Krankenhausrecht
Planung - Finanzierung - Wettbewerb
Das Krankenhausrecht steuert die Tätigkeit der Krankenhausleitungen und die strategischen Entscheidungen der Krankenhausträger. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu den klassischen Feldern des Krankenhausrechts gehört die staatliche...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Krankenhausrecht “
Das Krankenhausrecht steuert die Tätigkeit der Krankenhausleitungen und die strategischen Entscheidungen der Krankenhausträger. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu den klassischen Feldern des Krankenhausrechts gehört die staatliche Planung und Finanzierung der Krankenhäuser sowie die arbeitsrechtliche Thematik mit Chefärzten. Sie stehen im Mittelpunkt des Buches. Dargestellt werden aber auch die rechtlichen Vorgaben bei Krankenhaus-GmbHs, bei der Werbung für Krankenhausleistungen, bei Zusammenschlüssen und Kooperationen von Krankenhäusern, bei der Arzneimittelversorgung sowie die Besonderheiten im Steuerrecht und beim Jahresabschluss.
Klappentext zu „Krankenhausrecht “
Das Krankenhausrecht steuert die Tätigkeit der Krankenhausleitungen und die strategischen Entscheidungen der Krankenhausträger. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu den klassischen Feldern des Krankenhausrechts gehört die staatliche Planung und Finanzierung der Krankenhäuser sowie die arbeitsrechtliche Thematik mit Chefärzten. Sie stehen im Mittelpunkt des Buches. Dargestellt werden aber auch die rechtlichen Vorgaben bei Krankenhaus-GmbHs, bei der Werbung für Krankenhausleistungen, bei Zusammenschlüssen und Kooperationen von Krankenhäusern, bei der Arzneimittelversorgung sowie die Besonderheiten im Steuerrecht und beim Jahresabschluss.Deshalb ist die vorgelegte Gesamtdarstellung des Krankenhausrechts ein Gemeinschaftswerk von jeweils in ihrem Bereich spezialisierten Rechtsanwälten und Wirtschaftsprüfern aus den Sozietäten OPPENLÄNDER Rechtsanwälte und Ebner, Stolz & Partner.
Es richtet sich an die Verantwortlichen in Krankenhäusern und bei den Krankenhausträgern.
Das Krankenhausrecht steuert die T tigkeit der Krankenhausleitungen und die strategischen Entscheidungen der Krankenhaustr ger. Es umfasst eine Vielzahl unterschiedlicher Rechtsgebiete. Zu den klassischen Feldern des Krankenhausrechts geh rt die staatliche Planung und Finanzierung der Krankenh user sowie die arbeitsrechtliche Thematik mit Chef rzten. Sie stehen im Mittelpunkt des Buches. Dargestellt werden aber auch die rechtlichen Vorgaben bei Krankenhaus-GmbHs, bei der Werbung f r Krankenhausleistungen, bei Zusammenschl ssen und Kooperationen von Krankenh usern, bei der Arzneimittelversorgung sowie die Besonderheiten im Steuerrecht und beim Jahresabschluss.
Deshalb ist die vorgelegte Gesamtdarstellung des Krankenhausrechts ein Gemeinschaftswerk von jeweils in ihrem Bereich spezialisierten Rechtsanw lten und Wirtschaftspr fern aus den Soziet ten OPPENL NDER Rechtsanw lte und Ebner, Stolz & Partner.
Es richtet sich an die Verantwortlichen in Krankenh usern und bei den Krankenhaustr gern.
Deshalb ist die vorgelegte Gesamtdarstellung des Krankenhausrechts ein Gemeinschaftswerk von jeweils in ihrem Bereich spezialisierten Rechtsanw lten und Wirtschaftspr fern aus den Soziet ten OPPENL NDER Rechtsanw lte und Ebner, Stolz & Partner.
Es richtet sich an die Verantwortlichen in Krankenh usern und bei den Krankenhaustr gern.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Heinz-Uwe Dettling , Timo Kieser , Christofer Lenz
- 2007, 318 Seiten, Maße: 15,4 x 23,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Mitarbeit:Schanbacher, Brent; Witzemann, Ulrich; Leinekugel, Rolf; Baumann, Thomas; Ulshöfer, Matthias
- Verlag: Wissenschaftliche Verlagsgesellschaft Stuttgart
- ISBN-10: 3804724086
- ISBN-13: 9783804724082
- Erscheinungsdatum: 01.06.2007
Rezension zu „Krankenhausrecht “
"... eine erfreuliche Bereicherung des Buchmarktes." Rüdiger Zuck VSSR 1/2008 20190101
Kommentar zu "Krankenhausrecht"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Krankenhausrecht".
Kommentar verfassen