Koalitionsfreiheit und Crowdwork.
Zur Kollektivierung der Beschäftigteninteressen soloselbstständiger Crowdworker.. Dissertationsschrift
Crowdworker stehen als Soloselbststandige außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen steht ihnen die entwicklungsoffen formulierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG offen. Daraus folgt zwar kein Recht...
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Produktinformationen zu „Koalitionsfreiheit und Crowdwork. “
Crowdworker stehen als Soloselbststandige außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen steht ihnen die entwicklungsoffen formulierte Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG offen. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifverträge, wohl aber schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen. Diese sind mit atypischen Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten in Einklang.
Klappentext zu „Koalitionsfreiheit und Crowdwork. “
Crowdwork im engeren Sinne meint die Erledigung rein digitaler, ortsungebundener Arbeitsaufgaben. Crowdworker erbringen ihre Arbeit in der Regel als Soloselbststandige auf werkvertraglicher Basis und damit außerhalb des klassischen Arbeitsrechts. Vor diesem Hintergrund wurden Möglichkeiten der Interessenkollektivierung als Mechanismus zur Herbeiführung angemessener Arbeitsbedingungen untersucht. Crowdworker partizipieren an der entwicklungsoffen formulierten Koalitionsfreiheit nach Art. 9 Abs. 3 GG, weil sie, Arbeitnehmern vergleichbar, schutzbedürftig und in der Wahrnehmung ihrer Vertragsfreiheit stark eingeschränkt sind. Daraus folgt zwar kein Recht zum Abschluss normativ wirkender Tarifvertrage, Crowdworker können die Koalitionsfreiheit gleichwohl durch den Abschluss schuldrechtlicher Kollektivvereinbarungen mit ihren Auftraggebern wahrnehmen. Diese sind durch atypische Arbeitskampfmaßnahmen erstreitbar und stehen im Einklang mit dem Kartellrecht sowie den europäischen Grundfreiheiten.
Inhaltsverzeichnis zu „Koalitionsfreiheit und Crowdwork. “
1. GrundlagenEinführung - Formen und Verbreitung von Crowdwork
2. Crowdwork als rechtliches Phänomen
Rechtliche Einordnung von Crowdworkern - Rechtsrahmen für soloselbststandige Crowdworker de lege lata - Internationales Crowdwork - Ergebnisse des Zweiten Teils
3. Interessenkollektivierung soloselbstständiger Crowdworker
Verfassungsrechtlicher Rahmen - Kollektivmaßnahmen abseits klassischer Tarifvertrage - Kartellrechtliche Grenzen kollektiver Maßnahmen - Grenzziehung durch europaische Grundfreiheiten
4. Schluss
Zusammenfassung der Ergebnisse - Schlussbetrachtung
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Jan Armin Gärtner
Jan Armin Gärtner studierte Rechtswissenschaften an der Georg-August-Universität zu Göttingen und der National University of Ireland in Galway. Nach dem Studium promovierte er am Lehrstuhl für Arbeitsrecht und Bürgerliches Recht von Prof. Dr. Rüdiger Krause in Göttingen und war dort als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig. Seit September 2019 ist er Referendar im Bezirk des Oberlandesgerichts Braunschweig. Er absolvierte Stationen u.a. in der Denkfabrik Digitale Arbeitsgesellschaft des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales in Berlin sowie in einer Wirtschaftskanzlei in Hamburg im Bereich Arbeitsrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Jan Armin Gärtner
- 2020, IV, 381 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428181379
- ISBN-13: 9783428181377
- Erscheinungsdatum: 03.11.2020
Rezension zu „Koalitionsfreiheit und Crowdwork. “
»In Summe wird bei der Lektüre des Werks jedenfalls deutlich, dass die Kollektivierungstendenzen im Bereich der Plattformökonomie noch in den Kinderschuhen stecken und Anpassungen des geltenden rechtlichen Rahmens wohl geboten sind. Wissenschaftlich fundierte und kritische Auseinandersetzungen wie die vorliegende Dissertation von Jan Armin Gärtner, welche nicht nur strukturelle Konfliktlagen, sondern auch gekonnt Lösungsansätze aufzeigen, leisten hier zweifelsohne einen äußerst wichtigen Beitrag zur Diskussion und Weiterentwicklung der Materie. Das rezensierte Werk kann daher uneingeschränkt empfohlen werden.« Sophie Schwertner, in: Das Recht der Arbeit, 1/2022
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