Hemmung und Unterbrechung der Gewährleistungsfrist
Die Geltendmachung der Gewährleistung unterliegt den kurzen Gewährleistungsfristen des
933 Abs 1 ABGB. Danach muss bei unbeweglichen Sachen die Gewährleistung binnen drei Jahren und bei beweglichen Sachen binnen zwei Jahren ab vorbehaltloser Übernahme...
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Produktinformationen zu „Hemmung und Unterbrechung der Gewährleistungsfrist “
Klappentext zu „Hemmung und Unterbrechung der Gewährleistungsfrist “
Die Geltendmachung der Gewährleistung unterliegt den kurzen Gewährleistungsfristen des
933 Abs 1 ABGB. Danach muss bei unbeweglichen Sachen die Gewährleistung binnen drei Jahren und bei beweglichen Sachen binnen zwei Jahren ab vorbehaltloser Übernahme gerichtlich geltend gemacht werden. Dass trotz dieser klaren gesetzlichen Regelung immer wieder Fälle vor das Höchstgericht gelangen, in denen es um die Verfristung der Gewährleistungsrechte geht, zeigt, dass die Thematik komplexer ist, als es diese Regelung dem ersten Anschein nach vermuten ließe. Der Grund dafür liegt in den verschiedenen Möglichkeiten, das Ende der Frist durch deren Hemmung und Unterbrechung zeitlich nach hinten zu schieben.
Autoren-Porträt von Johannes Mayrhofer
Dr. Johannes Mayrhofer, LL.B., MBA, ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Hackl Hatak Weixlbaumer in Linz und Lektor an der JKU Linz.
Bibliographische Angaben
- Autor: Johannes Mayrhofer
- 2017, XVI, 194 Seiten, Maße: 15,1 x 22,8 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Manz'sche Verlags- u. Universitätsbuchhandlung
- ISBN-10: 3214036610
- ISBN-13: 9783214036614
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