer Schublade neben der Tür. Bekleidung: zwei dünne Lagen, trocken; Untergrund aus Stein.» «Wann war die Todeszeit?», fragte mich der leitende Kriminalbeamte. «Länger als acht Stunden her, kürzer als zwanzig Stunden», erwiderte ich. «Etwas präziser kann ich es später noch ausrechnen.» Zumindest passte ein solcher Zeitraum in die bisherigen Ermittlungsergebnisse. Der Sohn hatte das Haus ja gegen 20 Uhr verlassen. «Und die genaue Todesursache kann ich Ihnen auch erst nach der Obduktion sagen», enttäuschte ich die Beamten weiter. «Es sieht aber alles nach tödlichen Kopfverletzungen aus. Eine mögliche Tatwaffe sehe ich nicht.» Bei der Leiche des Mannes kam ich zu ähnlichen Ergebnissen. Schließlich konnte ich gemeinsam mit den Kriminalbeamten eine erste Rekonstruktion des Tatablaufs wagen, so wie sie sich aus den Blutspuren und den Untersuchungen der Leichen ergab: Die Frau hatte dem Täter am Abend die Tür geöffnet - vielleicht war es der Sohn gewesen. Schon in der Tür hatte er ihr einen harten Gegenstand gegen den Kopf geschlagen, sodass sie zu Boden fiel. Mit der Tür hatte der Täter sie dann ins Haus hineingeschoben. Als der Mann die Treppe herunterkam, wurde auch er erschlagen. Er brach direkt dort zusammen. Der Täter verließ das Haus und nahm wahrscheinlich die Tatwaffe mit. Unsere Arbeit am Tatort war nun beendet. Gott sei Dank hatte es kein kompliziertes Blutspurenmuster gegeben, meine Aufregung war völlig umsonst gewesen. Die Polizeibeamten riefen einen Bestattungsunternehmer an, der die Leichen zur Obduktion in den Sektionssaal des nächstgelegenen Krankenhauses bringen sollte. Dort wollten wir uns für die Autopsie wieder treffen. Meine Kollegin und ich verließen den Tatort und stiegen in den Mini. «Trauriger Fall», sagte ich. «Was muss passieren, dass ein Sohn seine Eltern so umbringt? Denn danach sieht es ja aus.» Ich dachte an meine eigenen Eltern und daran, wie dankbar ich war, so ein gutes Verhältnis zu ihnen zu haben. Dann überlegte ich: Meine Eltern sind nur wenig jünger als die beiden Toten, hoffentlich sind sie zu Hause sicher ... In diesem Moment riss mich meine Kollegin aus meinen düsteren Gedanken. «Wollen wir vor der Obduktion etwas frühstücken?» Das war kein schlechter Vorschlag - ich hatte großen Hunger, und der Tag war noch lang. Wir hielten bei einem Bäcker mit einigen Stehtischen an. Bei heißem Kaffee und dick belegten Brötchen sprachen wir über Privates. Kein Wort über die Leichen. Als wir weiterfuhren, ging es mir richtig gut. Die Untersuchung des Auffindeorts einer Leiche ist die wohl bekannteste Aufgabe eines Rechtsmediziners und für viele die spannendste. Täglich können wir Fernseh-Rechtsmediziner bei dieser Arbeit beobachten. Ein solcher hätte im Fall der erschlagenen Eheleute schon nach kurzem Hinunterbeugen zu den Leichen allerhand gewusst: Todesursache sind Schläge auf den Kopf, wahrscheinlich mit einer Keule, zwischen 22 Uhr und 22.30 Uhr, und der Täter war ein Bekannter der Opfer, männlich, etwa ein Meter achtzig groß, Rechtshänder. Er hat sie überrascht, von hinten zugeschlagen. In der Wirklichkeit sind die Untersuchungen jedoch viel langwieriger und die Ergebnisse längst nicht so genau. Wie aber ist es in der Realität? Was tut ein Rechtsmediziner am Tatort, und wie kommt er zu seinen Ergebnissen? Fundort und Tatort müssen nicht zusammenfallen wie hier im Fall des ermordeten Ehepaars, es kann durchaus sein, dass ein Rechtsmediziner zwei Schauplätze des Verbrechens untersuchen muss. Zu einer Tat kann es sogar mehrere Tatorte geben, beispielsweise wenn ein Opfer erst in seiner Wohnung angegriffen, dann gewaltsam entführt, an einem zweiten Ort misshandelt und getötet und später an einer dritten Stelle «entsorgt» wird. An all diesen Orten können sich Spuren finden, und sie müssen von der Polizei und eventuell auch von einem Rechtsmediziner inspiziert werden. Im Extremfall kann die Polizei sogar mit einer nicht kontrollierbaren Zahl von Tatorten konfrontiert sein, etwa wenn eine Kontamination mit Infektionserregern oder Radioaktivität im Spiel ist. Ein bekanntes Beispiel dafür ist der Tod des ehemaligen russischen KGB-Agenten Alexander Litwinenko in einem Londoner Krankenhaus. Drei Wochen lag Litwinenko in der Klinik, und niemand hatte eine Idee, warum sich sein Zustand so dramatisch verschlechterte. Anfangs vermutete man, dass Thallium schuld daran sei, ein hochgiftiges Metall. Erst kurz vor seinem Ableben fand man radioaktives Polonium-210 in seinem Urin und stellte die tödliche Verstrahlung mit diesem Element fest. Weil zunächst niemand wusste, wie Litwinenko das Polonium aufgenommen hatte, standen sämtliche Orte, an denen er sich seit der Vergiftung aufgehalten hatte, im Verdacht, Tatorte gewesen zu sein. Insgesamt waren es mehr als einhundert. Darunter das Hotelzimmer, das er in London bewohnt hatte, alle anderen Zimmer des Millennium-Hotels (die Radioaktivität war durch das Reinigungspersonal überall verbreitet worden), die Hotelbar, ein Sushi-Restaurant, wo er in Gesellschaft gegessen hatte, sein Privathaus, von ihm benutzte Flugzeuge, sogar die Müllhalden, auf denen Sitze der Flugzeuge entsorgt worden waren. Das Krankenhaus, in dem Litwinenko starb, war der «Leichenfundort», aber natürlich nicht der Tatort. Als Erstes muss gewährleistet sein, dass das Betreten des Fundorts für alle Personen sicher ist. Das gilt besonders an Brandstellen, wo eine Einsturzgefahr für Gebäude bestehen kann - darum hat sich die Feuerwehr zu kümmern. Einmal wurde mir an einem Leichenfundort in Saarbrücken von der Polizei eine schusssichere Weste verordnet. Das Opfer war eine junge Frau, die zu Hause als Prostituierte gearbeitet hatte. Nachbarn hatten am späten Abend mehrere Schüsse aus ihrer Wohnung gehört und die Polizei verständigt. Als ich kurz nach Mitternacht dort eintraf, war die Straße von Polizeibeamten weiträumig abgesperrt. «Hier können Sie nicht durch», fuhr mich der Beamte an der Absperrung etwas unwirsch an. Als ich mich als Rechtsmedizinerin zu erkennen gab, entschuldigte er sich etwas kleinlaut. «Konnten Sie ja nicht wissen», sagte ich. «Wo muss ich denn hin?» «Dahin, wo die Mannschaftswagen stehen, Sie können es nicht verpassen.» Tatsächlich hatte sich ein großes Polizeiaufgebot vor einem Mehrfamilienhaus versammelt. Den Einsatzleiter kannte ich, auch viele der Beamten, die schon am Tatort arbeiteten. «Hier ist ja was los!», sagte ich. «Ist es weit oben?» Immerhin ging ich an Krücken, weil ich mir beim Sport einen Bänderriss im Sprunggelenk zugezogen hatte. «Erster Stock», erwiderte der Einsatzleiter mitfühlend. Er erzählte mir dann, dass die junge Frau gegen 23 Uhr in ihrer Wohnung erschossen worden war, zu diesem Zeitpunkt hätten die Zeugen die Schüsse gehört. «Da waren Sie aber schnell», sagte ich nicht ohne echte Hochachtung. So kurz nach der Tat war ich noch nie zu einem Tatort gerufen worden. Der Tatverdächtige war der Ex-Freund der Toten, der wohl kurz zuvor bei ihr geklingelt hatte. «Er ist flüchtig, und wir haben keine Tatwaffe gefunden», erklärte der Kripobeamte weiter. «Wir können nicht ausschließen, dass er sich noch irgendwo in unmittelbarer Nähe herumtreibt. Deswegen tragen alle schusssichere Westen. Auch Sie sollten sich eine überziehen.» Erst jetzt fiel es mir auf - tatsächlich hatten alle Beamten schusssichere Westen angelegt, und auf der anderen Straßenseite suchten Einsatzkräfte das Gebüsch ab. Mir lief ein Schauer über den Rücken. Es war das erste Mal, dass man bei einer Tatortuntersuchung um mein Leben fürchtete - wenn auch vielleicht nur theoretisch. Ich zog die Weste an und fühlte mich trotzdem unwohl. Mein Kopf war ungeschützt, ringsherum war es dunkel, nur der Polizist und ich standen im Licht. Schnell in die Wohnung. Die Leiche der jungen Frau lag direkt hinter der Eingangstür. Sie war mit einem Schlafanzug bekleidet. Ich konnte mehrere Schussverletzungen an ihrem Körper erkennen. In der gegenüberliegenden Wand steckten zwei Projektile, eines unter der Leiche im Fußboden. Der Täter hatte die Frau in der Eingangstür erschossen, das schien eindeutig. Sie hatte ihm die Tür geöffnet. Sorgfältig maßen wir aus, in welcher Höhe die Projektile die Wand durchschlagen hatten. Das würde später helfen, den Schusswinkel und die Position des Opfers bei der Tat zu bestimmen - nach der Obduktion, wenn wir an der Leiche die Verletzungen genau vermessen hatten. Die Leichenflecken der Toten waren erst spärlich ausgebildet, noch gut wegdrückbar. Durch elektrischen Strom über eine kleine Elektrode konnte ich eine komplette Gesichtsseite zum Zucken bringen. Das bedeutete: Die junge Frau war erst sehr kurze Zeit tot, das passte zu den Zeugenaussagen. Die weitere Tatortarbeit überließ ich den Polizeibeamten. Für mich gab es nichts mehr zu tun. Raus aus der Weste, schnell rein ins Auto und zurück nach Hause, dachte ich. Später kam ich mir etwas lächerlich vor, dass ich mich so unwohl gefühlt hatte. Es war nicht davon auszugehen, dass der Täter auf uns geschossen hätte. Tatsächlich war er geflohen. Er wurde einige Tage später in seinem Auto erschossen aufgefunden - er hatte Suizid begangen. Keine Aufgabe der rechtsmedizinischen Fund- beziehungsweise Tatortuntersuchung ist es, die Todesursache des Opfers festzustellen. Das wird erst später bei der Obduktion erledigt. Fast nie kann man einer Leiche von außen ansehen, was zu ihrem Exitus geführt hat. Selbst wenn schwere Verletzungen zu erkennen sind oder die Leiche zertrennt oder verbrannt ist - all dies kann auch nach dem Tod vom Täter vorgenommen worden sein! Bei der Untersuchung der Leiche steht an erster Stelle immer die eindeutige Feststellung des Todes, denn sonst hat man es ja nicht mit einer Leiche zu tun! Das erledigt häufig der Notarzt, weil er meist vor dem Rechtsmediziner vor Ort ist. Anschließend hat die Spurensicherung höchste Priorität, weil jedes weitere Hantieren an einer Leiche Spuren verwischen kann. Das ist auch für Notärzte und Rettungssanitäter wichtig. Wenn sie sicher sind, dass sie für den Patienten nichts mehr tun können, müssen sie darauf achten, möglichst wenig am Fundort zu verändern, um keine Spuren zu legen oder zu zerstören. SpuSi, Presse und Zaungäste - Probleme am Tatort Der überwiegende Anteil ihrer Sicherung wird durch die Polizei durchgeführt. Die Beamten fotografieren die verschiedenen Spuren zuerst als Übersicht, um zu dokumentieren, wo sie sich genau befinden, und dann im Detail, um festzuhalten, wie sie im Einzelnen aussehen. Wenn alles erfasst ist, stellen die Beamten der Spurensicherung, kurz «SpuSi» genannt, Gegenstände und Spurenmaterial sicher. Die Spuren können zum Beispiel Blutspuren sein, Sperma, Speichel, aber ebenso Schuh- und Fingerabdrücke, Haare oder liegengelassene Gegenstände wie etwa Zigarettenkippen oder Tatwaffen. Fingerabdrücke und kleinere Sekretspuren kann man nicht immer mit dem bloßen Auge erkennen. Sie müssen manchmal erst durch spezielle Techniken sichtbar gemacht werden. Selbst kleinste Fasern, die der Täter am Tatort hinterlassen hat, kann man durch Abkleben des Leichnams und seiner Umgebung mit Folie aufnehmen. War eine Schusswaffe im Gebrauch, müssen Schmauchspuren und Projektile gesichert werden. Auch andere mögliche Tatwerkzeuge sind einzusammeln und auf Spuren des Täters zu untersuchen. Jede Spur, die zu diesem Zeitpunkt nicht registriert wird, ist für immer verloren. Die Spurensicherung kann darum je nach Größe des Fund- oder Tatorts viele Stunden oder sogar Tage dauern, im Extremfall noch länger. Bei Tötungsdelikten sollten die SpuSi-Beamten zuerst die Spurensicherung an der Leiche vornehmen, damit der Rechtsmediziner diese möglichst schnell begutachten kann. Die Beurteilung der Befunde wird nämlich mit zunehmender Zeit schwieriger und ungenauer. Das heißt: Je später wir die Leiche untersuchen, desto weniger finden wir heraus. Die weitere Spurensicherung kann dann später stattfinden, nach dem Transport der Leiche in die Rechtsmedizin, mit oder ohne Rechtsmediziner. Der sollte die Polizeibeamten bei der Spurensicherung beraten und tatkräftig unterstützen, auch zur Klärung der Frage beitragen, welche Spuren für die Beurteilung und Aufklärung einer Tat wichtig sein können. Viele Fragen für die Ermittlung versucht man möglichst schon vor Ort zu beantworten: Finden sich mögliche Tatwerkzeuge, die zu einer Verletzung des Leichnams passen könnten? Welche Spuren müssen vor Ort an der Leiche gesichert werden, welche erst bei der Obduktion? In welcher Reihenfolge werden spurensichernde Maßnahmen an der Leiche am besten durchgeführt?
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Autoren-Porträt von Elisabeth E. Türk, Ulf G. Stuberger
Türk, ElisabethDr. Elisabeth Türk, 1975 in Hamburg geboren, hat von 1994 bis 2001 Medizin studiert und 2002 promoviert. Sie war von 2001 bis 2007 Ärztin am Institut für Rechtsmedizin der Universität Hamburg, im Jahr 2006 Abschluss als Fachärztin für Rechtsmedizin, 2008 Habilitation. Sie hat von 2007 bis 2009 an der East Midlands Forensic Pathology Unit der Universität von Leicester in Großbritannien gearbeitet, war von 2009 bis 2011 Stellvertretende Leiterin des Instituts für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes in Homburg und dort Privatdozentin. Sie ist rechtsmedizinische Gutachterin bei verschiedenen deutschen Amtsgerichten und Landgerichten, ausserdem in England bei mehreren Crowncourts sowie dem Tribunal d'Arrondissement in Luxembourg.Sie hat in zahlreichen Mordfällen und spektakulären Kindesmisshandlungsfällen Gutachten erstellt.Sie ist Mitglied der Deutschen und Englischen Fachgesellschaften und hat in England die nationale Identifizierungskommission geleitet, warMitglied der Identifizierungskommission des BKA nach dem verheerenden Tsunami in Thailand. Weiterhin stellt sie ihr Fachwissen einer Organisation zur Verfügung, die sich international gegen Folter engagiert.Inzwischen arbeitet sie als Ärztin in der Abteilung für Kardiologie an einer Klinik in Hamburg.
Stuberger, Ulf G.
Ulf Stuberger ist einer der profiliertesten Rechts-Journalisten in Deutschland, er schreibt für verschiedene Zeitungen und Magazine und ist u.a. Autor von «Die Akte RAF» und «Die Tage von Stammheim».
Bibliographische Angaben
- Autoren: Elisabeth E. Türk , Ulf G. Stuberger
- 2013, 2. Aufl., Neuausg., 253 Seiten, Maße: 12,5 x 19 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Rowohlt TB.
- ISBN-10: 3499630087
- ISBN-13: 9783499630088
- Erscheinungsdatum: 01.02.2013
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