Handlung und Zurechnung.
Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt zustande, indem jemand einem anderen oder sich selbst eine Veränderung oder deren Ausbleiben begründet zurechnet. Dieses Handlungskonzept hilft, die Rolle der Kausalität, der Intention...
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Produktinformationen zu „Handlung und Zurechnung. “
Die Handlung ist Ergebnis, nicht Gegenstand der Zurechnung. Sie kommt zustande, indem jemand einem anderen oder sich selbst eine Veränderung oder deren Ausbleiben begründet zurechnet. Dieses Handlungskonzept hilft, die Rolle der Kausalität, der Intention und normativer Zurechnungsurteile besser zu verstehen. Es ist daher in der Lage, das Fahrlässigkeits- und das Unterlassungsdelikt je als Handlung aufzufassen, und stellt die Teilbereiche der Straftatlehre auf ein tragfähiges Fundament.
Klappentext zu „Handlung und Zurechnung. “
»Action and Imputation«An action is the result, not the object of an »imputation«. It is constituted if a person imputes a transformation or the absence of a transformation to itself or another person, justified by certain reasons. This concept of action enables a better understanding of the role of causality, intention and normative judgments. It allows to describe the wrongful negligence and omission each as an action and provides a basis for the system of fault requirements.
Inhaltsverzeichnis zu „Handlung und Zurechnung. “
A. EinleitungB. Handlung und normative Zurechnung
Die Begriffe von Handlung und Zurechnung - Besonderheiten der strafrechtlichen Handlungslehre - Der kausale, objektive Handlungsbegriff - Der finale, subjektive Handlungsbegriff - Handlung und Straftatsystem
C. Die Handlung als Ergebnis einer Zurechnung
Sinnsetzung und Gegenstand des Sinnbezugs - Der Zurechnungsgegenstand - Die Kontingenzvoraussetzung - Die intentionale Zurechnung - Die normative Zurechnung
D. Schlussbetrachtung
Literaturverzeichnis und Sachwortregister
Autoren-Porträt von Stephan Ast
Stephan Ast studierte und promovierte an der TU Dresden. Nach dem Referendariat in Berlin habilitierte er sich an der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg. Er vertrat strafrechtliche Lehrstuhle an den Universitäten Hannover, Halle, Dresden, Köln und Bonn und vertritt aktuell in Freiburg.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stephan Ast
- 2019, 227 Seiten, Maße: 16,2 x 23,8 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428153979
- ISBN-13: 9783428153978
- Erscheinungsdatum: 14.03.2019
Pressezitat
»Der Verf. hat die zwei universellen und grundlegenden Begriffe - Handlung und Zurechnung - durchdringend analysiert und daraus eine umfassende Konzeption der Zurechnung erarbeitet, die aus der intentionalen und normativen Zurechnung sowie der Kontingenz besteht. Seine Argumentation ist nicht nur rechtstheoretisch, sondern auch mithilfe der Sprach- und Analysenphilosophie sowie der Soziologie untermauert worden, weshalb das Ergebnis starke Überzeugungskraft hat. Hochgeschätzt werden soll, dass es Ast mit der teleologischen Normableitung gelungen ist, das Verursachungsverbot mit dem Verbot der erfolgsgeeigneten Handlung normentheoretisch zu verknüpfen. Damit hat er der herkömmlichen Debatte um die Normentheorie eine neue Perspektive hinzugefügt. [...] Diese Arbeit hat erfolgreich aufgezeigt, dass die Lehre von der Handlung auch heute nicht marginalisiert werden darf und es vermag, zahlreiche weitere Erkenntnisse zu erbringen.« Prof. Dr. Yuki Nakamichi, in: Goltdammer´s Archiv für Strafrecht, 2/2021
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