Archiv- und Ablagesysteme (ePub)
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,5, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: 5. Semester / 2002, Sprache: Deutsch, Abstract: "Archive sind das...
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Produktinformationen zu „Archiv- und Ablagesysteme (ePub)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2002 im Fachbereich Führung und Personal - Sonstiges, Note: 1,5, Hochschule Magdeburg-Stendal; Standort Stendal (Wirtschaftswissenschaften), Veranstaltung: 5. Semester / 2002, Sprache: Deutsch, Abstract: "Archive sind das Gedächtnis der Verwaltung und Geschäftsführung,
zugleich aber seit Jahrhunderten wichtigstes Quellenreservoir für
Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften." (Zitat: Eckhart G. Franz,
Einführung in die Archivkunde, 5.Auflage, 1999, Primus, Darmstadt)
Archive als von herrschaftlicher Seite organisierte Sammlungen von
genau bestimmtem Schriftgut gibt es seit der Zeit, als sich feste Staaten
mit Verwaltung zur Herrschaftsausübung ausbildeten. So fanden
Archäologen bei allen Hochkulturen Archive, in denen Gesetzestexte,
Staatsverträge oder anderweitige Unterlagen von politischer Bedeutung
aufbewahrt wurden.
Meistens waren die Archive gleichzeitig mit Bibliotheken oder
bestimmten Behörden und deren Schreibstuben (Kanzleien) verbunden.
In den alten Hochkulturen hatten die Archive überwiegend eine
rechtssichernde Bedeutung - eine Funktion, die sie lange Zeit auch in
unserem Kulturbereich hatten. Die Archivalien waren anfangs bei den
übrigen wertvollen Gegenständen des jeweiligen Besitzers in der
Schatzkammer untergebracht (Schatzarchiv). Mit der Erstarkung der
Territorien in Deutschland und den zunehmenden Spannungen zwischen
den Fürsten und dem Reich waren zum Ausbau eigenen Herrschaft eine
Ordnung der eigenen Territorialverwaltung und deren Unterlagen
notwendig, so dass mehr und mehr reine Archive eingerichtet bzw. aus
den Schatzkammern und Behörden ausgegliedert und von den
Hausarchiven getrennt wurden. Auch die Wiedereinführung des
Römischen Rechts und die damit verbundene schriftliche Prozeßführung
bedingte ein geordnetes Archivwesen auf Seite des Reiches (Archiv des
Reichskammergerichtes). Auch die geistlichen Landesherren und die
Klöster sowie die Städte führten Archive. Heutzutage ist die Archivierung auch in bestimmten Berufszweigen
gesetzlich vorgeschrieben. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) §257
"Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen" ist jeder
Kaufmann verpflichtet bestimmte Unterlagen für zehn bzw. sechs Jahre
aufzubewahren (siehe §257 HGB sowie § 147 AO im Anhang).
Aktenpläne dienen der postkoordinierten Klassifikation der
Kompetenzen, die als präkoordinierte Klassifikation des Schriftgutes
genutzt wird. [...]
zugleich aber seit Jahrhunderten wichtigstes Quellenreservoir für
Geschichts- und Gesellschaftswissenschaften." (Zitat: Eckhart G. Franz,
Einführung in die Archivkunde, 5.Auflage, 1999, Primus, Darmstadt)
Archive als von herrschaftlicher Seite organisierte Sammlungen von
genau bestimmtem Schriftgut gibt es seit der Zeit, als sich feste Staaten
mit Verwaltung zur Herrschaftsausübung ausbildeten. So fanden
Archäologen bei allen Hochkulturen Archive, in denen Gesetzestexte,
Staatsverträge oder anderweitige Unterlagen von politischer Bedeutung
aufbewahrt wurden.
Meistens waren die Archive gleichzeitig mit Bibliotheken oder
bestimmten Behörden und deren Schreibstuben (Kanzleien) verbunden.
In den alten Hochkulturen hatten die Archive überwiegend eine
rechtssichernde Bedeutung - eine Funktion, die sie lange Zeit auch in
unserem Kulturbereich hatten. Die Archivalien waren anfangs bei den
übrigen wertvollen Gegenständen des jeweiligen Besitzers in der
Schatzkammer untergebracht (Schatzarchiv). Mit der Erstarkung der
Territorien in Deutschland und den zunehmenden Spannungen zwischen
den Fürsten und dem Reich waren zum Ausbau eigenen Herrschaft eine
Ordnung der eigenen Territorialverwaltung und deren Unterlagen
notwendig, so dass mehr und mehr reine Archive eingerichtet bzw. aus
den Schatzkammern und Behörden ausgegliedert und von den
Hausarchiven getrennt wurden. Auch die Wiedereinführung des
Römischen Rechts und die damit verbundene schriftliche Prozeßführung
bedingte ein geordnetes Archivwesen auf Seite des Reiches (Archiv des
Reichskammergerichtes). Auch die geistlichen Landesherren und die
Klöster sowie die Städte führten Archive. Heutzutage ist die Archivierung auch in bestimmten Berufszweigen
gesetzlich vorgeschrieben. Laut Handelsgesetzbuch (HGB) §257
"Aufbewahrung von Unterlagen; Aufbewahrungsfristen" ist jeder
Kaufmann verpflichtet bestimmte Unterlagen für zehn bzw. sechs Jahre
aufzubewahren (siehe §257 HGB sowie § 147 AO im Anhang).
Aktenpläne dienen der postkoordinierten Klassifikation der
Kompetenzen, die als präkoordinierte Klassifikation des Schriftgutes
genutzt wird. [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Sandy Schrader
- 2002, 1. Auflage, 35 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 363814559X
- ISBN-13: 9783638145596
- Erscheinungsdatum: 08.10.2002
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eBook Informationen
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