BGB (ePub)
Prüfungswissen, Multiple-Choice-Tests, Übungsfälle mit Lösungen
Mit diesem TaschenGuide erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den ersten drei Büchern des BGB. Dank vieler Übungen und Beispiele können Sie sich bestens auf Prüfungen vorbereiten. INHALTE:- Überblick zu den ersten drei Büchern des BGB.- Über 200...
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Produktinformationen zu „BGB (ePub)“
Mit diesem TaschenGuide erhalten Sie einen schnellen Überblick zu den ersten drei Büchern des BGB. Dank vieler Übungen und Beispiele können Sie sich bestens auf Prüfungen vorbereiten. INHALTE:- Überblick zu den ersten drei Büchern des BGB.- Über 200 Beispiele, die Probleme und Lösungen veranschaulichen.- 70 Multiple-Choice-Fragen zum Prüfen des Wissens.- Mit Fällen und Lösungen zum Üben der juristischen Vorgehensweise.
Lese-Probe zu „BGB (ePub)“
"Kapitel 2: Die wirksame Einigung (S. 27-28)Um einen verpflichtenden oder einen verfügenden Vertrag zu schließen, müssen sich die Parteien einigen (siehe unten 1.). Die gewollten Rechtswirkungen entfaltet die Einigung aber nur dann, wenn keine Wirksamkeitshindernisse entgegenstehen (siehe unten 2.). Relativ häufig ergeben sich Besonderheiten beim Vertragsschluss daraus, dass Beteiligte den Vertrag nicht selbst schließen, sondern sich vertreten lassen (siehe unten 3.) oder Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) zum Bestandteil eines verpflichtenden Vertrages gemacht werden sollen (siehe unten 4.).
1. Einigung
Wichtig
Ein Vertrag kommt durch mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen zustande. Das Zustandekommen von Verträgen ist in §§ 145 ff. geregelt und setzt im Einzelnen voraus: Vertragsangebot (oder Antrag) und Vertragsannahme Annahmefähigkeit des Angebots zur Zeit der Annahme Inhaltliche Übereinstimmung der Willenserklärungen
Im Normalfall des Vertragsschlusses gibt es eine zeitlich vorangehende Willenserklärung, das Angebot, das durch eine zeitlich nachfolgende Willenserklärung, die Annahme, angenommen wird. Für die Einordnung als Angebot oder Annahme ist völlig egal, ob und wie die Parteien ihre Willenserklärungen bezeichnen.
Es ist gar nicht selten, dass das, was als Annahme gedacht und bezeichnet war, in Wirklichkeit ein (neues) Angebot ist, weil das vermeintliche Angebot noch nicht oder nicht mehr existierte. Denkbar sind auch Abschlussformen, bei denen Angebot und Annahme gar nicht mehr als solche einzuordnen sind, so etwa wenn die Parteien gleichzeitig einem vorbereiteten Vertragstext zustimmen. Maßgebend ist dann nur, dass mindestens zwei übereinstimmende Willenserklärungen bestehen. a) Angebot"
Autoren-Porträt von Julia Preußer
Julia Preußer ist Rechtsanwältin und Dozentin an der Hochschule für Technik und Wirtschaft (HTW) in Berlin. Sie unterrichtet dort Wirtschaftsrecht.
Bibliographische Angaben
- Autor: Julia Preußer
- 2010, 5. Auflage 2010, 256 Seiten, Deutsch
- Verlag: Haufe Lexware GmbH
- ISBN-10: 3648011235
- ISBN-13: 9783648011232
- Erscheinungsdatum: 15.06.2010
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eBook Informationen
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.43 MB
- Ohne Kopierschutz
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