Dokumente zum kirchlichen Zeitgeschehen
Leider schon ausverkauft
versandkostenfrei
Buch
41.10 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Dokumente zum kirchlichen Zeitgeschehen “
Lese-Probe zu „Dokumente zum kirchlichen Zeitgeschehen “
I. Kirchliche und theologische Grundsatzfragen 1. Die Reform der theologischen Ausbildung im Zusammenwirken von Kirche und Evangelisch-Theologischen Fakultäten Von OKR Joachim Ochel In Aufnahme und Auseinandersetzung mit dem sog. "Bologna-Prozess" erfolgten im Zusammenwirken von Kirche und Evangelisch-Theologischen Fakultäten seit 1999 wichtige Schritte zur Reform der theologischen Ausbildung in Deutschland. Die Beschlüsse des Evangelisch-Theologischen Fakultätentages am 10./11. Oktober 2008 in Wuppertal stellen einen markanten Zwischenschritt in diesem Reformprozess dar. Der Berichtszeitraum erstreckt sich deshalb über das Jahr 2007 hinaus bis in den Herbst 2008.
Einführung
In seinem Beitrag Theoretische Aspekte der Studienreform1 hat Dietrich Rössler 1969 im Rückblick auf die Geschichte der Reformen der theologischen Ausbildung festgestellt, dass man die bisherige Reformdebatte weithin als Auseinandersetzung zwischen zwei grundlegenden Reformtendenzen zu verstehen habe, und zwar der einen Tendenz, die aus der Praxis wissenschaftlichen theologischen Arbeitens selbst erwächst und die im Sinne der Verbesserung der Wissenschaftlichkeit auf ein angemessenes Studienverhalten zielt, sowie der zweiten Tendenz, deren Ausgangspunkt die Kritik an der pastoralen Berufspraxis ist und deren Ziel in der Verbesserung der berufsbezogenen Ausbildungsleistung des Studiums besteht.
Die jüngere Debatte um die Reform der theologischen Ausbildung wurde wesentlich bestimmt von dem 1988 von der Gemischten Kommission vorgelegten Grundlagentext Grundsätze für die Ausbildung und Fortbildung der Pfarrer und Pfarrerinnen der Gliedkirchen der EKD3, der maßgeblich auf den Fortgang des Reformprozesses eingewirkt hat. Die Auseinandersetzung mit diesem Grundlagentext wurde 1993 bilanziert: Der Ertrag der Diskussion über die Grundsätze: Zusammenfassende Stellungnahme der Gemischten Kommission. Im Anschluss daran wurden wichtige Dokumente zur Studienreform erarbeitet und verabschiedet:
... mehr
die Rahmenordnung für die Zwischenprüfung/Diplomvorprüfung (1995), die Stoffpläne Übersicht über die Gegenstände des Studiums der Evangelischen Theologie und die Voraussetzungen und Gegenstände der theologischen Prüfungen (1998)7 sowie die Rahmenordnung für die Erste Theologische Prüfung/die Diplomprüfung in Evangelischer Theologie (2002). Diese Ordnungen und Stoffpläne haben den verbindlichen Charakter von Richtlinien nach Art. 9a der Grundordnung der EKD9.
Im Unterschied zu den Reformbestrebungen, die der wissenschaftlichen Theologie selbst innewohnen oder den Erfordernissen der Berufspraxis zu entsprechen suchen oder einer qualifizierten Grundlagenreflexion folgen, wurde die jüngste Reform der theologischen Ausbildung im Wesentlichen von außen angestoßen, und zwar durch den sog. "Bologna-Prozess", der durch die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna Der Europäische Hochschulraum initiiert wurde und dem Ziel dienen soll, einen gesamteuropäischen Hochschulraum zu schaffen, in dem sich die Studierenden möglichst frei von nationalen Hindernissen bewegen können. Zu diesem Zweck wurden in Bologna vor allem folgende Maßnahmen beschlossen:
- ein zweistufiges System vergleichbarer Studienabschlüsse mit berufsqualifizierendem Charakter; - ein einheitliches Leistungspunktsystem in Verbindung mit einer Modularisierung der Studiengänge; sowie eine Qualitätssicherung der Hochschulausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge.
Der mit dem Namen Bologna verbundene Reformprozess wird zu Recht verstanden als die mit Abstand radikalste und einschneidendste Reform, der die Universitäten und Hochschulen in Europa je unterworfen wurden, und kann beurteilt werden als ein bis heute anhaltender Reformstrudel, ... [der] eher den Eindruck einer überhasteten Umstrukturierung des Bestehenden als einer echten Reform macht.
Für die von den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam mit den Evangelisch-Theologischen Fakultäten verantwortete Reform der theologischen Ausbildung stellte die mit dem Bologna-Prozess entstandene hochschulpolitische Situation eine eminente Herausforderung dar. Es galt nämlich, die in der Grundlagenarbeit gewonnenen Einsichten verbunden mit den Erfordernissen der theologischen Wissenschaft und der pastoralen Berufspraxis in einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den Reformimpulsen von Bologna zu bewähren und zu aktualisieren.
In diesem Sinne hatte sich die Gemischte Kommission bereits seit 1999 kritisch mit dem Bologna-Prozess und seinen Folgen befasst. Die Analysen und Positionen einer durch den Greifswalder Fakultätentag von 1999 veranlassten gutachtlichen Stellungnahme aus dem Jahr 2000 erwiesen sich in den folgenden Jahren als tragfähige Grundlage für die Bestimmung einer von den Evangelisch-Theologischen Fakultäten und der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam verantworteten Position im Jahr 2005: Der Pfarramts-/Diplomstudiengang Evangelische Theologie im Rahmen des Bologna-Prozesses (Dokument 1).
Nach dieser Positionsbestimmung kommt (a) für das Pfarramtsstudium auch zukünftig nur ein grundständiger Studiengang mit einer zusammenhängenden Abschlussprüfung - also keiner konsekutiven Folge von Modulabschlussprüfungen -in Betracht, was aber - etwa in Weiterentwicklung der Magisterstudiengänge - eine sinnvolle Ergänzung des Studienangebots einer Fakultät durch gestufte Bachelor-/Masterstudiengänge mit theologischen Studienanteilen nicht ausschließt; wird (b) ein nach einem dreijährigen Studium erreichbarer Bacherlorabschluss nicht als ausreichende Zugangsvoraussetzung für den pfarramtlichen Dienst anerkannt; und wird (c) eine didaktisch sinnvolle Strukturierung des Studiums durch Module mitsamt derer Bewertung nach dem Leistungspunktsystem bejaht, was schon um der Kompatibilität mit den religionspädagogischen Lehramtsstudiengängen willen erforderlich ist, aber die Spielräume für individuelle Schwerpunktsetzungen in der Studiengestaltung nicht übermäßig einschränken soll. Die Positionsbestimmung setzt voraus, dass die Studienreform nicht zu einer Reduzierung des Niveaus bei den Alten Sprachen führt und dass zu deren Erlernen weiterhin bis zu zwei zusätzliche Semester zu den zehn Semestern Regelstudienzeit anerkannt werden.
Dieser Positionsbestimmung musste nun zum einen in Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz Geltung verschafft werden. Dazu diente zunächst ein Spitzengespräch von Vertretern beider Kirchen mit der Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2006 in Plön, bei dem das KMK-Plenum nahezu vollständig vertreten war. Das Gespräch wurde in kooperativer Weise zu Themen der Bildung im allgemeinen sowie zu aktuellen Fragen der Schul- und Hochschulpolitik geführt. Im Blick auf die universitäre Theologie wurde von staatlicher Seite zu einer stärkeren Öffnung für gesellschaftliche Aufgabenstellungen außerhalb der Lehramts- und Pfarramtsausbildung geraten und zugesichert, dass Qualität und Dauer der Pfarramtsausbildung auch zukünftig erhalten bleiben sollen und ein berufsqualifizierender Bachelorabschluss für die Pfarramtsausbildung ebenfalls von staatlicher Seite nicht gewollt sei.
Im Unterschied zu den Reformbestrebungen, die der wissenschaftlichen Theologie selbst innewohnen oder den Erfordernissen der Berufspraxis zu entsprechen suchen oder einer qualifizierten Grundlagenreflexion folgen, wurde die jüngste Reform der theologischen Ausbildung im Wesentlichen von außen angestoßen, und zwar durch den sog. "Bologna-Prozess", der durch die Gemeinsame Erklärung der Europäischen Bildungsminister vom 19. Juni 1999 in Bologna Der Europäische Hochschulraum initiiert wurde und dem Ziel dienen soll, einen gesamteuropäischen Hochschulraum zu schaffen, in dem sich die Studierenden möglichst frei von nationalen Hindernissen bewegen können. Zu diesem Zweck wurden in Bologna vor allem folgende Maßnahmen beschlossen:
- ein zweistufiges System vergleichbarer Studienabschlüsse mit berufsqualifizierendem Charakter; - ein einheitliches Leistungspunktsystem in Verbindung mit einer Modularisierung der Studiengänge; sowie eine Qualitätssicherung der Hochschulausbildung durch Akkreditierung der Studiengänge.
Der mit dem Namen Bologna verbundene Reformprozess wird zu Recht verstanden als die mit Abstand radikalste und einschneidendste Reform, der die Universitäten und Hochschulen in Europa je unterworfen wurden, und kann beurteilt werden als ein bis heute anhaltender Reformstrudel, ... [der] eher den Eindruck einer überhasteten Umstrukturierung des Bestehenden als einer echten Reform macht.
Für die von den Landeskirchen der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam mit den Evangelisch-Theologischen Fakultäten verantwortete Reform der theologischen Ausbildung stellte die mit dem Bologna-Prozess entstandene hochschulpolitische Situation eine eminente Herausforderung dar. Es galt nämlich, die in der Grundlagenarbeit gewonnenen Einsichten verbunden mit den Erfordernissen der theologischen Wissenschaft und der pastoralen Berufspraxis in einer konstruktiven Auseinandersetzung mit den Reformimpulsen von Bologna zu bewähren und zu aktualisieren.
In diesem Sinne hatte sich die Gemischte Kommission bereits seit 1999 kritisch mit dem Bologna-Prozess und seinen Folgen befasst. Die Analysen und Positionen einer durch den Greifswalder Fakultätentag von 1999 veranlassten gutachtlichen Stellungnahme aus dem Jahr 2000 erwiesen sich in den folgenden Jahren als tragfähige Grundlage für die Bestimmung einer von den Evangelisch-Theologischen Fakultäten und der Evangelischen Kirche in Deutschland gemeinsam verantworteten Position im Jahr 2005: Der Pfarramts-/Diplomstudiengang Evangelische Theologie im Rahmen des Bologna-Prozesses (Dokument 1).
Nach dieser Positionsbestimmung kommt (a) für das Pfarramtsstudium auch zukünftig nur ein grundständiger Studiengang mit einer zusammenhängenden Abschlussprüfung - also keiner konsekutiven Folge von Modulabschlussprüfungen -in Betracht, was aber - etwa in Weiterentwicklung der Magisterstudiengänge - eine sinnvolle Ergänzung des Studienangebots einer Fakultät durch gestufte Bachelor-/Masterstudiengänge mit theologischen Studienanteilen nicht ausschließt; wird (b) ein nach einem dreijährigen Studium erreichbarer Bacherlorabschluss nicht als ausreichende Zugangsvoraussetzung für den pfarramtlichen Dienst anerkannt; und wird (c) eine didaktisch sinnvolle Strukturierung des Studiums durch Module mitsamt derer Bewertung nach dem Leistungspunktsystem bejaht, was schon um der Kompatibilität mit den religionspädagogischen Lehramtsstudiengängen willen erforderlich ist, aber die Spielräume für individuelle Schwerpunktsetzungen in der Studiengestaltung nicht übermäßig einschränken soll. Die Positionsbestimmung setzt voraus, dass die Studienreform nicht zu einer Reduzierung des Niveaus bei den Alten Sprachen führt und dass zu deren Erlernen weiterhin bis zu zwei zusätzliche Semester zu den zehn Semestern Regelstudienzeit anerkannt werden.
Dieser Positionsbestimmung musste nun zum einen in Verhandlungen mit der Kultusministerkonferenz Geltung verschafft werden. Dazu diente zunächst ein Spitzengespräch von Vertretern beider Kirchen mit der Kultusministerkonferenz am 1. Juni 2006 in Plön, bei dem das KMK-Plenum nahezu vollständig vertreten war. Das Gespräch wurde in kooperativer Weise zu Themen der Bildung im allgemeinen sowie zu aktuellen Fragen der Schul- und Hochschulpolitik geführt. Im Blick auf die universitäre Theologie wurde von staatlicher Seite zu einer stärkeren Öffnung für gesellschaftliche Aufgabenstellungen außerhalb der Lehramts- und Pfarramtsausbildung geraten und zugesichert, dass Qualität und Dauer der Pfarramtsausbildung auch zukünftig erhalten bleiben sollen und ein berufsqualifizierender Bachelorabschluss für die Pfarramtsausbildung ebenfalls von staatlicher Seite nicht gewollt sei.
... weniger
Autoren-Porträt
Hermann Barth, geb. 1945, Dr. Dr. h.c., Präsident i.R. des Kirchenamtes der EKD und Leiter der Hauptabteilung "Leitung und kirchliche Handlungsfelder".Friedrich Hauschildt, geb. 1950, Dr. theol., ist Vizepräsident des EKD-Kirchenamtes und Leiter der Amtsstelle der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) in Hannover.
Claudia Lepp, Privatdozentin Dr., ist Leiterin der Forschungsstelle für Kirchliche Zeitgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München.
Harry Oelke, geb. 1957, Dr. theol. studierte Germanistik, Evangelische Theologie, Soziologie, Pädagogik und Englisch in Kiel und London. Seit 2002 ist er Ordinarius für Kirchengeschichte an der Universität München.
Karl-Heinz Fix, geb. 1961, Dr. phil., ist Wissenschaftlicher Angestellter der Forschungsstelle der Evangelischen Arbeitsgemeinschaft für Kirchliche Zeitgeschichte an der Ludwig-Maximilians-Universität München und Redakteur des "Kirchlichen Jahrbuchs für die Evangelische Kirche in Deutschland".
Bibliographische Angaben
- 216 Seiten, Maße: 15,2 x 23,1 cm, Gebunden, Deutsch
- Herausgegeben: Hermann Barth, Friedrich Hauschildt, Claudia Lepp, Harry Oelke, Harald Schultze
- Verlag: Gütersloher Verlagshaus
- ISBN-10: 3579016415
- ISBN-13: 9783579016412
- Erscheinungsdatum: 22.03.2010
Kommentar zu "Dokumente zum kirchlichen Zeitgeschehen"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Dokumente zum kirchlichen Zeitgeschehen".
Kommentar verfassen