Schülerfirmen in Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung: Eine Untersuchung der SFG in Rheinland-Pfalz
Schülerfirmen gehören zur Unterrichtsform Projektunterricht und sind berufs- und wirtschaftsorientiert. Der pädagogische Gedanke hinter dieser Methode ist die Vorbereitung auf den späteren Berufsalltag, um dadurch den Übergang zwischen Schule und Beruf zu...
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Produktinformationen zu „Schülerfirmen in Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung: Eine Untersuchung der SFG in Rheinland-Pfalz “
Klappentext zu „Schülerfirmen in Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung: Eine Untersuchung der SFG in Rheinland-Pfalz “
Schülerfirmen gehören zur Unterrichtsform Projektunterricht und sind berufs- und wirtschaftsorientiert. Der pädagogische Gedanke hinter dieser Methode ist die Vorbereitung auf den späteren Berufsalltag, um dadurch den Übergang zwischen Schule und Beruf zu erleichtern. Außerdem erlernen die Schüler Schlüsselqualifikationen für den späteren Beruf und den Alltag. Auch in "Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung", die im Mittelpunkt der vorliegenden Untersuchung stehen, kommt diese Art von Projektunterricht zur Anwendung.Die Autorin liefert zunächst eine Zusammenfassung von Schülerfirmen im Allgemeinen, da es bislang nur wenige Publikationen zum Thema der Schülerfirmen in der SFG gibt. Angesprochen werden dabei Thematiken zur Gründung und rechtliche Hintergründe. Im Folgenden werden spezifischere Aspekte geklärt, wie Aktivitätsbereiche des Lehrplans, die von Schülerfirmen abgedeckt werden.
Es folgt der praktische Teil, der sich mit den Erfahrungen der "Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung" aus Rheinland-Pfalz mit Schülerfirmen befasst und die Auswertung von Fragebögen beinhaltet. Anschließend wird ein Vergleich von Theorie und Praxis vorgenommen.
Lese-Probe zu „Schülerfirmen in Schulen mit dem Förderschwerpunkt ganzheitliche Entwicklung: Eine Untersuchung der SFG in Rheinland-Pfalz “
Textprobe:Kapitel 3.4 Rechtsfragen:
Die Rechtsfragen, mit denen sich Schülerfirmen auseinander setzen müssen, will ich nur kurz vorstellen. Gerhard de Haan, Katharine Ruf und Peter Eyerer (bibliografischer Verweis im Literaturverzeichnis) haben dazu ein Heft herausgegeben, welches sich ausführlich mit dem Thema Rechtsfragen in Schülerfirmen auseinandersetzt.
3.4.1 Gesetzliche Grundlagen:
1. Eine Schülerfirma ist im Normalfall keine reale Firma. Sie nimmt die Rechtsstellung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts ein und muss somit nicht ins Handelsregister eingetragen werden.
2. Solange der Jahresumsatz geringer als 30.678 Euro beträgt, ist die Schülerfirma nicht umsatzsteuerpflichtig, da sie unter die Umsatzsteuerfreigrenze fällt. Übersteigt die Schülerfirma diese Grenze wird sie zu einem Betrieb gewerblicher Art (BgA) und wird umsatzsteuerpflichtig. "Dies gilt übrigens auch unabhängig vom Umsatz, wenn die Mehrwertsteuer in den Rechnungen extra ausgewiesen wird (siehe Geyer 2005, S. 15).
3. Die Körperschaftsteuerfreigrenze liegt bei 3835 Euro Gewinn pro Jahr. Umsatz und Gewinn müssen in einer Buchführung nachgewiesen werden und ständig nachprüfbar sein.
4. Für verwendete Materialien der Schülerfirma, die aber Eigentum der Schule sind, besteht ein Versicherungsschutz. Dies gilt nicht unbedingt für das Eigentum der Schülerfirma.
5. Wenn die Schülerfirma vom Schulleiter anerkannt ist, die Firma als Schulveranstaltung läuft und die Aufsichtspflicht gewährleistet ist, bleiben Arbeits- und Unfallschutzbestimmungen bestehen.
6. Ein Konto sollte für die Schülerfirma eröffnet werden. Meistens wird dies auf den Namen des betreuenden Lehrers mit dem Zusatz Schülerfirma eröffnet, da die Geldinstitute nichts mit der Institution Schülerfirma anfangen können. Wichtig ist aber, dass niemand allein Zugriff auf das Konto hat, sondern der Lehrer z.B. nur mit dem Geschäftsführer zusammen Geldgeschäfte erledigen darf (vgl. Pädagogisches Zentrum Rheinland-Pfalz 2004, S.
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13f.).
Vier verschiedene Organisationsformen für Schülerfirmen:
Die Schule kann zwischen den nun folgenden Möglichkeiten die für ihre Ziele und Gegebenheiten passende Form wählen.
1. Schülerfirmen ohne eigenen Rechtsstatus:"Entsprechend diesem Konzept sind Schülerfirmen keine realen Firmen, sondern definieren sich als Schulprojekte mit pädagogischen Zielsetzungen, die ähnlich einer "richtigen Firma" strukturiert sind" (siehe Finke 2006, S. 37). Die Schule bietet den rechtlichen Schutzraum, wenn die Aktivitäten der Schülerfirma als Schulveranstaltung laufen und die Geringfügigkeitsgrenzen (Umsatz unter 30.678 Euro und Gewinn unter 3.835 Euro) von Seiten des Finanzamts eingehalten werden. Auch um Konkurrenz und Wettbewerbsverzerrung muss man sich wegen der geringen finanziellen Umsätze keine Gedanken machen. Jedoch sollte man beachten, dass die Geringfügigkeitsgrenze pro Schule und nicht pro Schülerfirma gilt. Wenn es mehr als eine Schülerfirma in der Schule gibt, gilt die Grenze für die Summe der Umsätze und Einnahmen.
2. Schülerfirmen unter dem Dach des Fördervereins:
Unter dem Dach des Fördervereins bedeutet, dass die Gewinne der Schülerfirma in die Kasse des Fördervereins fließen und daraus zusätzliche Mittel für die Schule erwirtschaftet werden. Auch hier erkennt der Schulleiter die Schülerfirma als Schulveranstaltung an, woraus sich die Rechtssicherheit ergibt. Steuerliche Fragen sind hier vom Förderverein zu klären, da das Vereinsrecht gilt. "Nachteilig im Sinne der Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung in praxisnahen Strukturen ist, dass für die Schüler dadurch die Zuordnung ihres Projekts zu realen Rechtszusammenhängen erschwert ist und ihr Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum durch die übergeordneten Interessen des Fördervereins eingeschränkt sind" (siehe Finke 2006, S. 38).
3. Schülerfirmen in Partnerschaft mit einer Institution oder Firma:
Schülerfirmen werd
Vier verschiedene Organisationsformen für Schülerfirmen:
Die Schule kann zwischen den nun folgenden Möglichkeiten die für ihre Ziele und Gegebenheiten passende Form wählen.
1. Schülerfirmen ohne eigenen Rechtsstatus:"Entsprechend diesem Konzept sind Schülerfirmen keine realen Firmen, sondern definieren sich als Schulprojekte mit pädagogischen Zielsetzungen, die ähnlich einer "richtigen Firma" strukturiert sind" (siehe Finke 2006, S. 37). Die Schule bietet den rechtlichen Schutzraum, wenn die Aktivitäten der Schülerfirma als Schulveranstaltung laufen und die Geringfügigkeitsgrenzen (Umsatz unter 30.678 Euro und Gewinn unter 3.835 Euro) von Seiten des Finanzamts eingehalten werden. Auch um Konkurrenz und Wettbewerbsverzerrung muss man sich wegen der geringen finanziellen Umsätze keine Gedanken machen. Jedoch sollte man beachten, dass die Geringfügigkeitsgrenze pro Schule und nicht pro Schülerfirma gilt. Wenn es mehr als eine Schülerfirma in der Schule gibt, gilt die Grenze für die Summe der Umsätze und Einnahmen.
2. Schülerfirmen unter dem Dach des Fördervereins:
Unter dem Dach des Fördervereins bedeutet, dass die Gewinne der Schülerfirma in die Kasse des Fördervereins fließen und daraus zusätzliche Mittel für die Schule erwirtschaftet werden. Auch hier erkennt der Schulleiter die Schülerfirma als Schulveranstaltung an, woraus sich die Rechtssicherheit ergibt. Steuerliche Fragen sind hier vom Förderverein zu klären, da das Vereinsrecht gilt. "Nachteilig im Sinne der Förderung von Eigeninitiative und Eigenverantwortung in praxisnahen Strukturen ist, dass für die Schüler dadurch die Zuordnung ihres Projekts zu realen Rechtszusammenhängen erschwert ist und ihr Entscheidungs- und Verantwortungsspielraum durch die übergeordneten Interessen des Fördervereins eingeschränkt sind" (siehe Finke 2006, S. 38).
3. Schülerfirmen in Partnerschaft mit einer Institution oder Firma:
Schülerfirmen werd
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Bibliographische Angaben
- Autor: Rebecca Hasenclever
- 2015, Erstauflage, 116 Seiten, Maße: 15,6 x 22 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Diplomica
- ISBN-10: 3959348010
- ISBN-13: 9783959348010
- Erscheinungsdatum: 19.10.2015
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