Fahrlässigkeit und Tatbestandsbestimmtheit
Deutschland und Italien im Vergleich. Diss. Bucerius Law School Hamburg 2004
Der Europäisierungsprozess hat längst auch das materielle Strafrecht erreicht. Zunehmend richtet sich dabei das Augenmerk der Strafrechtswissenschaftler auf die Aufgabe der Ausarbeitung eines einheitlichen"Allgemeinen Teils", ohne den die Bildung eines...
Leider schon ausverkauft
Buch
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Fahrlässigkeit und Tatbestandsbestimmtheit “
Der Europäisierungsprozess hat längst auch das materielle Strafrecht erreicht. Zunehmend richtet sich dabei das Augenmerk der Strafrechtswissenschaftler auf die Aufgabe der Ausarbeitung eines einheitlichen"Allgemeinen Teils", ohne den die Bildung eines echten gemeineuropäischen Strafrechts kaum denkbar ist. Zu diesem Projekt der Konstitutionalisierung des europäischen Strafrechts leistet das Werk einen weiteren Beitrag.
Die Autorin erörtert den Fahrlässigkeitsbegriff nach deutschem und italienischem Strafrecht und untersucht die Vereinbarkeit der gesetzlichen Tatbestände fahrlässiger Erfolgsdelikte mit dem Bestimmtheitsgebot in Deutschland und Italien. Eine vergleichende Untersuchung zu diesem Thema bietet sich an: Während im deutschen Strafgesetz jegliche Definition der Fahrlässigkeit fehlt, sieht der italienische Codice penale eine sehr detaillierte Regelung im Art. 43 vor. Des weiteren wird in Deutschland wie in Italien das Bestimmtheitsdefizit der fahrlässigen Erfolgsdelikteals Problem anerkannt. Die wissenschaftliche Debatte in beiden Ländern weist ein breites Meinungsspektrum auf, in dem ständig neue Akzente gesetzt werden. Diesem Diskurs schließt sich die vorliegende Untersuchung an.
Die Autorin erörtert den Fahrlässigkeitsbegriff nach deutschem und italienischem Strafrecht und untersucht die Vereinbarkeit der gesetzlichen Tatbestände fahrlässiger Erfolgsdelikte mit dem Bestimmtheitsgebot in Deutschland und Italien. Eine vergleichende Untersuchung zu diesem Thema bietet sich an: Während im deutschen Strafgesetz jegliche Definition der Fahrlässigkeit fehlt, sieht der italienische Codice penale eine sehr detaillierte Regelung im Art. 43 vor. Des weiteren wird in Deutschland wie in Italien das Bestimmtheitsdefizit der fahrlässigen Erfolgsdelikteals Problem anerkannt. Die wissenschaftliche Debatte in beiden Ländern weist ein breites Meinungsspektrum auf, in dem ständig neue Akzente gesetzt werden. Diesem Diskurs schließt sich die vorliegende Untersuchung an.
(=Schriften der Bucerius Law School. Herausgegeben von Karsten Schmidt. Band II/4)
Der Europäisierungsprozess hat längst auch das materielle Strafrecht erreicht. Zunehmend richtet sich dabei das Augenmerk der Strafrechtswissenschaftler auf die Aufgabe der Ausarbeitung eines einheitlichen "Allgemeinen Teils", ohne den die Bildung eines echten gemeineuropäischen Strafrechts kaum denkbar ist. Zu diesem Projekt der Konstitutionalisierung des europäischen Strafrechts leistet das Werk einen weiteren Beitrag.
Die Autorin erörtert den Fahrlässigkeitsbegriff nach deutschem und italienischem Strafrecht und untersucht die Vereinbarkeit der gesetzlichen Tatbestände fahrlässiger Erfolgsdelikte mit dem Bestimmtheitsgebot in Deutschland und Italien. Eine vergleichende Untersuchung zu diesem Thema bietet sich an: Während im deutschen Strafgesetz jegliche Definition der Fahrlässigkeit fehlt, sieht der italienische Codice penale eine sehr detaillierte Regelung im Art. 43 vor. Des weiteren wird in Deutschland wie in Italien das Bestimmtheitsdefizit der fahrlässigen Erfolgsdelikte als Problem anerkannt. Die wissenschaftliche Debatte in beiden Ländern weist ein breites Meinungsspektrum auf, in dem ständig neue Akzente gesetzt werden. Diesem Diskurs schließt sich die vorliegende Untersuchung an.
Der Europäisierungsprozess hat längst auch das materielle Strafrecht erreicht. Zunehmend richtet sich dabei das Augenmerk der Strafrechtswissenschaftler auf die Aufgabe der Ausarbeitung eines einheitlichen "Allgemeinen Teils", ohne den die Bildung eines echten gemeineuropäischen Strafrechts kaum denkbar ist. Zu diesem Projekt der Konstitutionalisierung des europäischen Strafrechts leistet das Werk einen weiteren Beitrag.
Die Autorin erörtert den Fahrlässigkeitsbegriff nach deutschem und italienischem Strafrecht und untersucht die Vereinbarkeit der gesetzlichen Tatbestände fahrlässiger Erfolgsdelikte mit dem Bestimmtheitsgebot in Deutschland und Italien. Eine vergleichende Untersuchung zu diesem Thema bietet sich an: Während im deutschen Strafgesetz jegliche Definition der Fahrlässigkeit fehlt, sieht der italienische Codice penale eine sehr detaillierte Regelung im Art. 43 vor. Des weiteren wird in Deutschland wie in Italien das Bestimmtheitsdefizit der fahrlässigen Erfolgsdelikte als Problem anerkannt. Die wissenschaftliche Debatte in beiden Ländern weist ein breites Meinungsspektrum auf, in dem ständig neue Akzente gesetzt werden. Diesem Diskurs schließt sich die vorliegende Untersuchung an.
Bibliographische Angaben
- Autor: Aurelia Colombi Ciacchi
- 2006, 226 Seiten, Maße: 16,1 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Heymanns
- ISBN-10: 3452261298
- ISBN-13: 9783452261298
Kommentar zu "Fahrlässigkeit und Tatbestandsbestimmtheit"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Fahrlässigkeit und Tatbestandsbestimmtheit".
Kommentar verfassen