Leasing: Eine Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Aspekte
Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Maschinen und andere Betriebsmittel nicht mehr durch Kauf als Objekt des Anlagevermögens zu erwerben, sondern sich nur deren Nutzung für einen definierten Zeitraum mittels Leasing zu sichern. Leasing ist in der Regel...
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Produktinformationen zu „Leasing: Eine Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Aspekte “
Klappentext zu „Leasing: Eine Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Aspekte “
Immer mehr Unternehmen gehen dazu über, Maschinen und andere Betriebsmittel nicht mehr durch Kauf als Objekt des Anlagevermögens zu erwerben, sondern sich nur deren Nutzung für einen definierten Zeitraum mittels Leasing zu sichern. Leasing ist in der Regel eine Form der langfristigen Fremdfinanzierung, bei der Leasingnehmer und -geber ein für einen festgelegten Zeitraum geltendes miet- oder pachtähnliches Verhältnis eingehen. Zum einen wird das Eigenkapital geschont zum anderen soll ein steuerlicher Effekt erreicht werden, da die Leasingausgaben bei korrekter Gestaltung des Leasingvertrages in voller Höhe als Betriebsausgaben absetzbar sind. Außerdem kann das Unternehmen in regelmäßigen Abständen über neue Produktionsmittel auf dem aktuellen Stand der Technik verfügen. Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem Themenkomplex Leasing, der aus unterschiedlichen betriebswirtschaftlichen Blickwinkeln betrachtet und analysiert werden soll. Gleichzeitig soll kritisch hinterfragt werden, ob Leasing im Vergleich zum Kauf eines Anlagegutes wirklich die Vorteile bietet, mit denen es von der Leasingindustrie beworben wird. Dies ist insbesondere unter dem Hintergrund zu betrachten, dass die auftretenden Leasinggesellschaften mit ihrer Geschäftstätigkeit (fast) immer eine Gewinnerzielungsabsicht haben.
Lese-Probe zu „Leasing: Eine Betrachtung der betriebswirtschaftlichen Aspekte “
Textprobe:Kapitel 3.2, Bilanzierung nach internationaler Rechnungslegung:
Auch für deutsche Unternehmen ergibt sich seit gut einem Jahrzehnt die Notwendigkeit, nach internationalen Rechnungslegungsstandards zu bilanzieren. Der Börsengang der Daimler Benz AG 1993 an der amerikanischen "Wall Street" (NYSE) war eins der ersten prominenten Beispiele dafür. Als Zulassungsvoraussetzung für den Börsengang verlangte die amerikanische Börsenaufsicht SEC eine Überleitungsrechnung vom deutschen HGB-Abschluss auf einen US-GAAP konformen Abschluss (vgl. PRANGENBERG 2000, XIII f.). Die Einführung des Segments "Neuer Markt" an der Frankfurter Börse 1997 verlangte für dort gelistete Unternehmen verbindlich einen Abschluss nach internationalen Rechnungslegungsstandards (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 3).
3.2.1, Relevanz internationaler Regelungen für deutsche Unternehmen:
Die unterschiedlichen lokalen Steuer- und Rechtssysteme haben in den verschiedenen Ländern unterschiedliche Rechnungslegungssysteme hervorgebracht. Prinzipiell kann dabei eine angloamerikanische und eine kontinentaleuropäische Entwicklungsrichtung unterschieden werden (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 13f.).
Im angloamerikanischen Raum basiert das Rechtssystem auf dem sog. Case Law, dem Richter- und Fallrecht. Gleichzeitig existiert ein Kapitalmarkt, der kapitalsuchenden Unternehmen eine Vielzahl potenzieller Eigen- und Fremdkapitalgeber anbietet. In diesem Umfeld hat der Kapitalmarkt selber die Entwicklung der Rechnungslegungsstandards über private Organisationen geregelt, weitestgehend ohne staatliche Eingriffe. Die Informationen der Abschlusswerke sind auf die Bedürfnisse aktueller und zukünftiger Investoren abgestimmt. Dabei ist die wahrheitsgemäße Darstellung der Finanz- und Vermögenswerte des Unternehmens oberstes Ziel (vgl. PELLENS u.a. 2004, 34ff.).
Der kontinentaleuropäische Raum, insbesondere in Deutschland und der Schweiz, ist durch die Dominanz des verallgemeinernden, geschriebenen Gesetzes, des Code Law,
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geprägt. In diesem Umfeld werden die Rechnungslegungsstandards von der Legeslative durch Gesetze (z.B. in Deutschland durch das HGB) vorgegeben. Die Bilanzierungsvorschriften für spezielle Bilanzierungsfälle werden dann deduktiv aus dem Gesetzestext abgeleitet. Zielsetzung der Rechnungslegung ist dabei der Gläubigerschutz, die Maßgeblichkeit für die Unternehmensbesteuerung und die Ermittlung des ausschüttbaren Gewinns. Die gesamte Bewertungspraxis steht unter dem Vorsichtsprinzip. Der Kapitalmarkt ist traditionell mehr auf die Beschaffung von Fremdkapital über Kreditinstitute geprägt (vgl. SELCHERT/ERHARDT 2003, 9ff.).
Diese unterschiedliche Ausrichtung der verschiedenen Systeme führt dazu, dass die jeweiligen Abschlüsse eine unterschiedliche Aussagekraft haben und schwer miteinander zu vergleichen sind. HGB-Abschlüsse mit ihren Bewertungswahlrechten, stillen Reserven und steuerlich-geprägten Wertansätzen reichen internationalen Investoren und Rating-Agenturen für eine verlässliche Unternehmensbewertung nicht aus (vgl. PELLENS u.a. 2004, 42f.). Um auf den internationalen Märkten agieren zu können, sind die Unternehmen also gezwungen, neben dem HGB-Abschluss auch einen international anerkannten Abschluss zu erstellen. Dies verursacht durch die doppelte Abschlusserstellung natürlich entsprechende Kosten (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 62).
Innerhalb der EU setzten im Rahmen der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes früh Prozesse zur Vereinheitlichung und Standardisierung ein (vgl. GLAUM/MANDLER 1996, 11f.). Bereits 1985 setzte der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BilRiLiG) die 4., 7. und 8. EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungslegung im HGB um. Doch die prinzipielle Ausrichtung des HGB mit Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz wurde nicht geändert. Erst 1998 wurde für deutsche, kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) die Möglichkeit zu einem
Diese unterschiedliche Ausrichtung der verschiedenen Systeme führt dazu, dass die jeweiligen Abschlüsse eine unterschiedliche Aussagekraft haben und schwer miteinander zu vergleichen sind. HGB-Abschlüsse mit ihren Bewertungswahlrechten, stillen Reserven und steuerlich-geprägten Wertansätzen reichen internationalen Investoren und Rating-Agenturen für eine verlässliche Unternehmensbewertung nicht aus (vgl. PELLENS u.a. 2004, 42f.). Um auf den internationalen Märkten agieren zu können, sind die Unternehmen also gezwungen, neben dem HGB-Abschluss auch einen international anerkannten Abschluss zu erstellen. Dies verursacht durch die doppelte Abschlusserstellung natürlich entsprechende Kosten (vgl. ACHLEITNER/BEHR 2003, 62).
Innerhalb der EU setzten im Rahmen der Schaffung des gemeinsamen Binnenmarktes früh Prozesse zur Vereinheitlichung und Standardisierung ein (vgl. GLAUM/MANDLER 1996, 11f.). Bereits 1985 setzte der deutsche Gesetzgeber mit dem Bilanzrichtliniengesetz (BilRiLiG) die 4., 7. und 8. EU-Richtlinie zur Harmonisierung der Rechnungslegung im HGB um. Doch die prinzipielle Ausrichtung des HGB mit Vorsichtsprinzip und Gläubigerschutz wurde nicht geändert. Erst 1998 wurde für deutsche, kapitalmarktorientierte Mutterunternehmen mit dem Kapitalaufnahmeerleichterungsgesetz (KapAEG) die Möglichkeit zu einem
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Bibliographische Angaben
- Autor: Manuel Löbach
- 2015, 84 Seiten, 13 Abbildungen, Maße: 19 x 27 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Igel Verlag RWS
- ISBN-10: 3954852977
- ISBN-13: 9783954852970
- Erscheinungsdatum: 02.04.2015
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