Probleme gruppengerechter Versorgungsüberleitung.
7 AAÜG im Lichte des Grundgesetzes.
Die deutsche Wiedervereinigung ist nach mehr als zwanzig Jahren für viele nur noch ein Datum der Geschichte. Dennoch hat die juristische Gestaltung der Staatenzusammenführung durch den Einigungsvertrag Verwerfungen insbesondere bei der...
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Klappentext zu „Probleme gruppengerechter Versorgungsüberleitung. “
Die deutsche Wiedervereinigung ist nach mehr als zwanzig Jahren für viele nur noch ein Datum der Geschichte. Dennoch hat die juristische Gestaltung der Staatenzusammenführung durch den Einigungsvertrag Verwerfungen insbesondere bei der Ausführungsgesetzgebung ergeben, die einige Gruppen ehemaliger Versorgungsberechtigter nicht nur wirtschaftlich belasten, sondern auch diskriminieren. Hans Schneider hatte schon 1974 konstatiert: »Der Jurist bewältigt die Vergangenheit, indem er die Gegenwart zu befrieden sucht«.Im Schrifttum und in den parlamentarischen Beratungen wurde teilweise schon früh auf verfassungsrechtliche Bedenken gegen einige Regelungen der Rentenüberleitung aufmerksam gemacht, insbesondere weil Pönalisierungserwägungen mit der Wertneutralität des Sozialversicherungsrechts in Widerstreit gerieten. Mehrere verfassungswidrige Auswüchse der Sozialgesetzgebung konnte das Bundesverfassungsgericht - mitunter in mehreren Anläufen - beseitigen. Durch Novellierungen desAnspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes sowie durch neuere Forschungen zur Einkommensstruktur im sogenannten X-Bereich und in der Volkswirtschaft der DDR wird das Problem verfassungsgemäßer gruppengerechter Versorgungsüberleitung erneut aktuell. Hier hat das Bundesverfassungsgericht ungeachtet des weitgefassten Tatbestands des Gleichheitssatzes feste Grenzen abgesteckt, wonach eine Gruppe von Normadressaten nicht anders als eine vergleichbare Gruppe behandelt werden darf, es sei denn, dass zwischen beiden Gruppen so erhebliche Unterschiede nach Art und Gewicht bestehen, dass sie die Ungleichbehandlung rechtfertigen.
Inhaltsverzeichnis zu „Probleme gruppengerechter Versorgungsüberleitung. “
1. Teil: Entwicklung1. Die Alterssicherung in der DDR
2. Die Aufhebung der Versorgungsordnung des MfS/AfNS durch Volkskammer-Gesetz
3. Verträge und Rechtsakte zur Deutschen Einheit
4. Die Renten-Überleitung im wiedervereinigten Deutschland
2. Teil: Verfassungsrechtliche Prüfung
1. Konformität mit dem Gleichheitssatz?
2. Übereinstimmung mit der Eigentumsgarantie?
3. Zur »Sonderstellung« des Ministeriums für Staatssicherheit
3. Teil: Verfassungsprozessuale Fragen
1. Bindung des Bundesverfassungsgerichts an seine eigenen Entscheidungen
2. Zulässigkeit erneuter Verfassungsbeschwerden
3. Neue und rechtserhebliche Tatsachen zur Beurteilung des
7 AAÜG
4. Annahmevoraussetzungen gemäß
93a BVerfGG
5. Zu den Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Urteilsverfassungsbeschwerde
4. Teil: Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Personen- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Detlef Merten
Professor Dr. Dr. Detlef Merten ist Inhaber des Lehrstuhls für Öffentliches Recht an der Deutschen Hochschule für Verwaltungswissenschaften und Richter am Verfassungsgerichtshof Rheinland-Pfalz.
Bibliographische Angaben
- Autor: Detlef Merten
- 2012, 267 Seiten, Maße: 15,8 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428138430
- ISBN-13: 9783428138432
- Erscheinungsdatum: 24.07.2012
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