Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Unter besonderer Berücksichtigung der Einflüsse der deutschen Gesamthandslehre und des Preußischen Allgemeinen Landrechts auf die Rechtsgemeinschaften des Bürgerlichen Gesetzbuches
Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung...
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Produktinformationen zu „Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft “
Seit jeher bereitete es Rechtsprechung und Literatur Schwierigkeiten, die Gesamthand zwischen der Bruchteilsgemeinschaft und der juristischen Person einzuordnen. In Abkehr von diesem überwiegend dogmatischen Streit hat der BGH auch nach der Entscheidung "Weißes Ross" bei der Frage nach der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft vornehmlich Sachgerechtigkeitsargumente bedient. Die Untersuchung beleuchtet diese Frage unter dogmatischen Gesichtspunkten durch Entschlüsselung des Gesamthandsprinzips.
Klappentext zu „Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft “
»About the Legal Capacity of the Community of Heirs«Judicature and doctrine have always struggled to classify the german community of joint owners among the conventional legal communities: the community of part-owners and the juristic person. In renunciation of this dogmatically waged dispute, the German Federal High Court of Justice ruled, solely based on practical considerations, that the community of heirs - as one of the three communities of joint owners in the German Civil Code - has no legal capacity. This thesis attempts to prove that the aforementioned dispute and the question of the legal capacity of the community of heirs can only be solved on a dogmatic basis and not just by searching for a feasible solution.
Inhaltsverzeichnis zu „Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft “
EinleitungI. Historische Entwicklung der Gesamthandslehre
Von der Gesamthand als Trägerin von Rechten und Pflichten
II. Zur rechtlichen Konstruktion der Gesamthand
Kritische Würdigung der Gesamthandstheorien des BGB
III. Von der Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft
Von den Ursprüngen der Erbengemeinschaft im Preußischen Allgemeinen Landrecht - Die Rechtsfähigkeit der Erbengemeinschaft in der Rechtsprechung des BGH - Die Teilnahme der Erbengemeinschaft am Rechtsverkehr. Eine Auswahl relevanter Problembereiche - Fazit
Literatur- und Sachwortverzeichnis
Autoren-Porträt von Christopher Schmidt
Christopher Schmidt studierte von 2008 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität zu Köln. Die universitäre Schwerpunktbereichsprüfung legte er im Arbeitsrecht ab. Ab 2009 war er zunächst als studentische, nach der Ersten Staatsprüfung im Oktober 2012 als wissenschaftliche Hilfskraft am Institut für Verfahrensrecht, Direktor Prof. Dr. Dr. h.c. Hanns Prütting, tätig. Seit 2013 ist er zudem wissenschaftliche Hilfskraft im Großen Examens- und Klausurenkurs der Universität zu Köln. Sein Forschungsschwerpunkt liegt im Gesamthandsrecht. In diesem Themenkreis wurde er im Jahre 2015 von der Universität zu Köln promoviert.
Bibliographische Angaben
- Autor: Christopher Schmidt
- 2015, 1. Auflage, 302 Seiten, Maße: 13,9 x 23,3 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428146417
- ISBN-13: 9783428146413
- Erscheinungsdatum: 17.07.2015
Pressezitat
"Schmidt hat hier in akribischer Kleinarbeit die Diskussion über die Gesamthand seit dem Beginn des 19. Jahrhunderts nachvollzogen und analysiert. Dabei belegt er in eindrucksvoller Weise die unterschiedlichen Vorstellungen vom 'Wesen' der Gesamthand etwa als besondere Form der Bruchteilsgemeinschaft mit nicht veräußerlichen Anteilen oder eben als eigenständiges Rechtssubjekt in verschiedenen Ausprägungen. [...] Die in jeder Hinsicht gelungene Dissertation von Schmidt bietet jedenfalls einen reichen historisch wie aktuell begründeten Fundschatz an Argumenten. Der erbrechtlich interessierte Leser und zwar auch derjenige, der gewöhnlich keine Monografien liest, findet hier eine nicht nur lesenswerte, sondern trotz des Anspruchs auch eine lesbare Dissertation." Prof. Dr. Maximilian Zimmer, in: Zeitschrift für die gesamte erbrechtliche Praxis, 3/2016
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