Ratgeber Beschäftigung von Auszubildenden
Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen, steuer- und sozialversicherungsrechtliche Fallstricke
Ausbildung war in den letzten Monaten durch die Rahmenbedingungen der Corona-Krise sehr schwierig und verlangte den Ausbildungsunternehmen viel ab. Neben dem Mehraufwand zeitlicher und auch finanzieller Natur kommt der Angemessenheit der Vergütung eine hohe...
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Produktinformationen zu „Ratgeber Beschäftigung von Auszubildenden “
Klappentext zu „Ratgeber Beschäftigung von Auszubildenden “
Ausbildung war in den letzten Monaten durch die Rahmenbedingungen der Corona-Krise sehr schwierig und verlangte den Ausbildungsunternehmen viel ab. Neben dem Mehraufwand zeitlicher und auch finanzieller Natur kommt der Angemessenheit der Vergütung eine hohe Bedeutung zu, da für die Ausbildungsvergütung enge Vorgaben fixiert wurden.Zur Abmilderung der Belastung lockt für 2021 das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" mit vier Förderoptionen finanzieller Natur. Besondere Möglichkeiten im Lohnsteuerrecht und bei der Sozialversicherung können genutzt werden und unter Hinzunahme des Arbeitsrechtes kann die Vorabprüfung von Azubis auf deren Eignung für den jeweiligen Beruf oder Betrieb noch besser ausgeführt werden.Fest steht: Wir können mit diesem Ratgeber sicher nicht jede Frage beantworten. Wenn Ihnen aber Rahmenbedingungen und Ideen bewusst sind, lassen sich sicher leicht Lösungen für die jeweiligen Fragestellungen unter Zuhilfenahme der jeweiligen Experten finden.Für Detailfragen, auch zu den Einsatzmöglichkeiten der DATEV-Lösungen, ist immer der Steuerberater der richtige Ansprechpartner.
Lese-Probe zu „Ratgeber Beschäftigung von Auszubildenden “
Das Thema Ausbildung war in den letzten Wochen und Monaten durch die Rahmenbedingungen der Corona-Pandemie teilweise sehr schwierig und verlangte den Ausbildungsunternehmen viel ab. Das derzeitige Problem ist dabei weniger der Wille zur Ausbildung, als die Durchführung an sich, die sich durch Vereinzelungsmaßnahmen und Homeoffice oftmals nur sehr eingeschränkt realisieren lässt. Neben diesem Mehraufwand zeitlicher und damit doch auch finanzieller Natur kommt nicht erst seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes der Angemessenheit der Vergütung eine hohe Bedeutung zu, da auch für die Ausbildungsvergütung (über die Vorgaben von Tarifverträgen hinaus) enge Vorgaben fixiert wurden. Wichtig ist aber für alle am Ende, dass der Erfolg für die Zukunft der Unternehmen unter anderem auf gut ausgebildeten Auszubildenden fußt und nur durch das Vorantreiben dieser Maßnahmen werden wir auf Dauer unseren Fachkräftemangel mit stabilisieren können. Zur Abmilderung der Belastung lockt für 2021 das Bundesprogramm "Ausbildungsplätze sichern" mit vier Förderoptionen finanzieller Natur. Besondere Möglichkeiten im Lohnsteuerrecht und bei der Sozialversicherung können genutzt werden und unter Hinzunahme des Arbeitsrechtes kann die Vorabprüfung von Auszubildenden auf deren Eignung für den jeweiligen Beruf oder Betrieb noch besser ausgeführt werden.Fest steht: Wir können mit diesem Ratgeber sicher nicht jede Frage beantworten. Dazu ist allein die Komplexität der zu beachtenden Gesetzesnormen zu hoch: Das JArbSchG regelt z. B. Arbeitsbedingungen und Arbeitszeit, während das BBiG das Rechtsverhältnis zwischen Auszubildenden und Betrieb beinhaltet. Daneben ist nicht erst seit Einführung des gesetzlichen Mindestlohnes die Bestimmung der Höhe bzw. Angemessenheit der Vergütung nicht immer leicht zu ermitteln. Besonderheiten im Lohnsteuerrecht und bei der Sozialversicherung kommen hinzu.Diese bleiben insbesondere von großer Bedeutung am Ende der Ausbildung bzw. im Nachgang dazu, da vor allem
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sehr gut ausgebildete Auszubildende im Moment meist schon nach 6 bis 12 Monaten im Bundesdurchschnitt von anderen Arbeitgebern über rein finanzielle Mittel abgeworben werden. Dieser Sachverhalt ist weder sinnvoll noch nachvollziehbar. Da aber eine Bindung an eine grundsätzliche Ausbildung nicht wirklich möglich ist, bleibt die Problematik wohl für die Zukunft erst einmal erhalten. Diesen Themen will sich dieser Ratgeber widmen und Ihnen als Ausbilder und Ausbildende, aber auch generell als Arbeitgeber oder Interessierte einen Überblick verschaffen, welche Rahmenbedingungen und Besonderheiten im Rahmen eines Ausbildungsverhältnisses zu beachten sind.Stuttgart, Mai 2021Birgit Ennemoser
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Inhaltsverzeichnis zu „Ratgeber Beschäftigung von Auszubildenden “
1Einstieg2Definition "Berufsausbildung"3Ausbildung und Corona-Krise3.1Kurzarbeit in der Ausbildung3.2Finanzielle Fördermaßnahmen zur Ausbildung während der Corona-Krise3.2.1Ausbildungsprämie und Ausbildungsprämie plus3.2.2Vermeidung von Kurzarbeit3.2.3Auftrags- und Verbundausbildung3.2.4Übernahmeprämie3.2.5Lockdown II-Sonderzuschuss3.2.6Förderung von Prüfungsvorbereitungen4Arbeitsrechtliche Grundlagen der Ausbildung5Begriffsdefinition der beteiligten Parteien und deren Pflichten5.1Der Auszubildende 5.2Der Ausbildende 5.3Der Ausbilder 6Vorbereitung der Einstellung eines Auszubildenden 6.1Kinder- und Jugendarbeit6.2Zusammenarbeit mit dem Betriebsrat 6.3Exkurs: Einladung zum Bewerbungsgespräch und Übernahme von Reisekosten7Ausbildungsvertrag7.1Anforderungen an den Ausbildungsvertrag7.2Mängel beim Zustandekommen des Ausbildungsvertrages 7.2.1Nichtigkeit nach Anfechtung wegen Irrtums ( 119 BGB) oder arglistiger Täuschung ( 123 BGB)7.2.2Vertragsschluss unter Verstoß gegen Formvorschriften7.2.3Vertragsschluss durch Geschäftsunfähige ( 104 ff. BGB)7.2.4Verstoß gegen die guten Sitten7.2.5Verstoß gegen ein gesetzliches Verbot 7.2.6Vertragsschluss durch Vertreter ohne Vertretungsmacht8Besondere rechtliche Sachverhalte in Zusammenhang mit der Ausbildung8.1Beginn und Dauer der Berufsausbildung8.2Festlegung von Ausbildungsmaßnahmen außerhalb der Ausbildungsstätte8.3Arbeitszeit des Auszubildenden8.3.1Regelungen zur Arbeitszeit erwachsener Auszubildender8.3.2Regelungen zur Arbeitszeit jugendlicher Auszubildender8.3.3Abweichende Regelungen8.4Probezeit in der Ausbildung8.5Zahlung und Höhe der Vergütung8.6Urlaub9Pflichten des Ausbildenden 9.1Ausbildungspflicht 9.2Pflicht der Zurverfügungstellung von Ausbildungsmitteln 9.3Pflicht, zum Besuch der Berufsschule anzuhalten 9.4Pflicht, zum Führen von Berichtsheften anzuhalten9.5Fürsorgepflicht 9.5.1Schutz für Leben und Gesundheit des Auszubildenden9.5.2Schutz des Eigentums des Auszubildenden9.5.3Erläuterung der Lohnabrechnung9.6Die
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Beschäftigungspflicht9.7Pflicht zur Gleichbehandlung10Pflichten des Auszubildenden10.1Pflicht, Weisungen zu befolgen 10.2Pflicht, die geltende Ordnung zu beachten 10.3Obhuts- und Bewahrungspflichten 10.4Die Treuepflicht 10.5Nichterfüllung der Arbeitspflicht des Auszubildenden10.6Schlechterfüllung der Arbeitspflicht des Auszubildenden11Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 11.1Beendigung bei bestandener Prüfung 11.2Beendigung durch Zeitablauf 11.3Beendigung bei nicht bestandener Prüfung 11.4Kündigung 11.4.1Kündigung in der Probezeit11.4.2Kündigung nach Ablauf der Probezeit11.4.2.1Verhaltensbedingte Kündigung11.4.2.2Personenbedingte Kündigung11.4.2.3Betriebsbedingte Kündigung11.4.3Kündigung durch den Auszubildenden11.4.4Kündigung wegen Aufgabe der Ausbildung11.5Prozess der Kündigung11.6Der Kündigungsschutz 11.6.1Allgemeiner Kündigungsschutz11.6.2Besonderer Kündigungsschutz 11.7Weitere Beendigungsoptionen des Ausbildungsverhältnisses 11.7.1Aufhebungsvertrag11.7.2Tod des Auszubildenden 11.8Pflichten bei Beendigung des Ausbildungsverhältnisses 11.8.1Pflichten des Ausbildenden 11.8.2Pflichten des Auszubildenden 11.9Schlichtungsverfahren/arbeitsgerichtliches Verfahren 12Die Übernahme von Auszubildenden 13Ausbildung und Lohnsteuer 14Ausbildung und Sozialversicherung15AusblickAnhang
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Autoren-Porträt von Birgit Ennemoser
Nach einem klassischen betriebswirtschaftlichen Studium mit Schwerpunkt Personal und Arbeitsrecht stieg Birgit Ennemoser direkt in die Personalarbeit ein und lernte diese von Grund auf kennen. Heute ist sie mit mehr als 20 Jahren praktischer Erfahrung in den verschiedenen Sparten des Personalwesens vorrangig beratend und als Trainerin und Seminarleiterin tätig.Seit einigen Jahren leitet Birgit Ennemoser das Geschäftsfeld Personal Services von Auren in Stuttgart. In enger Zusammenarbeit mit den weiteren Geschäftsfeldern von Auren, unter anderem der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung sowie der Rechtsberatung, betreut sie gemeinsam mit ihren Mitarbeitern Firmenkunden im Rahmen personeller Belange. Ihr Schwerpunkt liegt dabei auf der Entgeltabrechnung und den damit verbundenen rechtlichen Abhängigkeiten und Voraussetzungen.Birgit Ennemoser ist Expertin in lohnsteuer-, sozialversicherungs- und arbeitsrechtlichen Themenstellungen, die sich den auftretenden Fragestellungen immer auch aus praktischer Sicht nähert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Birgit Ennemoser
- 2021, 2. Aufl., 155 Seiten, Maße: 13 x 19,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Datev
- ISBN-10: 3962760571
- ISBN-13: 9783962760571
- Erscheinungsdatum: 26.07.2021
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