Pflichtdelikt und Beteiligung
Zugleich ein Beitrag zur Einheitlichkeit der Zurechnung bei Tun und Unterlassen.
Die Abhandlung liefert einen Beitrag zu der erstmals von Roxin begründeten Pflichtdeliktslehre. Zunächst wird geprüft, ob sämtliche Unterlassungsstraftaten Pflichtdelikte sind, was jedoch verneint wird: Die Bestrafung einiger...
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Produktinformationen zu „Pflichtdelikt und Beteiligung “
Die Abhandlung liefert einen Beitrag zu der erstmals von Roxin begründeten Pflichtdeliktslehre. Zunächst wird geprüft, ob sämtliche Unterlassungsstraftaten Pflichtdelikte sind, was jedoch verneint wird: Die Bestrafung einiger Unterlassungen bedarf keines besonderen Grundes, liegt also keinem Pflichtdelikt zugrunde, weil sie der negativen "ursprünglichen Verbindlichkeit" des Bürgers (entgegen Feuerbach) entspringt. Dabei wurde das Ergebnis anhand rechtsphilosophischer Überlegungen untermauert. Insbesondere Hegel und Fries haben nämlich erkannt, daß Jedermanns-Handlungspflichten auch auf dem Prinzip des neminem laede basieren können. Diese und andere Philosophen (etwa auch Schopenhauer) haben darüber hinaus aber einige positive, besondere Pflichten anerkannt, die eine ganz andere Struktur als die negativen Pflichten aufweisen. Anhand dieser Erkenntnisse legt Javier Sánchez-Vera die geistesgeschichtlichen Wurzeln der Herrschafts- und Pflichtdelikte dar.
Weiterhin wird der Vorwurf zurückgewiesen, daß die Handlungspflichten der Pflichtdelikte eine unzulässige Moralisierung des Rechts darstellen, weil sie die Freiheit des Einzelnen mehr als die Unterlassungspflichten der Herrschaftsdelikte beschränken. Auch die monistischen Modelle, die allein auf die Herrschaft abstellen (Gallas, Schünemann, Freund) sowie die vermittelnden Auffassungen (insbesondere Bloy), werden überprüft und abgelehnt.
Schließlich untersucht der Autor die möglichen Beteiligungsformen im Bereich der Pflichtdelikte daraufhin, ob also Polizisten, Eltern etc. immer als Täter haften, oder aber auch Mittäter, mittelbare Täter und Gehilfen oder Anstifter sein können. Auch die Frage der Beteiligung am Pflichtdelikt wird eingehend erörtert, vor allem die Anwendung des § 28 StGB. Bisher ist der Lehre eine befriedigende Lösung zur Interpretation dieser Vorschrift nicht gelungen. Die im Laufe der Abhandlung gewonnenen Erkenntnisse zeigen sich bei der Untersuchung dieses Problems als sehr hilfreich, so daß im Lichte der Lehre vom Pflichtdelikt ein neuer Lösungsvorschlag unterbreitet werden kann.
Klappentext zu „Pflichtdelikt und Beteiligung “
Die Abhandlung liefert einen Beitrag zu der erstmals von Roxin begründeten Pflichtdeliktslehre. Zunächst wird geprüft, ob sämtliche Unterlassungsstraftaten Pflichtdelikte sind, was jedoch verneint wird: Die Bestrafung einiger Unterlassungen bedarf keines besonderen Grundes, liegt also keinem Pflichtdelikt zugrunde, weil sie der negativen "ursprünglichen Verbindlichkeit" des Bürgers (entgegen Feuerbach) entspringt. Dabei wurde das Ergebnis anhand rechtsphilosophischer Überlegungen untermauert. Insbesondere Hegel und Fries haben nämlich erkannt, daß Jedermanns-Handlungspflichten auch auf dem Prinzip des neminem laede basieren können. Diese und andere Philosophen (etwa auch Schopenhauer) haben darüber hinaus aber einige positive, besondere Pflichten anerkannt, die eine ganz andere Struktur als die negativen Pflichten aufweisen. Anhand dieser Erkenntnisse legt Javier Sánchez-Vera die geistesgeschichtlichen Wurzeln der Herrschafts- und Pflichtdelikte dar.Weiterhin wird der Vorwurf zurückgewiesen, daß die Handlungspflichten der Pflichtdelikte eine unzulässige Moralisierung des Rechts darstellen, weil sie die Freiheit des Einzelnen mehr als die Unterlassungspflichten der Herrschaftsdelikte beschränken. Auch die monistischen Modelle, die allein auf die Herrschaft abstellen (Gallas, Schünemann, Freund) sowie die vermittelnden Auffassungen (insbesondere Bloy), werden überprüft und abgelehnt.
Schließlich untersucht der Autor die möglichen Beteiligungsformen im Bereich der Pflichtdelikte daraufhin, ob also Polizisten, Eltern etc. immer als Täter haften, oder aber auch Mittäter, mittelbare Täter und Gehilfen oder Anstifter sein können. Auch die Frage der Beteiligung am Pflichtdelikt wird eingehend erörtert, vor allem die Anwendung des 28 StGB. Bisher ist der Lehre eine befriedigende Lösung zur Interpretation dieser Vorschrift nicht gelungen. Die im Laufe der Abhandlung gewonnenen Erkenntnisse zeigen sich bei der Untersuchung dieses Problems als sehr hilfreich, so daß im
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Lichte der Lehre vom Pflichtdelikt ein neuer Lösungsvorschlag unterbreitet werden kann.
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Inhaltsverzeichnis zu „Pflichtdelikt und Beteiligung “
Einleitung - Erster Teil: Die Lehre vom Pflichtdelikt; Ausgangspunkt: Die erste Formulierung: Roxin
- Der Ansatz Jakobs' zur Lehre vom Pflichtdelikt
- Die Unterlassungsverbrechen als Pflichtdelikte?
- Zweiter Teil: Weiterentwicklung der Lehre vom Pflichtdelikt: Nochmals: Zur Frage der Unterlassungsstraftaten als Pflichtdelikte
- Die Wurzeln der Pflicht- und Herrschaftsdelikte
- Genaueres über die Verbote und Gebote und über die Institutionen
- Pflichtdelikte als unzulässige Moralisierung des Rechts?
- Die "Jagd" nach der Herrschaft in den Pflichtdelikten: Erste Überlegungen zur Beteiligung bei Pflichtdelikten
- Dritter Teil: Die Beteiligung bei und an Pflichtdelikten: Die Beteiligung bei Pflichtdelikten
- Die Beteiligung an Pflichtdelikten
- Eine harmonische Lösung für Par. 28 StGB im Lichte der Lehre vom Pflichtdelikt
- Anhang: Konkurrenzen und Strafmilderungsmöglichkeiten bei Pflichtdelikten
- Zusammenfassung
- Literaturverzeichnis
- Sachregister
Bibliographische Angaben
- Autor: Javier Sánchez-Vera
- 1999, 1., Aufl., 266 Seiten, Maße: 15,7 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428096126
- ISBN-13: 9783428096121
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