Die Reform der Zwangsvollstreckung
Mit Arbeitshilfen online, Freischaltcode im Buch
Dieser Titel informiert Sie umfassend über die Reform der Zwangsvollstreckung. Schützen Sie sich vor folgenschweren Beratungsfehlern und Regressansprüchen. Das Fachbuch erläutert besonders Rechtsanwälten, Notaren und Richtern die Neuregelungen durch die...
Leider schon ausverkauft
Buch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Die Reform der Zwangsvollstreckung “
Klappentext zu „Die Reform der Zwangsvollstreckung “
Dieser Titel informiert Sie umfassend über die Reform der Zwangsvollstreckung. Schützen Sie sich vor folgenschweren Beratungsfehlern und Regressansprüchen. Das Fachbuch erläutert besonders Rechtsanwälten, Notaren und Richtern die Neuregelungen durch die Reform.Inhalte:
Alle Änderungen bei der Sachaufklärung und bei den Rechtsfolgen ergebnisloser Vollstreckung.
Neue Möglichkeiten bei der Informationsbeschaffung - insbesondere für den Gläubiger.
Modernisierung des Verfahrens und die Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses.
Zahlreiche Änderungen im allgemeinen Vollstreckungsrecht.
Arbeitshilfen online:
Anträge auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses
Rechtsbehelfs- und Widerspruchsschreiben
Checkliste: Effektives Vollstreckungsverfahren
Gesetzesmaterialien
Das Zwangsvollstreckungsrecht wird grundlegend reformiert. Dieses Fachbuch erläutert Rechtsanwälten, Notaren und Richtern alle Änderungen und Neuregelungen, die diese Reform mit sich bringt.
INHALTE:
- Alle Änderungen bei der Sachaufklärung und bei den Rechtsfolgen ergebnisloser Vollstreckung.
- Neue Möglichkeiten bei der Informationsbeschaffung - insbesondere für den Gläubiger.
- Modernisierung des Verfahrens und die Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses
- Zahlreiche Änderungen im allgemeinen Vollstreckungsrecht.
- Rechtzeitig vor Inkrafttreten alle Informationen dazu, was sich zukünftig im Bereich der Zwangsvollsteckung ändert.
INHALTE:
- Alle Änderungen bei der Sachaufklärung und bei den Rechtsfolgen ergebnisloser Vollstreckung.
- Neue Möglichkeiten bei der Informationsbeschaffung - insbesondere für den Gläubiger.
- Modernisierung des Verfahrens und die Neugestaltung des Schuldnerverzeichnisses
- Zahlreiche Änderungen im allgemeinen Vollstreckungsrecht.
- Rechtzeitig vor Inkrafttreten alle Informationen dazu, was sich zukünftig im Bereich der Zwangsvollsteckung ändert.
Lese-Probe zu „Die Reform der Zwangsvollstreckung “
1 DIE NEUEN REGELUNGEN IM ÜBERBLICK 1.1 FRÜHZEITIGE INFORMATIONSBESCHAFFUNG
Gläubigern ist es zum Zwecke der Vollstreckung einer Geldforderung künftig möglich, schon vor einem gescheiterten Sachpfändungsversuch Informationen über die Vermögensverhältnisse des Schuldners einzuholen. Grund dieser Neuregelung ist der Umstand, dass der bislang obligatorische, vorherige Sachpfändungsversuch ohnehin regelmäßig erfolglos war.1.1.1 SELBSTAUSKÜNFTE DES SCHULDNERSNach §§ 802 a, 802 c ZPO n.F. ist der Gerichtsvollzieher nach Vorlage der vollstreckbaren Ausfertigung des Titels unmittelbar berechtigt, vom Schuldner Auskunft über sein gesamtes Vermögen zu verlangen. Der Schuldner muss in Form einer eidesstattlichen Versicherung Auskunft über alle ihm gehörenden Vermögensgegenstände erteilen einschließlich- der entgeltlichen Veräußerungen an nahestehende Personen in den vergangenen zwei Jahren, § 802 c Abs. 2 Nr. 1 ZPO und- der unentgeltlichen Leistungen in den letzten vier Jahren. Ausgenommen davon sind Gelegenheitsgeschenke mit geringem Wert, § 802 c Abs. 2 Nr. 2 ZPO.Durch diese frühzeitige Informationsbeschaffung erhalten Gläubiger einen Überblick über die vorhandenen Vermögensgegenstände des Schuldners. Das eröffnet den Gläubigern eine Entscheidungsgrundlage, ob und ggf. welche weiteren Vollstreckungsmaßnahmen erfolgversprechend sind. Damit können unnötige Vollstreckungskosten vermieden und das Verfahren kann beschleunigt werden.Bislang musste der Gläubiger erst einen mit Kosten verbundenen Sachpfändungsversuch beim Schuldner durchführen. Nur wenn dieser erfolglos war, konnte der Gläubiger das Verfahren auf Abgabe der eidesstattlichen Versicherung einleiten. Künftig bleibt ihm dieser Umweg erspart. Er kann sofort eine Vermögensauskunft des Schuldners einholen und anschließend beispielsweise eine Lohn- oder Kontenpfändung veranlassen.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Reform der Zwangsvollstreckung “
VorwortSchnellüberblick
Einleitung
1 Die neuen Regelungen im Überblick
1.1 Frühzeitige Informationsbeschaffung
1.1.1 Selbstauskünfte des Schuldners
1.1.2 Fremdauskünfte
1.2 Elektronisches Verzeichnis für Vermögensauskünfte
1.3 Internetregister für Schuldnerverzeichnisse
1.4 Vereinfachter Vollstreckungsauftrag bei Vollstreckungsbescheiden
1.5 Formularzwang
2 Die Neuregelungen im Einzelnen
2.1 Befugnisse des Gerichtsvollziehers
2.1.1 Ermittlung des Aufenthaltsortes des Schuldners
2.1.2 Versuch einer gütlichen Erledigung durch Zahlungsvereinbarung
2.1.3 Einholung der Vermögensauskunft des Schuldners
2.1.4 Einholung von Drittauskünften
2.2 Der Pfändungs- und Überweisungsbeschluss - Erleichterung beim Vollstreckungsbescheid
2.3 Das Schuldnerverzeichnis
2.3.1 Inhalt des Schuldnerverzeichnisses
2.3.2 Eintragungsanordnung und Rechtsbehelfe
2.3.3 Löschung der Eintragung
2.3.4 Einsichtsrecht
2.4 Formularzwang
2.5 Übergangsrecht
3 Arbeitshilfen
3.1 Übersicht zu den Gerichtsvollzieherkosten
3.2 Kontaktdaten der zentralen Vollstreckungsgerichte
3.3 Checkliste: Effektives Vollstreckungsverfahren
3.4 Verbindliche Formulare
3.4.1 Antrag auf Erlass einer richterlichen Durchsuchungsanordnung
3.4.2 Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses insbesondere wegen gewöhnlicher Geldforderungen
3.4.3 Antrag auf Erlass eines Pfändungs- und Überweisungsbeschlusses wegen Unterhaltsforderungen
3.5 Rechtsbehelfe: Musterschreiben
3.5.1 Erinnerung gegen die Verpflichtung zur Abgabe der Vermögensauskunft
3.5.2 Widerspruch gegen Eintragungsanordnung
3.5.3 Widerspruch gegen Zahlungsvereinbarung
3.6 Urteil des BGH zur Vorsatzanfechtung
4 Normen
4.1 Synopse
4.2 Neue Vorschriften der ZPO im Volltext
5 Gesetzesmaterialien
5.1 Gesetzesantrag der Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hessen, Niedersachsen, Sachsen (Bundesrat-Drucks. 304/08) - Auszug
5.2 Gesetzesentwurf des Bundesrates (Bundesrat-Drucks. 304/08 - Beschluss) -
... mehr
Auszug
5.3 Erläuterungen / Bundesratssitzungvom 13.06.08 - Auszug
5.4 Abgeordnetenantrag (Bundestag-Drucks. 16/7179)
5.5 Erläuterungen / Bundesratssitzung vom 10.07.09 - Auszug
Stichwortverzeichnis
5.3 Erläuterungen / Bundesratssitzungvom 13.06.08 - Auszug
5.4 Abgeordnetenantrag (Bundestag-Drucks. 16/7179)
5.5 Erläuterungen / Bundesratssitzung vom 10.07.09 - Auszug
Stichwortverzeichnis
... weniger
Autoren-Porträt von Melanie Besken
Besken, MelanieDr. jur. Melanie Besken ist Rechtsanwältin und Fachanwältin. Ihre Arbeitsschwerpunkte liegen im allgemeinen Zivlrecht. Sie berät und vertritt Privatpersonen und Unternehmen.
Bibliographische Angaben
- Autor: Melanie Besken
- 2013, 178 Seiten, Maße: 16,9 x 23,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3448099449
- ISBN-13: 9783448099447
- Erscheinungsdatum: 07.12.2012
Kommentar zu "Die Reform der Zwangsvollstreckung"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Die Reform der Zwangsvollstreckung".
Kommentar verfassen