Bestellerprinzip und Mietpreisbremse (ePub)
Gesetz 1: Das "Bestellerprinzip" gilt für alle Vermietungen und bedeutet, dass zwingend der
Auftraggeber (meistens der Vermieter) die Vermittlungsprovision bezahlen muss. Im Prinzip, denn es gibt...
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Es sind zwei neue Gesetze in Kraft:
Gesetz 1: Das "Bestellerprinzip" gilt für alle Vermietungen und bedeutet, dass zwingend der
Auftraggeber (meistens der Vermieter) die Vermittlungsprovision bezahlen muss. Im Prinzip, denn es gibt
legale Umgehungsmöglichkeiten.
Gesetz 2: Die Mietpreisbremse gilt für die neue Miete bei Vermietungen und Mieterhöhungen im
Bestand. Die Miete ist auf 10% über der Ortsüblichen Miete begrenzt. Aber es gibt viele Ausnahmen und
die Kommune muss konkrete Leistungen erbringen, damit die Mietpreisbremse überhaupt wirksam ist. Sie
ist also leicht selbst "auszubremsen".
Inhaltsverzeichnis
Vorstellung
Einleitung
A. Erstes Gesetz: Das Bestellerprinzip
1. Die Grundsätze
2. Im Detail
2.1 Fall 1 Suchauftrag von einem Mietinteressenten
2.2 Fall 2 Vermietungsauftrag vom Vermieter
3. Legale Umgehungen
B. Zweites Gesetz: Die Mietpreisbremse
1. Die Grundsätze
2. Ausnahmen
3. Die Mietpreisbremse
3.1 Die Rüge des Mieters
3.2 Die Voraussetzungen für die Wirksamkeit
3.3 Die eigentliche Mietpreisbremse
3.4 Die Vermieter-Klage
4. Die Rüge an die Regierungsparteien
Quellennachweis
Anhang: Gesetzestext
- Autor: Reinhold Pachowsky
- 2016, 100 Seiten, Deutsch
- Verlag: dlpVerlag edition house
- ISBN-10: 393898340X
- ISBN-13: 9783938983409
- Erscheinungsdatum: 01.01.2016
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- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.62 MB
- Ohne Kopierschutz
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