Beraterbrief Pflege Ausgabe April 2017/7 (PDF)
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe April 2017/7
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint...
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint...
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Produktinformationen zu „Beraterbrief Pflege Ausgabe April 2017/7 (PDF)“
E-Paper Beraterbrief Pflege Ausgabe April 2017/7
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe April 2017/7
Diese Ausgabe beschäftigt sich mit Fragen, die seit dem Jahreswechsel bei der Autorin eingegangen sind:
Erhalten Klienten ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz den Besitzstandsschutz für vollstationäre Pflege?
Wie wird der Besitzstandsschutz bei Pflegesachleistungen für Klienten berechnet, die am 31.12.2016 Pflegestufe III hatten?
Dürfen Pflegekassen bei Kindern mit Bestandsschutz Wiederholungsbegutachtungen veranlassen?
Gibt es einen Besitzstandsschutz, wenn der Klient am 31.12.2016 in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt wurde und erst nach dem 01.01.2017 in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde?
Gibt es für Klienten ohne Anspruch auf Besitzstandsschutz auf den erhöhten Betrag von 208 € pro Monat nach § 45b (a.F.) einen Ausgleich?
Erhalten jetzt auch Pflegepersonen Anspruch auf ALG I, die vorher nicht gearbeitet haben oder Hartz IV beziehen?
Wie zahlt die Pflegekasse den als Besitzstandsschutz ermittelten Ausgleichsbetrag bei vollstationärer Pflege?
Dürfen Klienten frei entscheiden, für welche Anbieter sie den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat einsetzen?
Haben Klienten einen Anspruch darauf, dass der MDK-Gutachter zu dem von ihnen gewünschten Begutachtungstermin kommt?
Klarstellung zum Beraterbrief März 2017/6: Müssen Pflegebedürftige Angaben zur Pflegeperson machen?
Mit dem neuen Beraterbrief Pflege geben wir Ihnen eine digitale Arbeitshilfe an die Hand, die konkrete und schnell umsetzbare Tipps für die alltägliche Beratungsarbeit enthält. Das E-Paper erscheint 14-täglich und kostet pro Ausgabe 7,50 EUR. Auch als Jahres-Abo erhältlich! Weitere Informationen erhalten Sie direkt beim Verlag.
Der neue Informationsdienst wendet sich vorrangig an Pflegeberater in Pflegestützpunkten, in den Geschäftsstellen der Pflegekassen, in Beratungsstellen der Sozial- und Wohlfahrtsverbände, bei Seniorenverbänden und in der Seniorenvertretung, in Kliniken und Reha-Einrichtungen sowie bei Beratungsstellen, Einrichtungen und Verbänden, die sich um die Belange behinderter Menschen kümmern.
Inhalt der Ausgabe April 2017/7
Diese Ausgabe beschäftigt sich mit Fragen, die seit dem Jahreswechsel bei der Autorin eingegangen sind:
Erhalten Klienten ohne Pflegestufe mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz den Besitzstandsschutz für vollstationäre Pflege?
Wie wird der Besitzstandsschutz bei Pflegesachleistungen für Klienten berechnet, die am 31.12.2016 Pflegestufe III hatten?
Dürfen Pflegekassen bei Kindern mit Bestandsschutz Wiederholungsbegutachtungen veranlassen?
Gibt es einen Besitzstandsschutz, wenn der Klient am 31.12.2016 in einer Kurzzeitpflegeeinrichtung gepflegt wurde und erst nach dem 01.01.2017 in eine vollstationäre Pflegeeinrichtung aufgenommen wurde?
Gibt es für Klienten ohne Anspruch auf Besitzstandsschutz auf den erhöhten Betrag von 208 € pro Monat nach § 45b (a.F.) einen Ausgleich?
Erhalten jetzt auch Pflegepersonen Anspruch auf ALG I, die vorher nicht gearbeitet haben oder Hartz IV beziehen?
Wie zahlt die Pflegekasse den als Besitzstandsschutz ermittelten Ausgleichsbetrag bei vollstationärer Pflege?
Dürfen Klienten frei entscheiden, für welche Anbieter sie den Entlastungsbetrag von 125 € pro Monat einsetzen?
Haben Klienten einen Anspruch darauf, dass der MDK-Gutachter zu dem von ihnen gewünschten Begutachtungstermin kommt?
Klarstellung zum Beraterbrief März 2017/6: Müssen Pflegebedürftige Angaben zur Pflegeperson machen?
Bibliographische Angaben
- Autor: Carmen P. Baake
- 2017, Deutsch
- Verlag: Walhalla Digital
- ISBN-10: 3802944771
- ISBN-13: 9783802944772
- Erscheinungsdatum: 05.04.2017
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.82 MB
- Ohne Kopierschutz
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