Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«.
Verfassungs- und europarechtliche Grenzen des Finanztransfers in der Gesetzlichen Krankenversicherung
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet....
Voraussichtlich lieferbar in 3 Tag(en)
versandkostenfrei
Buch (Kartoniert)
61.60 €
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
- Ratenzahlung möglich
Produktdetails
Produktinformationen zu „Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«. “
Klappentext zu „Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«. “
Der über 25 Milliarden DM p. a. umverteilende Risikostrukturausgleich bewirkt ruinöse, teils über 50 % der Einnahmen umfassende Zahlungspflichten vieler Krankenkassen. Verfahren und Datenerhebung zum Risikostrukturausgleich sind jedoch ungeeignet. Datenfehler ziehen fortlaufende Neuberechnungen nach sich. Krankenkassen wird eine solide Haushaltsplanung unmöglich. Umverteilungen heben den Wettbewerb auf, führen zur Einheitskasse und senken die Wirtschaftlichkeit der Gesetzlichen Krankenversicherung. "Gerechte Beitragssätze" werden nicht erreicht. Das neue Urteil des BVerfG zumFinanzausgleich der Länder verpflichtet den Gesetzgeber auf Maßstäbe eines nicht unangemessenen Ausgleichs und der haushaltswirtschaftlichen Planbarkeit. Dies bestätigt das aktuelle Maßstäbegesetz. Das Verbot der Nivellierung sowie der Umkehr der Finanzkraft-Relation ist auch für Krankenkassen anwendbar. Neuere Urteile des Europäischen Gerichtshofs zeigen zudem die Rechtswidrigkeit marktwidriger Sonderwege hinsichtlich der Sozialversicherungen.
Inhaltsverzeichnis zu „Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«. “
Inhaltsübersicht: I. Einleitung - II. Bindungswirkung analog anwendbarer Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts - III. Funktionsbezogene Grundrechtsfähigkeit gesetzlicher Krankenkassen: Grundrechtsunfähigkeit staatlicher Institutionen nur, insoweit sie staatliche Funktionen ausüben - Partielle Grundrechtsfähigkeit der Körperschaften im Maße ihrer funktionalen Selbstverwaltung und Privatheit - Partielle Grundrechtsfähigkeit wegen der maßgeblichen Selbstverwaltungsautonomie der Krankenkassen - Funktionale Grundrechtsfähigkeit nach dem Sparkassen-Beschluß des Bundesverfassungsgerichts - Grundrechtsfähigkeit bezüglich Art. 14 Abs. 1 GG nach der Rechtsprechung des Bayerischen Landessozialgerichts - Die Verfehltheit der Dogmatik von der pauschalen Grundrechtsunfähigkeit des institutionell differenzierten Staates - Der funktionale Grundrechtsschutz von Körperschaften, soweit die Grundrechte "ihrem Wesen nach" auf diese anwendbar sind - Grundrechtsschutz mittelbar über denjenigen der Mitglieder - IV. Verletzung der allgemeinen Handlungsfreiheit: Schutzbereich des Art. 2 Abs. 1 GG - Zur Einschlägigkeit von Art. 9 Abs. 1 GG - Rechtfertigung des Grundrechtseingriffs - Verletzung der Strukturprinzipien im Falle der Verwehrung des Grundrechtsschutzes - V. Verletzung der Eigentumsgarantie: Vermögensschutz durch das Bundesverfassungsgericht - Die Einheitswert-Beschlüsse des Bundesverfassungsgerichts: maximal hälftiger Sollertrags-Belastung des Vermögens - Justitiable Schranken-Schranken der Eigentumsgarantie: maximal hälftige Belastung der typischen Erträge nach Aufwendungen, persönlichen und sonstigen Freibeträgen des Ertrags - Hälftigkeitsgrundsatz und Eigentumsgarantie der Krankenkassen als Solidargemeinschaft ihrer Versicherten - Hälftigkeitsgrundsatz und Eigentumsgarantie der Mitglieder insgesamt - Hälftigkeitsgrundsatz und Eigentumsgarantie einzelner Mitgliedergruppen - Zur Bundeskompetenz aus Art. 74 Abs. 1 Nr. 12 GG und zur Anwendbarkeit von Art. 120 Abs. 1 Satz 4 GG
... mehr
- Anwendbarkeit des Mieter-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 26.05.1993 auf die Rechte der Krankenkassen bzw. ihrer Mitglieder aus Art. 14 Abs. 1 GG - VI. Verletzung des allgemeinen Gleichheitssatzes: Grundrechtsfähigkeit der Krankenkassen und Verletzung des Art. 3 Abs. 1 GG - Die bundesverfassungsgerichtlichen Forderungen einer gleichmäßigen faktischen Vollziehbarkeit der Gesetze - Bindungswirkung des Länderfinanzausgleichs-Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 11.11.1999 - VII. Verletzung der Berufsfreiheit - VIII. Verletzung einfachgesetzlicher Grundgesetze - IX. Vorlagepflicht nach Art. 100 Abs. 1 GG bzw. Art. 234 Abs. 2 EGV - X. Zusammenfassung in Leitsätzen - Literaturverzeichnis - Sachwortverzeichnis
... weniger
Bibliographische Angaben
- Autoren: Helge Sodan , Olaf Gast
- 2002, 176 Seiten, Maße: 15,6 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428107098
- ISBN-13: 9783428107094
- Erscheinungsdatum: 16.01.2002
Rezension zu „Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«. “
"Vom juristischen Schrifttum jahrelang nur eher beiläufig begleitet und unzureichend aufgearbeitet, vollziehen sich im Krankenversicherungsrecht seit dem Erlass des Gesundheitsstrukturgesetzes im Jahr 1992 und dem dadurch eingeführten sog. Risikostrukturausgleich (im Folgenden: RSA) (vgl. insb. §§ 266, 267, 313 a SGB V), der durch das Gesundheitsstrukturgesetz 1994 nochmals wesentlich novelliert wurde, Jahr für Jahr Transferzahlungen zwischen den Krankenkassen in zweistelliger Milliarden-Höhe. Mittlerweile sind zahllose Klagen von Krankenkassen gegen RSA-Bescheide vor Gericht anhängig. ... Die Argumente für die weit reichende Zuerkennung von Grundrechtsfähigkeit für Körperschaften des öffentlichen Rechts, die hier spezifisch für die gesetzlichen Krankenkassen formuliert werden, könnten möglicherweise - wenn man ihnen folgt - auf andere Verwaltungsbereiche übertragbar sein, in denen öffentliche Stellen durch Verwaltungsmodernisierungsmaßnahmen wettbewerblich/wettbewerbsähnlich 'wie Private' handeln sollen (Stichworte: Neues Steuerungsmodell, 'aktivierender Staat'); insofern enthält das Werk auch Denkanstöße für über das eigentlich abgehandelte Thema hinausgehende Fragestellungen. ... Die Autoren haben eine Untersuchung vorgelegt, die die weitere Debatte um die RSA sicherlich beeinflussen, wenn nicht gar maßgeblich lenken dürfte. Erfreulich ist die klare Sprache und die bereits angesprochene konzentrierte Argumentationsabfolge. Alle Thesen sind durchweg fundiert begründet und hergeleitet. Ob man die herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Ergebnisse alle teilt, steht auf einem anderen Blatt und soll hier nicht näher bewertet werden." Timo Hebeler, in: Vierteljahresschrift f. Sozialrecht, 2/2002
Pressezitat
»Die Autoren haben eine Untersuchung vorgelegt, die die weitere Debatte um die RSA sicherlich beeinflussen, wenn nicht gar maßgeblich lenken dürfte. Erfreulich ist die klare Sprache und die bereits angesprochene konzentrierte Argumentationsabfolge. Alle Thesen sind durchweg fundiert begründet und hergeleitet. Ob man die herausgearbeiteten verfassungsrechtlichen Ergebnisse alle teilt, steht auf einem anderen Blatt und soll hier nicht näher bewertet werden.« Timo Hebeler, in: Vierteljahresschrift für Sozialrecht, 2/2002
Kommentar zu "Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«."
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Umverteilung durch »Risikostrukturausgleich«.".
Kommentar verfassen