Die strafrechtliche Haftung des Immobilienverwalters
Die strafrechtliche Relevanz eines Handelns beginnt häufig schon bei fahrlässigem Handeln. Es bedarf nicht immer eines kriminellen Vorsatzes oder gar einer Absicht. Insofern will diese Abhandlung auch nicht als moralischer Appell dienen, nicht vorsätzlich...
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Produktinformationen zu „Die strafrechtliche Haftung des Immobilienverwalters “
Klappentext zu „Die strafrechtliche Haftung des Immobilienverwalters “
Die strafrechtliche Relevanz eines Handelns beginnt häufig schon bei fahrlässigem Handeln. Es bedarf nicht immer eines kriminellen Vorsatzes oder gar einer Absicht. Insofern will diese Abhandlung auch nicht als moralischer Appell dienen, nicht vorsätzlich kriminell in Erscheinung zu treten. Vielmehr geht es darum aufzuzeigen, wie schnell ein Immobilienverwalter in seiner alltäglichen Praxis durch Unachtsamkeit die nötige Sorgfalt verfehlen kann und dadurch nicht nur zivilrechtlichen sondern auch strafrechtlichen Problemen gegenüber steht.Das sollte ein Immobilienverwalter beachten, weil seine Tätigkeiten zunehmend in den Fokus von strafrechtlichen Ermittlungsbehörden rücken. Das ist nicht die Konsequenz von gestiegener krimineller Energie seitens dieses Berufsstandes. Vielmehr sind die Behörden sensibler geworden und Hemmschwellen, Vorkommnisse einer Staatsanwaltschaft zur Kenntnis zu bringen, gesunken. Eine geänderte Situation, auf die sich ein Immobilienverwalter einstellen sollte.
Denn strafrechtliche Verfolgungen sind nicht nur schlecht für die eigene Reputation; sie sind für den Verwalter auch wirtschaftlich von großem Nachteil.
So muss etwa ein Verwalter seinen Auftraggebern mitteilen, wenn gegen ihn wegen einschlägiger Vorwürfe Anklage erhoben wurde; er darf nicht abwarten, bis er verurteilt wurde. Klärt er hierüber seine Auftraggeber nicht auf, ist das ein Grund, ihn seines Amtes als WEG-Verwalters zu entheben bzw. den Dienstvertrag mit ihm zu kündigen. Außerdem deckt regelmäßig die Haftpflichtversicherung des Verwalters nicht die strafrechtliche Komponente seiner Tätigkeit.
Daher tut ein Immobilienverwalter gut daran, ein einschlägiges Problembewusstsein zu entwickeln, strafrechtlich relevante Vorgänge zu vermeiden.
Autoren-Porträt von Sascha Lambert, Jasmin Kuhn
Lambert, SaschaDr. Sascha Lambert wurde 1972 in Saarbrücken geboren. Nach Studium der Rechtswissenschaften in Saarbrücken und Berlin promovierte er an der Humboldt-Universität zu Berlin im Bilanzrecht. Seit 2004 arbeitet Dr. Lambert als Rechtsanwalt - bis 2012 in Berlin, heute in Saarlouis. Dr. Lambert fokussiert das Immobilienrecht und erhielt 2008 die Bezeichnung Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht verliehen. In Berlin war er über Jahre Referent und Mitveranstalter der Berliner Seminare für Verwalter und Vermieter. Dr. Lambert lebt heute in Saarlouis und ist Partner der Kanzlei Dr. Gitzinger und Partner, Saarlouis.
Kuhn, Jasmin
Jasmin Kuhn wurde 1987 in Saarlouis geboren. Schon während des Studiums der Rechtswissenschaften an der Universität des Saarlandes legte Sie ihren Schwerpunkt auf das Strafrecht. Im Jahr 2014 hat Frau Kuhn den theoretischen Teil der Fachanwaltsausbildung Strafrecht erfolgreich abgelegt. Seit Oktober 2014 arbeitet Frau Kuhn als Rechtsanwältin in der Kanzlei Dr. Gitzinger und Partner und betreut dort die straf- und familienrechtlichen Mandate.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Sascha Lambert , Jasmin Kuhn
- 2015, 60 Seiten, Maße: 10,3 x 14,7 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Smiling Cat Publishing
- ISBN-10: 3944411080
- ISBN-13: 9783944411088
- Erscheinungsdatum: 12.11.2015
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