Besteuerung von Wertpapiergeschäften (PDF)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,1, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Wer Aktien kauf erwirbt Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Der...
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Produktinformationen zu „Besteuerung von Wertpapiergeschäften (PDF)“
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich BWL - Rechnungswesen, Bilanzierung, Steuern, Note: 1,1, Hochschule für angewandte Wissenschaften Ingolstadt (-), Sprache: Deutsch, Abstract: Wer Aktien kauf erwirbt Anteile an einer Kapitalgesellschaft. Der Aktionär ist somit
Miteigentümer an der Gesellschaft. Dieser möchte durch die Überlassung seines Kapitals mit
einem gewissen Ertrag entschädigt werden. Bei deutschen Unternehmen geschieht dies
hauptsächlich durch Dividenden und durch eine Wertsteigerung des Unternehmenswertes
bzw. seiner Anteile. Doch wie muss der Aktionär eigentlich diese Erträge versteuern? Erhebliche Gewinne können aus einer Wertsteigerung der Substanz - also der Aktie selbst -
resultieren. Diese Einkünfte sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20
EstG, sondern zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften
nach § 23 EStG. " Bei § 23 handelt es sich um einen gestreckten Besteuerungsbestand,
dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Spekulationsgegenstandes beginnt
und erst mit dessen Veräußerung endet, wobei die während der gesamten Besitzzeit
eingetretenen Wertsteigerungen erfasst werden." 1 Dabei ist die Zeitdauer in der die
Wertsteigerung realisiert wird, Voraussetzung für die Steuerpflicht.
Des weiteren ist bei der Besteuerung von Kursgewinnen das Subsidiaritätsprinzip, § 23 Abs. 2
EstG zu beachten. Dieses bedeutet das die genannte Vorschrift § 23 EstG nur dann zum
tragen kommt, wenn die Einkünfte aus der Kapitalanlage nicht den Haupteinkunftsarten
zuzurechnen sind. In diesem Zusammenhang muss auch eine Prüfung des § 17 EStG
einbezogen werden, welcher zum Tragen kommt, wenn der Veräußerer in den letzten Jahren
mit mehr als 1% am Grundkapital beteiligt war.
1 Warnke, DStR 1998, 2 § 23 Abs. 1 Nr. 2 EstG
Miteigentümer an der Gesellschaft. Dieser möchte durch die Überlassung seines Kapitals mit
einem gewissen Ertrag entschädigt werden. Bei deutschen Unternehmen geschieht dies
hauptsächlich durch Dividenden und durch eine Wertsteigerung des Unternehmenswertes
bzw. seiner Anteile. Doch wie muss der Aktionär eigentlich diese Erträge versteuern? Erhebliche Gewinne können aus einer Wertsteigerung der Substanz - also der Aktie selbst -
resultieren. Diese Einkünfte sind keine Einkünfte aus Kapitalvermögen im Sinne des § 20
EstG, sondern zählen unter bestimmten Voraussetzungen zu den privaten Veräußerungsgeschäften
nach § 23 EStG. " Bei § 23 handelt es sich um einen gestreckten Besteuerungsbestand,
dessen Verwirklichung mit der Anschaffung des Spekulationsgegenstandes beginnt
und erst mit dessen Veräußerung endet, wobei die während der gesamten Besitzzeit
eingetretenen Wertsteigerungen erfasst werden." 1 Dabei ist die Zeitdauer in der die
Wertsteigerung realisiert wird, Voraussetzung für die Steuerpflicht.
Des weiteren ist bei der Besteuerung von Kursgewinnen das Subsidiaritätsprinzip, § 23 Abs. 2
EstG zu beachten. Dieses bedeutet das die genannte Vorschrift § 23 EstG nur dann zum
tragen kommt, wenn die Einkünfte aus der Kapitalanlage nicht den Haupteinkunftsarten
zuzurechnen sind. In diesem Zusammenhang muss auch eine Prüfung des § 17 EStG
einbezogen werden, welcher zum Tragen kommt, wenn der Veräußerer in den letzten Jahren
mit mehr als 1% am Grundkapital beteiligt war.
1 Warnke, DStR 1998, 2 § 23 Abs. 1 Nr. 2 EstG
Bibliographische Angaben
- Autor: Andreas Meinecke
- 2003, 1. Auflage, 18 Seiten, Deutsch
- Verlag: GRIN Verlag
- ISBN-10: 3638234908
- ISBN-13: 9783638234900
- Erscheinungsdatum: 23.11.2003
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eBook Informationen
- Dateiformat: PDF
- Größe: 0.38 MB
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