Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren.
Der Autor beleuchtet, welche Ermächtigungsgrundlagen für amtliche Informationsakte bezüglich lebensmittelrechtlicher Beanstandungen während laufender Verfahren Anwendung finden. Im Rahmen einer konkurrenzrechtlichen Betrachtung erörtert er hierfür u.a. die...
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Produktinformationen zu „Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren. “
Der Autor beleuchtet, welche Ermächtigungsgrundlagen für amtliche Informationsakte bezüglich lebensmittelrechtlicher Beanstandungen während laufender Verfahren Anwendung finden. Im Rahmen einer konkurrenzrechtlichen Betrachtung erörtert er hierfür u.a. die Gesetzgebungskompetenzen im Bereich der Informationsrechte. In materieller Hinsicht zeigt er auf, dass die Unschuldsvermutung identifizierende Informationsakte vor rechtskräftigem Verfahrensabschluss grundsätzlich verbietet.
Klappentext zu „Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren. “
»Publication of Information by Public Authorities about Violations of Food Law during Ongoing Proceedings«The author examines which laws are applicable when public authorities decide to inform the public, the press or individuals about violations of food law during ongoing proceedings. In order to evaluate this matter, he - inter alia - discusses which German legislator is competent to enact laws allowing information to be made public. Furthermore the author advocates that the presumption of innocence regularly prohibits information about violations of food law during ongoing proceedings.
Inhaltsverzeichnis zu „Staatliche Information über lebensmittelrechtliche Beanstandungen während laufender Verfahren. “
Einleitung1. Das laufende Verfahren
Behördliches Verwaltungsverfahren - Verwaltungsgerichtliches Verfahren - Ordnungswidrigkeitenverfahren - Strafverfahren
2. Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage
Schutz persönlicher Daten - Ansehen der Person - Berufsfreiheit - Eigentumsfreiheit - Konkurrenzen - Ergebnis: Erfordernis einer Ermächtigungsgrundlage
3. Systematisierung und Bewertung der konkurrenzrechtlichen Verhältnisse der Ermächtigungsgrundlagen:
Antragsunabhängige Informationstätigkeit - Antragsabhängige Informationstätigkeit
4. Vereinbarkeit identifizierender Informationstätigkeit während laufender Verfahren mit der Unschuldsvermutung
Die Geltung und Reichweite der Unschuldsvermutung - Anforderungen der Unschuldsvermutung an staatliche Informationsakte - Berücksichtigung der Unschuldsvermutung bei Anwendung der Ermächtigungsgrundlagen
5. Zusammenfassung der Ergebnisse
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Alexander Merschmann
Alexander Merschmann studierte Rechtswissenschaften an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel. Im Anschluss begann er dort sein Promotionsvorhaben und arbeitete zugleich als wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Öffentliches Recht bei Prof. Dr. Florian Becker, LL.M. (Cambridge). Ab 2015 absolvierte er sein Rechtsreferendariat im Bezirk des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts mit Stationen in Schleswig-Holstein und Berlin. Seit Juli 2017 ist er als Richter beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht tätig. Im Juli 2018 wurde er von der Rechtswissenschaftlichen Fakultät in Kiel zum Dr. jur. promoviert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Alexander Merschmann
- 2019, 286 Seiten, Maße: 15,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428155580
- ISBN-13: 9783428155583
- Erscheinungsdatum: 18.02.2019
Pressezitat
»Für jeden, der sich im Bereich des Lebensmittelrechts mit staatlichen Informationsrechten und -pflichten beschäftigt, ist die Arbeit Merschmanns als 'Pflichtlektüre' ans Herz zu legen. Sie ist lesenswert und lehrreich zugleich. Mehr kann man von einer Doktorarbeit nicht verlangen.« Dr. Fiete Kalscheuer, in: Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht, 7/2020»Insgesamt verschafft die Arbeit einen umfassenden und systematischen Überblick über die vielfältigen Möglichkeiten, wie staatliche Stellen Informationen über lebensmittelrechtliche Beanstandungen an Dritte herausgeben können,und bereichert trotz der genannten Lücken die nicht nachlassenden Debatten um die Rechtmäßigkeit staatlicher Verlautbarungen über Rechtsverstöße mit frischen Ansätzen.« Robert Paul Simon, in: Bayerische Verwaltungsblätter, 19/2019
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