Berg, A: Irreführung durch gesundheitsbezogene Angaben
Im deutschen Recht ist der Irreführungsschutz bei gesundheitsbezogenen Angaben
in § 11 LFGB geregelt. Wegen des damit verbundenen Gesundheitsschutzes
werden strenge Anforderungen an die Klarheit und Wahrheit einer
Angabe gestellt. Für...
in § 11 LFGB geregelt. Wegen des damit verbundenen Gesundheitsschutzes
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Klappentext zu „Berg, A: Irreführung durch gesundheitsbezogene Angaben “
Im deutschen Recht ist der Irreführungsschutz bei gesundheitsbezogenen Angabenin § 11 LFGB geregelt. Wegen des damit verbundenen Gesundheitsschutzes
werden strenge Anforderungen an die Klarheit und Wahrheit einer
Angabe gestellt. Für krankheitsbezogene Angaben gilt gem. § 12 LFGB ein
absolutes Verbot, d. h. solche Angaben sind unabhängig davon verboten, ob
eine Irreführungsgefahr vorliegt.
Im europäischen Recht ist der allgemeine Irreführungsschutz in der Irreführungsrichtlinie
bzw. der Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken sowie in
der Etikettierungsrichtlinie geregelt. Nach Art. 2 EtRL sind gesundheitsbezogeneAngaben grundsätzlich erlaubt, während krankheitsbezogene Angaben
einem absoluten Verbot unterworfen sind. Damit entspricht die Regelung der des deutschen Rechts.
Bibliographische Angaben
- Autor: Antje Berg
- 200 Seiten, Maße: 14,6 x 21,2 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Cuvillier Verlag
- ISBN-10: 3867276080
- ISBN-13: 9783867276085
- Erscheinungsdatum: 03.06.2008
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