Schadenszurechnung bei deliktischer Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation
Zur Exegese des § 826 BGB
Stefan Richter nimmt die jüngere Rechtsprechung und die zugehörigen Stellungnahmen im Schrifttum zur Frage der Schadensersatzhaftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformationen zum Anlass, die grundsätzliche Handhabung der delikts- und schadensrechtlichen...
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Produktinformationen zu „Schadenszurechnung bei deliktischer Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation “
Klappentext zu „Schadenszurechnung bei deliktischer Haftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformation “
Stefan Richter nimmt die jüngere Rechtsprechung und die zugehörigen Stellungnahmen im Schrifttum zur Frage der Schadensersatzhaftung für fehlerhafte Sekundärmarktinformationen zum Anlass, die grundsätzliche Handhabung der delikts- und schadensrechtlichen Haftungskriterien bei Anwendung von826 BGB und
249 BGB kritisch zu untersuchen. Insbesondere kommt der Frage, ob der getäuschte und Schadensersatz verlangende Anleger auch bei pflichtgemäßer Information in das betreffende Wertpapier investiert hätte, nach der Rechtsprechung große Bedeutung zu. Ausgehend von einer Untersuchung der Kriterien zur Feststellung des Kausalzusammenhangs hinterfragt Stefan Richter die Bedeutung hypothetischer Betrachtungen für die Feststellung des Schadens und die Schadenszurechnung und beschäftigt sich mit dem subjektiven Tatbestand und der Sittenwidrigkeit. Dabei gelangt er zu einem korrigierten Verständnis des
249 Abs. 1 BGB und einer reduzierten Bedeutung hypothetischer Betrachtungen für die Schadenszurechnung.
Autoren-Porträt von Stefan Richter
Geboren 1979; 2000-05 Studium der Rechtswissenschaften in Osnabrück; 2006-07 Master-Studium an der University of Michigan Law School, Ann Arbor, USA; 2007 LL.M.; seit Juli 2010 Rechtsanwalt in Düsseldorf; 2011 Promotion.
Bibliographische Angaben
- Autor: Stefan Richter
- 2012, Neuauflage, XXI, 385 Seiten, Maße: 16,5 x 23,4 cm, Leinen, Deutsch
- Verlag: Mohr Siebeck
- ISBN-10: 3161509382
- ISBN-13: 9783161509384
- Erscheinungsdatum: 10.04.2012
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