Mietminderung und Mietmängel - inkl. Arbeitshilfen online
Praxiswissen für Vermieter
Darf man als Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnqualität aufgrund einer Renovierung zwischenzeitlich beeinträchtigt ist? Und was kann man als Vermieter tun, wenn der Mieter bereits gemindert hat? Die beiden Autorinnen klären auf, wann eine Mietminderung...
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Klappentext zu „Mietminderung und Mietmängel - inkl. Arbeitshilfen online “
Darf man als Mieter die Miete mindern, wenn die Wohnqualität aufgrund einer Renovierung zwischenzeitlich beeinträchtigt ist? Und was kann man als Vermieter tun, wenn der Mieter bereits gemindert hat? Die beiden Autorinnen klären auf, wann eine Mietminderung gerechtfertigt ist und wann nicht. Sie zeigen, wie Vermieter richtig reagieren und erklären wann sich der Gang vor Gericht lohnt.Inhalte:
Auswirkungen der Mietrechtsreform 2013.
Was ist ein Mietmangel?
Häufige Streitthemen: Lärm, Schimmel oder Feuchtigkeit.
Arbeitshilfen online:
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Lese-Probe zu „Mietminderung und Mietmängel - inkl. Arbeitshilfen online “
MangelbegriffDie Geltendmachung von Gewährleistungsrechten knüpft an das Vorliegen eines Mangels an der Mietsache an. Die rechtliche Beurteilung und Behandlung eines Sachverhalts hängt daher maßgeblich davon ab, ob das Bestehen eines Mangels bejaht werden kann oder nicht.
Hauptpflichten der Mietparteien (§ 535 BGB)
Verstöße gegen vertragliche oder gesetzliche Verpflichtungen können zu Ansprüchen der jeweiligen Vertragspartner führen. Um zu prüfen, ob ein entsprechender Verstoß und in der Folge eventuell ein Mangel an der Mietsache vorliegt, muss zunächst geklärt werden, welche Pflichten und Aufgaben der Vermieter bzw. der Mieter zu erfüllen hat.
Pflichten des Vermieters
Zu den Hauptpflichten des Vermieters aus dem Mietverhältnis zählt zum einen die Verpflichtung zur Überlassung der Mietsache und zum anderen die Erhaltung der Mietsache (§ 535 Abs. 1 BGB). Danach hat der Vermieter dem Mieter die Mietsache in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten. Den Vermieter trifft daher grundsätzlich die Instandhaltungs- und Instandsetzungspflicht im Bezug auf die Mietsache. Der Vermieter ist stets dafür verantwortlich, dass der Gebrauch der Mietsache während der gesamten Mietdauer für den Mieter uneingeschränkt möglich ist.
Die Beantwortung der Frage, welche Räume und Bereiche eines Anwesens oder Grundstücks zur Mietsache gehören, richtet sich nach den zwischen den Parteien im Mietvertrag getroffenen Vereinbarungen. Was zur Mietsache gehört, ist - sofern keine eindeutigen Vereinbarungen getroffen wurden - durch Auslegung zu ermitteln (§§ 157, 242 BGB). Aus der Tatsache, dass der Vermieter über einen längeren Zeitraum hinweg die Nutzung von Grundstücksteilen oder Räumen durch den Mieter geduldet hat, kann nicht hergeleitet werden, dass diese nunmehr zum Vertragsgegenstand zählen. Es handelt sich bei einer solchen Duldung
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durch den Vermieter in der Regel nur um eine Gestattung, die jederzeit widerrufen werden kann (vgl. KG Berlin, Urteil vom 1.12.2008, 8 U 121/08, WuM 2009, 654).
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Inhaltsverzeichnis zu „Mietminderung und Mietmängel - inkl. Arbeitshilfen online “
Einleitung Mangelbegriff Hauptpflichten der Mietparteien (535 BGB) Sachmangel Rechtsmangel Zugesicherte Eigenschaft Mietminderung Höhe der Mietminderung Bemessungsgrundlage der Minderung Berücksichtigung der Minderung bei der Betriebskostenabrechnung Ausschluss der Minderung Unerheblichkeit des Mangels Kenntnis des Mieters Schadensverursachung durch den Mieter Der Mieter vereitelt Erhaltungsmaßnahmen Ausschluss der Minderung bei energetischer Modernisierung Vertraglicher Minderungsausschluss Modernisierungsvereinbarung Rechte des Vermieters Besichtigungs-/Betretungsrecht Durchführung von Erhaltungsmaßnahmen Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen Abmahnung Kündigung Schadensersatzanspruch des Vermieters Besonderheiten bei Lärm Ursachen von Störungen durch Lärm Ruhezeiten/Zimmerlautstärke Bewertung von Lärm Einzelfälle Vorgehensweise bei Lärmbelästigungen Beweislast Besonderheiten bei Feuchte und Schimmel Ursachen von Schimmel- und Feuchteschäden Beweislage Fogging Umweltgifte Elektrosmog Legionellen Sonstige Gifte Vorgehensweise des Vermieters Klagearten Beweislast Pflichten und Rechte des Mieters Pflichten des Mieters Rechte Mietminderungstabelle Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Birgit Noack, Martina Westner
Noack, BirgitDie Rechtsanwältin Birgit Noack ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.Westner, Martina
Martina Westner, Rechtsanwältin, ist seit über 15 Jahren als Beraterin beim Haus- und Grundbesitzerverein München mit dem Schwerpunkt Mietrecht tätig.
Bibliographische Angaben
- Autoren: Birgit Noack , Martina Westner
- 2014, 1. Aufl., 245 Seiten, Maße: 16,9 x 24,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Haufe-Lexware
- ISBN-10: 3648050397
- ISBN-13: 9783648050392
- Erscheinungsdatum: 24.06.2014
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