Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs
Jürgenmeyer zeigt auf, dass die Freiheit zur Bestimmung des Geschäftsjahrs allein durch das Recht der Handelsbücher begrenzt wird. Zusammen mit den spezialgesetzlichen Normen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften...
Leider schon ausverkauft
Buch (Kartoniert)
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenlose Rücksendung
Produktdetails
Produktinformationen zu „Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs “
Jürgenmeyer zeigt auf, dass die Freiheit zur Bestimmung des Geschäftsjahrs allein durch das Recht der Handelsbücher begrenzt wird. Zusammen mit den spezialgesetzlichen Normen zur Feststellung des Jahresabschlusses bei den privatrechtlichen Körperschaften stellt es den kompletten Rechtsrahmen zur Lösung aller dazu relevanten Fragen zur Verfügung. Weiterer normersetzender Annahmen bedarf es nicht. Das gilt gleichermaßen im Besteuerungs- wie auch im Insolvenzverfahren.
Klappentext zu „Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs “
»About Defining the Financial Year«Jürgenmeyer shows that according to German Law the owner's right to define the financial year of his business is solely governed by the Law of Accounting. There is no need of additional decision ruling assumptions i.e. prevention of profit manipulation. This principle also applies to any procedure like taxation on the fiscal year, or to the modification of the financial year by the insolvency administrator.
Inhaltsverzeichnis zu „Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs “
EinleitungA. Ausgangslage
B. Gesetzliche Vorgaben
Zur Dauer des Geschäftsjahrs - Zum spätesten Zeitpunkt für die Bestimmung des Geschäftsjahrs - Der Grundsatz der Vergleichbarkeit der aufeinander folgenden Jahresabschlüsse - Gläubigerschutz, öffentliches Interesse - Buchführung und Bilanzierung als öffentlich-rechtliche Pflichten - Schlussfolgerungen
C. Einzelfragen
Entspricht das Geschäftsjahr im Zweifel dem Kalenderjahr? - Bedarf es einer Regelung im Gesellschaftsvertrag, wenn das Geschäftsjahr vom Kalenderjahr abweichen soll? - Ist die Änderung des Geschäftsjahrs, wenn es im Gesellschaftsvertrag nicht bestimmt ist, wie eine Satzungsänderung zu behandeln? - Bedarf die Änderung des Geschäftsjahrs bei den Kapitalgesellschaften und der Genossenschaft stets der Eintragung in das Handelsregister? - Ist eine rückwirkende Änderung des Geschäftsjahrs zulässig? - Kann die Befugnis der Gesellschafter zur Änderung des Geschäftsjahrs auf das Geschäftsführungsorgan oder ein anderes Organ übertragen werden?
D. Thesen
Schluss
Literaturverzeichnis
Sachwortregister
Autoren-Porträt von Michael Jürgenmeyer
Michael Jürgenmeyer hat von 1970 bis 1974 Rechts- und Wirtschaftswissenschaften an der Albert-Ludwigs-Universität in Freiburg studiert. Er wurde dort im Jahre 1983 zum Dr. juris promoviert. Nach mehrjähriger Tätigkeit als Beamter des höheren Dienstes in der Finanzverwaltung des Landes Baden-Württemberg übt er seit 1984 seinen Beruf als Rechtsanwalt und seit 1989 auch als vereidigter Buchprüfer in Lahr/Schwarzwald aus.
Bibliographische Angaben
- Autor: Michael Jürgenmeyer
- 2015, 92 Seiten, Maße: 15,9 x 23,4 cm, Kartoniert (TB), Deutsch
- Verlag: Duncker & Humblot
- ISBN-10: 3428147413
- ISBN-13: 9783428147410
- Erscheinungsdatum: 10.08.2015
Kommentar zu "Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs"
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Zur Bestimmung des Geschäftsjahrs".
Kommentar verfassen