Das mittels List erschlichene Einverstaendnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB (ePub)
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise - etwa durch List - der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf...
- Lastschrift, Kreditkarte, Paypal, Rechnung
- Kostenloser tolino webreader
Der Tatbestand der Freiheitsberaubung bestraft denjenigen, der einen anderen einsperrt oder auf andere Weise - etwa durch List - der Freiheit beraubt. Er ist einem Einverständnis zugänglich, das grundsätzlich rein tatsächlicher Natur ist. In Bezug auf eine listige Freiheitsberaubung ergibt sich folgende Paradoxie: Die List käme zwar als Tatmittel der Freiheitsberaubung in Betracht, könnte aber wegen des erschlichenen, tatsächlich aber gegebenen Verzichts auf die Fortbewegungsfreiheit keinen Beraubungserfolg bewirken. Die vorliegende Untersuchung zeigt insofern einen Maßstab auf, die Wirksamkeit des mittels List erschlichenen Einverständnisses innerhalb der Freiheitsberaubung zu beurteilen.
Laura Schumann studierte Rechtswissenschaften an der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) sowie an der Johannes Gutenberg-Universität in Mainz. Die Promotion erfolgte in Mainz. Die Zweite Juristische Prüfung legte sie nach ihrem Rechtsreferendariat am Landgericht Wiesbaden, OLG-Bezirk Frankfurt (Main), ab.
- Autor: Schumann Laura Schumann
- 2019, Deutsch
- Verlag: Peter Lang GmbH, Internationaler Verlag der Wissenschaften
- ISBN-10: 3631748957
- ISBN-13: 9783631748954
- Erscheinungsdatum: 15.04.2019
Abhängig von Bildschirmgröße und eingestellter Schriftgröße kann die Seitenzahl auf Ihrem Lesegerät variieren.
- Dateiformat: ePub
- Größe: 0.44 MB
- Mit Kopierschutz
- Vorlesefunktion
eBooks und Audiobooks (Hörbuch-Downloads) mit der Familie teilen und gemeinsam genießen. Mehr Infos hier.
Schreiben Sie einen Kommentar zu "Das mittels List erschlichene Einverstaendnis im Rahmen des 239 I Alt. 2 StGB".
Kommentar verfassen