Überwachungspflicht, Informationsrecht und Gesamtschuldnerische Haftung des Aufsichtsrates nach dem Aktiengesetz 1965
Um seiner, an der Vorstandstätigkeit orientierten Überwachungspflicht nachkommen zu können, benötigt der AR Informationen. Obwohl nur als Gremium Empfänger dieser Informationen, haften die einzelnen AR-Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Überwachung und...
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Klappentext zu „Überwachungspflicht, Informationsrecht und Gesamtschuldnerische Haftung des Aufsichtsrates nach dem Aktiengesetz 1965 “
Um seiner, an der Vorstandstätigkeit orientierten Überwachungspflicht nachkommen zu können, benötigt der AR Informationen. Obwohl nur als Gremium Empfänger dieser Informationen, haften die einzelnen AR-Mitglieder gesamtschuldnerisch für die Überwachung und die Wahrnehmung des Informationsrechts. An der inhaltlichen Präzisierung des Informationsrechtes wie seiner Institutionalisierung orientieren sich Pflichten- und Haftungsumfang des einzelnen AR-Mitgliedes.
Bibliographische Angaben
- Autor: Hans-Dieter Lippert
- 1976, Neuausg., 166 Seiten, Maße: 14,9 x 21,1 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Peter Lang
- ISBN-10: 3261019557
- ISBN-13: 9783261019554
- Erscheinungsdatum: 31.12.1976
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