Tradition und Verfassungsrecht
zwischen Fortschrittshemmung und Überzeugungskraft. Vergangenheit als Zukunft?
"Tradition" wird untersucht in Formen und Inhalten, in welchen sich das Staatsrecht des Grundgesetztes in seinen einzelnen Norminhalten und Institutionen rechtlich an einem Herkommen orientiert. Dieses wirkt vor allem in Dauer, Geschlossenheit und...
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Produktinformationen zu „Tradition und Verfassungsrecht “
"Tradition" wird untersucht in Formen und Inhalten, in welchen sich das Staatsrecht des Grundgesetztes in seinen einzelnen Norminhalten und Institutionen rechtlich an einem Herkommen orientiert. Dieses wirkt vor allem in Dauer, Geschlossenheit und Überzeugungskraft, wie die Verfassungsgeschichte es zeigt. In Deutschland ist traditionsgeprägt der "klassische" Grundrechtsbereich, das Staatsorganisationsrecht insbesondere durch Föderalismus und Selbstverwaltung. Eine Polarisierung "Bewährtes - Fortschritt" muss in Erkenntnis des "Gestern im Heute" gemildert werden.
Klappentext zu „Tradition und Verfassungsrecht “
Die Bedeutung der Tradition für das Verfassungsrecht war bisher noch nicht Gegenstand einer systematisch vertieften Untersuchung. Eine solche soll hier nun vorgelegt werden, in einer Zeit gesellschaftlicher und politischer Polarisierung, zwischen Bewährtem und Fortschritt.»Tradition« ist noch kein allgemeiner Verfassungsbegriff; sie wirkt über die Prägung einzelner Norminhalte und Institutionen, gerade im Staatsrecht, durch deren Bewährung in der Zeit, stets aber unter Vorrang des gegenwärtigen Rechtssetzungswillens. Der jeweilige Traditionsgehalt ergibt sich aus der Verfassungsgeschichte, welche so Elemente der Staatsrechtsdogmatik liefert.
Die gegenwärtige Verfassungsordnung ist nicht »in Tradition entstanden«, sondern in vielfacher Gegensätzlichkeit zu früheren Gestaltungen. Für die grundgesetzliche Ordnung lässt sich das Gewicht der Tradition nur induktiv ermitteln; am stärksten wirkt es in der Beschränkung staatlicher Gewalt durch die Grundrechte, organisationsrechtlich in Föderalismus und Selbstverwaltung.
In der Fortwirkung des Staatsrechts in seinen lange Zeit akzeptierten Gestaltungen bewährt sich der Geltungsanspruch des Rechts zugleich in dynamischem Wandel und in grundsätzlicher Überzeitlichkeit.
Inhaltsverzeichnis zu „Tradition und Verfassungsrecht “
A. Tradition als Gegenwartsproblem des StaatsrechtsTradition, Wandel und Fortschritt - Gegenwärtige »Grundstimmungen« gegen juristischen Traditionalismus - Politik, Demokratie: Gegen Traditionalismus? - Verfassung: Staatsform aus Tradition
B. Tradition als Verfassungsbegriff - Allgemeines zu Geltungsvoraussetzungen und Inhalt
Der Begriff Tradition im Recht - Die Rechtswirkung der Tradition. Herkommen und Rechtsgeltung - Tradition und Gewohnheitsrecht - Ergebnis zu Tradition als Verfassungsbegriff
C. Verfassungsgeschichte und Tradition
Verfassungsentwicklung als wesentlicher Inhalt des Herkommens - Historia Magistra. Traditio legifera. Allgemeines - Einzelne Problembereiche historischer Traditionalität
D. Tradition und Grundgesetz
Die Ermittlung der Traditionalität im geltenden Verfassungsrecht: Induktives Vorgehen - Hinweise auf Tradition im Verfassungstext - Verfassungsrechtsprechung und Tradition als Verfassungsbegriff - Tradition im Schrifttumsüberblick - Exkurs: »Verfassungswerte« und Tradition - Verfassungsgrundentscheidungen (Rechtsstaatlichkeit, Demokratie) und Tradition - Grundrechtstraditionen - Traditionen im Staatsorganisationsbereich und im Staatskirchenrecht
E. Gesamtergebnis zu den Traditionswirkungen im Grundgesetz
F. Ausblick: Sterbend-unsterbliche Tradition im Staatsrecht
Sachwortverzeichnis
Bibliographische Angaben
- Autor: Walter Leisner
- 2013, 148 Seiten, Maße: 15,6 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428140702
- ISBN-13: 9783428140701
- Erscheinungsdatum: 22.03.2013
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