Das Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (PDF)
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Beziehung der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsprinzip, der in § 5 Abs. 1 EStG verankert ist, d. h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz unter Vorbehalt steuerlicher Sonderregelungen. Mit...
Die Beziehung der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsprinzip, der in § 5 Abs. 1 EStG verankert ist, d. h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz unter Vorbehalt steuerlicher Sonderregelungen. Mit...
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Produktinformationen zu „Das Maßgeblichkeitsprinzip nach dem Referentenentwurf des Bilanzrechtsmodernisierungsgesetzes (PDF)“
Inhaltsangabe:Einleitung:
Die Beziehung der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsprinzip, der in § 5 Abs. 1 EStG verankert ist, d. h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz unter Vorbehalt steuerlicher Sonderregelungen. Mit der Globalisierung der Märkte und der weltweiten Angleichung der Rechnungslegungssysteme hat das in Deutschland gesetzlich kodifizierte Maßgeblichkeitsprinzip schon in der Vergangenheit eine Akzentuierung erfahren.
Am 21. Mai 2008 hat das Bundesministerium der Justiz, nach dem am 8. November 2007 verkündigten Referentenentwurf, den lang erwarteten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts veröffentlicht, mit dem die umfangreichste Änderung des Handelsgesetzbuches seit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz von 1985 erreicht wird.
Nachdem der Gesetzgeber im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes von 2004 eine erste und vorläufige Annäherung der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Bilanzierungsgrundsätze durchgeführt hat, versucht er jetzt ein längerfristig wirksames Gleichgewicht zwischen dem Handelsgesetzbuch mit den dort kodifizierten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den globalen sich ständig fortentwickelnden IFRS herbeizuführen.
Mit dem BilMoG werden nach der Eckpunkteerläuterung insb. zwei Zielsetzungen verfolgt. Zum einen steht die Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute und Kostensenkung für kleinere und mittlere Unternehmen im Vordergrund des Entwurfs und zum anderen soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gestärkt werden. Im Endeffekt würde das neue Handelsrecht eine Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile ¿ Komplexität, Zeitaufwand, Kosten ¿ zu übernehmen, also ein gleichwertiges, aber praxistauglicheres und kostengünstigeres Informationsinstrument darstellen. Durch die Anwendung des geänderten HGB wird vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen eine erhebliche Erleichterung im Vergleich zur Anwendung der IFRS gegeben.
Außerdem sollen mit dem BilMoG die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts nicht aufgegeben werden, die Handelsbilanz bleibt weiterhin die Grundlage für die Ausschüttungsbemessungsfunktion und Steuerbemessungsfunktion, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass die umgekehrte/formelle Maßgeblichkeit zu Gunsten der Informationsfunktion des Jahresabschlusses abgeschafft wird. Das bisherige System der [...]
Die Beziehung der Steuerbilanz zum Handelsrecht bestimmt sich nach dem Maßgeblichkeitsprinzip, der in § 5 Abs. 1 EStG verankert ist, d. h. grundsätzlich nach der Handelsbilanz unter Vorbehalt steuerlicher Sonderregelungen. Mit der Globalisierung der Märkte und der weltweiten Angleichung der Rechnungslegungssysteme hat das in Deutschland gesetzlich kodifizierte Maßgeblichkeitsprinzip schon in der Vergangenheit eine Akzentuierung erfahren.
Am 21. Mai 2008 hat das Bundesministerium der Justiz, nach dem am 8. November 2007 verkündigten Referentenentwurf, den lang erwarteten Regierungsentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Bilanzrechts veröffentlicht, mit dem die umfangreichste Änderung des Handelsgesetzbuches seit dem Bilanzrichtlinienumsetzungsgesetz von 1985 erreicht wird.
Nachdem der Gesetzgeber im Rahmen des Bilanzrechtsreformgesetzes von 2004 eine erste und vorläufige Annäherung der deutschen Rechnungslegung an die internationalen Bilanzierungsgrundsätze durchgeführt hat, versucht er jetzt ein längerfristig wirksames Gleichgewicht zwischen dem Handelsgesetzbuch mit den dort kodifizierten Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung und den globalen sich ständig fortentwickelnden IFRS herbeizuführen.
Mit dem BilMoG werden nach der Eckpunkteerläuterung insb. zwei Zielsetzungen verfolgt. Zum einen steht die Deregulierung der handelsrechtlichen Buchführungs- und Bilanzierungspflichten für Einzelkaufleute und Kostensenkung für kleinere und mittlere Unternehmen im Vordergrund des Entwurfs und zum anderen soll die Aussagekraft des handelsrechtlichen Jahresabschlusses gestärkt werden. Im Endeffekt würde das neue Handelsrecht eine Alternative zu den internationalen Rechnungslegungsstandards bieten, ohne deren Nachteile ¿ Komplexität, Zeitaufwand, Kosten ¿ zu übernehmen, also ein gleichwertiges, aber praxistauglicheres und kostengünstigeres Informationsinstrument darstellen. Durch die Anwendung des geänderten HGB wird vor allem für die kleinen und mittleren Unternehmen eine erhebliche Erleichterung im Vergleich zur Anwendung der IFRS gegeben.
Außerdem sollen mit dem BilMoG die Eckpunkte des HGB-Bilanzrechts nicht aufgegeben werden, die Handelsbilanz bleibt weiterhin die Grundlage für die Ausschüttungsbemessungsfunktion und Steuerbemessungsfunktion, wobei noch zu berücksichtigen ist, dass die umgekehrte/formelle Maßgeblichkeit zu Gunsten der Informationsfunktion des Jahresabschlusses abgeschafft wird. Das bisherige System der [...]
Bibliographische Angaben
- Autor: Tatjana Buchmüller
- 2009, 1. Auflage, 95 Seiten, Deutsch
- Verlag: Diplomica Verlag
- ISBN-10: 383663130X
- ISBN-13: 9783836631303
- Erscheinungsdatum: 17.06.2009
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