Elternunterhalt
Wenn Kinder fürs Pflegeheim zahlen sollen. Mit Taschen-Guide Downloads. Zugangscode im Buch
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
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Produktdetails
Produktinformationen zu „Elternunterhalt “
Was passiert, wenn das Einkommen Ihrer Eltern für Pflege und Heim nicht mehr ausreicht? Wer ist zu Unterhalt verpflichtet und wenn ja, in welcher Höhe? Hier finden Sie alle Informationen, die Sie brauchen.
Klappentext zu „Elternunterhalt “
Beantragen Eltern Sozialhilfe, kann der Staat Unterhalt von deren Kindern einfordern. Dies geschieht meist bei Pflegebedürftigkeit der Eltern, z.B. weil die Kosten für die Betreuung und Unterkunft in einem Heim gestiegen sind. Hier erfahren Sie, wie der Unterhalt berechnet wird und wie Sie sich gegen zu hohe oder unberechtigte Forderungen wehren können.Inhalte:
- Basisinfo zur Unterhaltspflicht: Welcher Verwandte ist wann zur Zahlung verpflichtet?
- Im Pflegefall: Von welchen Seiten Ihre Eltern finanzielle Unterstützung bekommen
- Wenn das Sozialamt sich meldet: In welchen Fällen und in welcher Höhe Sie Sozialhilfe zurückzahlen müssen
- Wie Sie sich gegen Forderungen wehren - mit Musterschreiben
- Gestaltungsmöglichkeiten zur Vermeidung des Sozialhilfe-Regresses
Lese-Probe zu „Elternunterhalt “
Wer ist wem zum Unterhalt verpflichtet?Gemäß
1601 BGB sind Verwandte in gerader auf- und absteigender Linie gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Verwandte in gerader Linie sind Großeltern - Kinder - Enkel etc. Somit sind nicht nur Eltern ihren Kindern zum Unterhalt verpflichtet, sondern auch Kinder gegenüber ihren Eltern - und auch Enkel ihren Großeltern und umgekehrt Großeltern ihren Enkeln. Geschwister sind gegenseitig nicht zum Unterhalt verpflichtet. Verheiratete und Geschiedene sind grundsätzlich ebenfalls gegenseitig zum Unterhalt verpflichtet. Nach
1609 BGB stehen die Eltern jedoch an 6. Stelle. Die Unterhaltspflicht gegenüber Kindern und Ehegatten (auch geschiedenen) geht daher der Unterhaltspflicht von Kindern gegenüber Eltern vor.
Autoren-Porträt von Michael Baczko, Till Richter
Michael Baczko ist seit vielen Jahren Fachanwalt für Sozialrecht mit eigener, traditionsreicher Kanzlei in Erlangen. Er ist Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine, z.B. zur Behindertenförderung oder zur Betreuung von Alleinerziehenden, hält die Mitarbeiterschulungen für den "Weißen Ring", der bundesweiten Hilfsorganisation für Kriminalitätsopfer und ihre Familien, und ist Vertrauensanwalt der Stiftung Gesundheit. Beim Anwalts-Ranking 2002 der Zeitschrift Focus war er als einer der besten deutschen Anwälte für Sozialrecht gelistet. Richter, TillTill Richter ist Fachanwalt für Sozialrecht und langjährig auf dem Gebiet des Familienrechts tätig. Er ist geschäftsführender Gesellschafter der Anwalts- und Steuerkanzlei richter & partner in Erlangen und ebenso Vorstandsmitglied zahlreicher sozialer Institutionen und Vereine. Zuletzt war er auch als Geschäftsführer einer Behinderteneinrichtung tätig und ist deswegen mit der Vertretung gegenüber Behörden und mit den rechtlichen Problemen einer Heimaufnahme bestens vertraut.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Michael Baczko , Till Richter
- 2015, 6. Aufl., 128 Seiten, Maße: 10,6 x 16,5 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe
- ISBN-10: 3648078976
- ISBN-13: 9783648078976
- Erscheinungsdatum: 21.08.2015
Kommentar zu "Elternunterhalt"
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