Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts
Von 1800 bis 1919
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung "Körperschaften des öffentlichen Rechts" waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die...
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Klappentext zu „Jüdische Religionsgemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts “
Religionsgemeinschaften, die bei Inkrafttreten der Weimarer Reichsverfassung "Körperschaften des öffentlichen Rechts" waren, bekamen diesen Status vom Grundgesetz garantiert. Allerdings sind die Wirkungen dieser Garantie bis heute im Detail umstritten. Die Autorin untersucht, welche jüdischen Gemeinschaften bis 1919 Körperschaftsstatus erworben hatten und was ihre konkreten Rechte waren. Sie erhellt damit die bisher kaum erforschte Rechtsgeschichte der jüdischen Religionsgemeinschaften und zeigt, welche Rechte vor 1919 außerhalb der Kirchen mit dem Körperschaftsstatus verknüpft waren. So entsteht ein genaueres Bild der Rechtslage, die die Verfassungsgeber 1949 im Grundsatz erhalten wollten.
Autoren-Porträt von Renate Penßel
Die Autorin hat Rechtswissenschaft, Politikwissenschaft, Neuere und neueste Geschichte und Soziologie in Erlangen studiert. Sie ist Akademische Rätin a.Z. am Hans-Liermann-Institut für Kirchenrecht, Lehrstuhl für Kirchenrecht, Staats- und Verwaltungsrecht von Prof. Dr. Heinrich de Wall (Universität Erlangen-Nürnberg).
Bibliographische Angaben
- Autor: Renate Penßel
- 2014, 1. Auflage, 553 Seiten, Maße: 16,4 x 23,6 cm, Gebunden, Deutsch
- Verlag: Böhlau
- ISBN-10: 3412222313
- ISBN-13: 9783412222314
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