Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass.
Ein Beitrag zur Fehlerlehre bei öffentlich-rechtlichen Satzungen.. Dissertationsschrift
Gegenstand der Arbeit sind die Fehlerfolgen von öffentlich-rechtlichen Satzungen. Dem herrschenden Nichtigkeitsdogma wird dabei ein alternativer Ansatz gegenübergestellt. Die Arbeit zeigt, dass der Rechtsverstoß der Satzung grundsätzlich nicht ihren...
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Produktinformationen zu „Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass. “
Gegenstand der Arbeit sind die Fehlerfolgen von öffentlich-rechtlichen Satzungen. Dem herrschenden Nichtigkeitsdogma wird dabei ein alternativer Ansatz gegenübergestellt. Die Arbeit zeigt, dass der Rechtsverstoß der Satzung grundsätzlich nicht ihren ipso-iure eintretenden Geltungsverlust bedeutet, und sucht die Antwort auf die Sanktionsfrage auf der Anwendungsebene der Satzungsnorm.
Klappentext zu „Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass. “
Die Arbeit prüft die Berechtigung des Nichtigkeitsdogmas für Satzungen, nach dem ihre Rechtswidrigkeit grundsätzlich den ohne weiteres eintretenden Geltungsverlust bedeutet. Das Nichtigkeitsdogma soll Ausfluss eines Grundsatzes sein, nach dem die deutsche Rechtsordnung durch den ipso-iure eintretenden Geltungsverlust selbst für ihre Widerspruchsfreiheit sorgt. Dies mag in der Theorie eine ob ihrer Klarheit attraktive Annahme sein. In der Praxis standen und stehen ihre Konsequenzen sowohl bei Parlamentsgesetzen als auch bei Satzungen in einem Spannungsverhältnis mit verfassungsrechtlichen Bestimmungen. In der Arbeit wird daher ein alternativer Ansatz entlang des bestehenden rechtlichen Rahmens entwickelt und dem herrschenden Verständnis gegenübergestellt. Die hier vorgeschlagene Theorie vermeidet verfassungsrechtliche Spannungen, indem sie einen grundsätzlich ipso-iure eintretenden Geltungsverlust verneint und die Sanktionsfrage auf der Anwendungsebene der Satzung beantwortet.
Inhaltsverzeichnis zu „Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass. “
EinleitungDas Nichtigkeitsdogma - Anlass und Ziel der Untersuchung - Gang der Untersuchung
1. Die Theorie von der Ipso-iure-Nichtigkeit verfassungswidriger formeller Gesetze
Einführung - Rechtfertigung der Theorie von der Ipso-iure-Nichtigkeit - Die Vernichtbarkeitslehre
2. Überprüfung des Nichtigkeitsdogmas bei Satzungen
Einführung - Begriff der Satzung im Kontext untergesetzlicher Rechtsnormen - Gesetz - Dogmatik - Präjudiz - Ergebnis
3. Determinanten eines alternativen Fehlerfolgenmodells
Sanktionsbedürftigkeit rechtswidriger Satzungen? - Anforderungen an ein alternatives Fehlerfolgenmodell
4. Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass
Einführung - Geltung und Geltungsverlust - Anwendung und Suspendierung - Rechtswidrige Satzungen und die normvollziehende Verwaltung - Rechtswidrige Satzungen und die Verwaltungsgerichtsbarkeit - Rechtswidrige Satzungen und der Satzungsgeber - Bewertung nach dem Anforderungsprofil
5. Fazit und Zusammenfassung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Hendrik Jürgensen
Hendrik Christian Jürgensen legte nach dem Studium der Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel 2016 die Erste Juristische Prüfung ab. Anschließend arbeitete er dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für öffentliches Recht von Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge). Zeitgleich begann er sein Dissertationsvorhaben mit dem er 2020 von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel zum Doktor der Rechte promoviert wurde. Seit Februar 2020 ist er Rechtsreferendar beim Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Hendrik Jürgensen
- 2021, 224 Seiten, Maße: 15,4 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428181646
- ISBN-13: 9783428181643
- Erscheinungsdatum: 07.07.2021
Rezension zu „Die Theorie vom Geltungsbeendigungsanlass. “
»Ausgesprochen lesenswert ist Jürgensens Untersuchung allemal, regt sie doch zur Vergewisserung über Grundfragen verwaltungsrechtlicher Normgeltung und -anwendung an.« Dr. Boas Kümper, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 24/2021
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